Angebotsfehler

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe auf der Webseite meinepaket.de ein Monitor für 38,- Euro (statt 157,- €) erworben. Der Verkäufer des Produktes hat heute das Geld via Vorkasse erhalten und zwei Stunden später die Bestellung storniert. Begründung hier:

""Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund eines Angebotsfehlers wurde das falsche Produkt dargestellt.

Wir haben aus diesem Grund die Bestellung storniert. Leider wurde aufgrund eines technischen Fehlers, die Bestellung als von Ihnen storniert markiert.""

Für die Fehler der Firma kann ich doch nichts. Habe ich dennoch Anspruch auf das Produkt zu diesen Preis?
Meines Wissens ist der Verkäufer für die Auspreisung seiner Produkte verantwortlich.

Danke für die Antwort in voraus

Gruss Oliver

Hallo Oliver,

gegerell kommen Kaufverträge durch Angebot und Annahme zustande. Der Antrag in deinem Fall ist das Angebot auf der Internetseite.

mit dem preis is das so eine Sache.

natürlich muss ein bei einem Internetkauf ein Preis feststehen. Er ist Bestandteil des Kaufvertrages. Leider gibt es darauf keinen generellen Rechtsanspruch denn ein preis ist juristisch gesehen eine Afforderung zur abgabe oder Annahme eines Angebots „invitation ad offerendum“…

In deinem fall war das falsche Produkt abgebildet.

dafür kannst du natürlich nichts aber das ist ein „irrtum“ im jurischtischen Sinne und damit kann auch der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten. das hat er getan indem er den Irrtum erklärt hat.

Das Rechtsgeschäft ist mit der anfechtungerklärung ex tunc (also rückwirkend) aufgehoben d.h. man tut so als hätte es nie einen verkauf gegeben. du bekommst dein geld zurück…und der verkäufer seine ware… anfechtung wegen irrtums muss unverzüglich nach bekanntwerden erfolgen… und das ist hier der fall.

ein rechtsgeschäft kann man in Verprflichtungsgeschäft und Erfülungsgeschäft trennenn. die bestellung und bezahlung was das verpflichtungsgeschäft. die Lieferung der Ware , wäre das erfüllungsgeschäft.

im übrigen hättest auch du den Kaufvertrag anfechten können wenn du feststellst dass es die falsche ware ist.

Der verkäufer schreibt ja dass er das flasche produkt im angebot stehen hatte … nehmen wir einmal an du willst das produkt aus diesem angebot haben … was dir ja theoretisch auch zustehen würde … was aber nun wenn es den artikel aus diesem angebot garnicht mehr gibt… dann wird der Verkäufer wegen „unmöglichkeit“ von der Leistung frei…

es gibt also in der regel keinen anspruch die ware zu auf einen Angebot ausgezeichneten preis zu bekommen. hinzu kommt ja noch dass das falsche produkt beschrieben wurde…

Eine preisauszeichnungspflicht gibt es zwar aber das was dir passiert ist läuft unter irrtum… Leider…

wenn du allerdings das nächst mal im supermarkt bist… dort gibt es eine Preisauszeichnungspflicht…die preise sind da zwar auch als angebot zum kauf gedacht… wenn du aber einen artikel aus dem regal nimmst und der ansicht bist er kostet 1,99 weil das so am regal steht…und an der kasse sind das dann 3,99 dann ist das eine Täuschung und kann für den supermarkt sehr teuer werden…aber das gilt wie gesagt vor allem im lebensmittelrecht.

vielleicht kann man sich ja mit dem verkäufer des montiors einigen ein anderes modell zu einem günstigen preis zu kaufen…

Feedback erwünscht :smile:

LG Mario

Hallo,

soweit ich weiß, und das Wissen ist bei dieser Frage nicht überragend, ist der Verkäufer schon verantwortlich. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es ungeprüft bleibt, ob der Verkäufer tatsächlich schuldhaft, und wenn ja im welchen Umfang, gehandelt hat. Muss er den Fehler nicht verantworten, können Sie m.E. nur schwer irgendwelche Ansprüche geltend machen.

Ich kann mir vorstellen, dass es wenig Möglichkeiten gibt, das Angebot (im für Sie verhätnismäßigen Rahmen) einzuklagen. Im Detail wäre da aber eine professionelle Rechtsberatung angezeigt (siehe Hinweistext).

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Hinweistext:
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