Das beantwortet leider meine Frage nicht.
"Wenn Sie einen Artikel einstellen und dieser Artikel nicht verkauft wird oder wenn Ihr Käufer den Artikel nicht bezahlt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Gutschrift der Angebotsgebühr, wenn Sie den Artikel wiedereinstellen. Wenn der Artikel beim zweiten Mal verkauft wird, wird Ihnen die Angebotsgebühr gutgeschrieben.
Hinweis: Diese Regelung gilt ausschließlich für die Angebotsgebühr bei Auktionen und nicht für andere Gebühren, wie Gebühren für Zusatzoptionen usw. Sobald Sie den wiedereingestellten Artikel verkauft haben, wird Ihnen die entsprechende Verkaufsprovision in Rechnung gestellt."
http://pages.ebay.de/help/sell/insertion-fee-credit…