Angebotsware nicht vorrätig, entgegen Werbeaussage

Hallo zusammen,

es gibt einen Einzelhändler, welcher in seinen Prospekten ausdrücklich schreibt, dass die Angebotsware zwar bereits am ersten Tag nicht vorrätig ist und keine Mitnahmegarantie besteht, jedoch in den ersten zwei Tagen nach Beginn der jeweiligen Aktion in den Filialen bestellt werden kann (von einer anderen Filiale, wo sie noch vorrätig ist). Auf seiner Webseite steht, dass sie nie ausverkauft seien.

Nun kommt es wiederholt vor, dass ein Kunde am ersten Tag einen Aktionsartikel in der Filiale bestellt, der dort nicht mehr vorrätig ist, und sich die Filiale dann jedoch nicht mehr bei ihm meldet.

Wie ist das (wettbewerbsrechtlich) zu sehen? Welche Möglichkeiten hat der Kunde?

Viele Grüße

Hallo!

Kunde hat keine Möglichkeiten selbst etwas gegen den Händler zu unternehmen.

MfG
duck313

Danke!
Ich habe das mittlerweile auch im Netz gefunden, bei der Verbraucherzentrale:
https://www.vz-bawue.de/Lockvogelwerbung
Man kann es aber dort melden.