Hallo liebe Leute,
ich wurde angeklagt wegen vorsätzliche leichte Körperverletzung.
Die Anklage wurde letzten Freitag im Gericht gegen mich eingestellt. Habe mit einer Freispruch gerechnet.
Meine Frage lautet,
Kann ich in Berufung gehen weil ich mit Einstellung der Anklage nicht einverstanden bin? Ich möchte ein Freispruch, Weil ich nicht schuldig bin.
Kann ich eine Gegen Anzeige machen? weil eigentlich die Kläger mich verletzt hatten und ich ein Schienbeinbruch hatte und dreimal operiert worden bin am Tibiakopf.
Während ich im Krankenhaus lag hab ich schon eine Einladung zum Gericht als Angeklagter bekommen. Als ich aus dem Krankenhaus raus war, habe ich ein Anwalt beauftragt und eine Gegenanzeige gemacht, aber die gegenAnzeige hat die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen weil schon wegen der selben Sache ein Verfahren gegen mich laufen würde.
Nachdem ich jetzt im Gericht war und die Sache eingestellt ist, kann ich eine Gegenanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft machen?
Vielen Dank für Ihre baldige Antworten
Mfg