Moin,
In Niedersachen ist lediglich ein Fischerprüfungszeugnis neben
dem Gewässerschein notwendig zum Angeln.
-wer kennt den Unterschied?
Mit „Fischerprüfungszeugnis“ meinst Du wahrscheinlich den Fischereischein, für den man eine Prüfung ablegen muss.
Der Gewässerschein dürfte die Erlaubnis des Pächters/Eigentümers des Gewässers sein.
PS:ja man kann in Niedersachsen auch scheinfrei angeln Elbe
usw.
Das darf man nur in einem kleinen Abschnitt der Elbe:
Die Fischerei in Küstengewässern
§ 16
(1) In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei
Anlage 1 (zu § 16 Abs. 3)
Die folgenden Gewässer gelten als Küstengewässer im Sinne dieses Gesetzes:
Elbe - unterhalb der Landesgrenze gegen Hamburg"
[die usw.-Flüsse werden dort ebenfalls genannt]
http://209.85.135.132/search?q=cache:0W8wxKUYrw8J:ww…
warum nicht am Mittellandkanal?
Weil der Mittellandkanal kein Küstengewässer ist
Petri Heil
Pit