Angemessene Frist Mangelbeseitigung bei Rohraustausch?

Vor fast vier Wochen kam es zu einem Wasserschaden in meiner Küche (sowie Schlafzimmer) und der des Nachbarn. Vor etwa 2 1/2 Wochen wurde das Abwasserrohr ausgetauscht, wozu meine Küche teilweise abgebaut und die Wand aufgebrochen werden musste. Seitdem ist nichts mehr geschehen. Noch nicht einmal ein Termin wurde ausgemacht. Der Schaden im Schlafzimmer wurde noch nicht einmal begutachtet, unklar, wie nass die Wand dort eigentlich ist.

Die Miete habe ich bereits gemindert. Aber so langsam ist meine Geduld am Ende. Anfangs habe ich keine Frist gesetzt, in der der Schaden beseitigt sein soll…doch das kann doch nicht so lange dauern? Besonders die Sache mit der Küche stört mich extrem.

Ist es wohl angebracht, dem Vermieter noch einmal unter Fristsetzung (vielleicht zwei Wochen) zur Schadenbeseitigung aufzufordern und andernfalls mit anderen Mitteln zu drohen (Selbstbeseitigung, Zurückbehaltungsrecht, Instandsetzungsklage, fristlose Kündigung)?

Hallo!

Also was ist geschehen ?
Rohrschaden ist behoben, aber die Stelle ist noch nicht wieder verschlossen (Mauerwerk,Putz) und auch nicht malerseitig behandelt worden. Küche ist noch immer abgebaut und deswegen nicht nutzbar ?

Und eine Wand im Nachbarraum ist sichtbar feucht ? Und das hat niemand von Vermieterseite (Verwalter, Versicherer, Gutachter besichtigt und geschaut was Sache ist und ob man z.B. Trocknungsmaßnahmen machen müsste ?

Fristlose Kündigung ?
Willst Du das denn ? Hättest Du denn eine andere Wohnung die sofort greifbar wäre ?
Klingt etwas seltsam bis vorgeschoben als Grund um schnell aus Vertrag rauszukommen.
Wenn unzumutbar, kein Ende der Reparaturmaßnahme absehbar, dann wäre das möglich.

Hier würde man wohl trotzdem nochmals mit Frist mahnen müssen.

Eigenvornahme ? Stellt sich diese Möglichkeit denn rein praktisch-handwerklich ?
Geht auch erst nachdem man eine Frist gesetzt hat und die ergebnislos verstrichen wäre.

Klagen auf Instandsetzung ? Dauert ewig und ich kann nicht wirklich glauben, der Vermieter lässt die Sache so schleifen.

Zurückbehaltungsrecht ? Meint was ? Mietzahlung ganz einstellen, das ist ja die Mietminderung. Oder meist Du Aufrechnung bei Eigenvornahme, also Reparaturkosten selbst veranlassen und die Kosten mit der Miete aufrechnen. Grundsätzlich zulässig, wenn Vermieter nach Aufforderung nicht (schnell) reagiert und handelt.

Aber, der kann sicher auch nicht zaubern, er braucht Handwerker die für ihn arbeiten wollen und zeitlich können. Da kann ja das Problem liegen.
Allerdings darf man seine Mieter nicht im Unklaren lassen was und wann was passiert.

MfG
duck313

Genau so sieht es aus.

Es war Ende August eine Dame von der Hausverwaltung da, die hier ne Übergabe machen musste. Die hat sich nur aufgeschrieben, dass die Wand im Schlafzimmer feucht ist (und dass das Rohr offenliegt). Was denen aber natürlich schon vorher bekannt war. Die sagte, dass jemand kommen solle, um zu beurteilen, ob das getrocknet werden muss.

Also wieder einmauern kann ich wohl nicht selbst, aber den Rest würde ich wohl hinkriegen. Für ersteres müsste ich jemanden beauftragen.

Damit meine ich, erstmal gar keine Miete zu zahlen. Ich meine gelesen zu haben, dass der 2 bis 3fache Minderungsbetrag als Zurückbehaltung gerechtfertigt sei, also in meinem Fall wäre das die ganze Miete.

Ja, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das so lange dauert. Vor allem sollte man schon einen Termin gemacht haben können, selbst wenn er weit in der Zukunft liegt.

Damit solltest Du recht vorsichtig umgehen. Es wird Empfohlen, nach Vorankündigung, die Miete auf ein Sperrkonto zu zahlen, bis es zu einer Einigung kommt. Ansonsten besteht die Gefahr einer Kündigung wegen Mietrückstand.
Allet Jute.

Ich musste vor kurzem fast 12 Wochen warten bis ein Installateur sich dazu bewegen lies meinen Auftrag bei einem Mieter tatsächlich auszuführen. Bei anderen Handwerkern sieht es inzwischen nicht besser aus.

vnA

OK. Aber da ist wenigstens etwas am laufen, Komunikation ist das A+O. Den Mieter informieren, wie es weitergeht ist korrekt und wird auch verstanden- der Vermieter kann schließlich auch nicht zaubern. Den Mieter aber dumm sterben lassen, ist übel.