Angemessene Versandkosten bei Gewährleistung

Hallo!

Ich habe mir ein Ersatzdisplay für mein altes Handy bestellt und bekommen, Gesamtkosten 11 Euro.

Das Display habe ich eingebaut und es ist defekt „ab Werk“…

Der Ebay-Händler hat es als Brief geschickt, wie sieht es mit der Retoure aus? Muss der Händler mir die Kosten der Rücksendung für eine Paketsendung per DHL zurück erstatten, oder nur in der Höhe, die er selbst aufgewendet hat? Ich würds gerne versichert schicken, da ich mit dem Versandhandel schon etwas gebrandmarkt bin…

Vielen Dank!

Roman.

Hallo,

Der Ebay-Händler hat es als Brief geschickt, wie sieht es mit
der Retoure aus? Muss der Händler mir die Kosten der
Rücksendung für eine Paketsendung per DHL zurück erstatten,
oder nur in der Höhe, die er selbst aufgewendet hat? Ich würds
gerne versichert schicken, da ich mit dem Versandhandel schon
etwas gebrandmarkt bin…

hinsichtlich der rechtlichen Betrachtung solltest Du die Frage regelkonform im Rechtsbrett stellen.

Daher nur soviel: Zwischen Brief und DHL Paket gibt es eine Vielzahl Möglichkeiten des Versands. Ein Handydisplay mit einem DHL Paket zu verschicken ist sicher unangemessen und verursacht somit auch unangemessen hohe Kosten, die der Verkäufer aus daher nachvollziehbaren Gründen kaum zu erstatten bereit ist.

Versand als Brief mit der Option Einwurfeinschreiben erhöht die Kosten lediglich um 1,60 €. Dadurch erhält man einen Nachweis der Einlieferung und Zustellung und die Versicherungshöhe ist auch ausreichend.

Gruß

S.J.

'tschuldigung…
Ist meine erste Frage gewesen :smile:

Die Idee mit dem Einschreiben hört sich gut an!

hinsichtlich der rechtlichen Betrachtung solltest Du die Frage
regelkonform im Rechtsbrett stellen.

Daher nur soviel: Zwischen Brief und DHL Paket gibt es eine
Vielzahl Möglichkeiten des Versands. Ein Handydisplay mit
einem DHL Paket zu verschicken ist sicher unangemessen und
verursacht somit auch unangemessen hohe Kosten, die der
Verkäufer aus daher nachvollziehbaren Gründen kaum zu
erstatten bereit ist.

Versand als Brief mit der Option Einwurfeinschreiben erhöht
die Kosten lediglich um 1,60 €. Dadurch erhält man einen
Nachweis der Einlieferung und Zustellung und die
Versicherungshöhe ist auch ausreichend.

Gruß

S.J.

na toll…

Versand als Brief mit der Option Einwurfeinschreiben erhöht
die Kosten lediglich um 1,60 €. Dadurch erhält man einen
Nachweis der Einlieferung und Zustellung und die
Versicherungshöhe ist auch ausreichend.

Hallo,

für diese Variante muß ich mich allerdings in eine Poststelle bemühen, und das ist in einigen Städten ähnlich angenehm, wie ein Zahnarztbesuch…

Da mir meine Zeit zu kostbar ist, mich in eine Schlange umtauschbesessener Katalogbesteller zu reihen, wäre ich sogar bereit, das teurere Paketporto draufzulegen, da z.B. Pakete bei uns in der Firma zu günstigen Preisen abgeholt werden…

Gruss
Hummel

entscheidet der gewerbliche Verkäufer

Hallo!

Hallo.


Der Ebay-Händler hat es als Brief geschickt, wie sieht es mit
der Retoure aus? Muss der Händler mir die Kosten der
Rücksendung…

Muss er, da es kein Widerruf oder Rücktritt nach 312d BGB ist.
Wäre das so, dann trägt der Kunde die Rücksendekosten, weil der Warenwert 40 EUR nicht übersteigt.

Im vorliegenden Fall ist es ein Sachmangel nach §§ 434, 437 BGB und der Kunde erwartet hier wohl Nacherfüllung, also die Zusendung einer neuen mangelfreien Ware.

Daher trägt der Händler die Rücksendekosten und auch das Versandrisiko. Mithin bestimmt der Händler wie er es zurück gesendet haben will. Der Kunde schuldet dann lediglich die Übergabe zum Versand, also an den Transportführer. Ferner muss der Kunde nicht in Vorleistung treten, obgleich es bei Geringfügigkeiten praktisch ist. Jedoch sollte er den Nachweiß der Rücksendekosten und Versandübergabe im Streitfall führen können.

Vielen Dank!

Gern geschehen.
MfG

Hallo,

für diese Variante muß ich mich allerdings in eine Poststelle
bemühen, und das ist in einigen Städten ähnlich angenehm, wie
ein Zahnarztbesuch…

dann schicke es doch mit einem Taxi. Das ist bequem und von zu hause aus machbar.

Im ernst: Wenn man den schriftlichen Nachweis für die Übergabe an das Versandunternehmen wünscht, und das zu einem akzeptablen Preis, muss man sich wohl dahin bemühen. Irgendwo hört die Belastbarkeit eines gewerblichen Verkäufers auch auf. Nur weil der Käufer zu bequem ist eine Postfiliale aufzusuchen, kann man dem Verkäufer doch kaum unnötige Kosten aufbürden.

Gruß

S.J.

Hallo,

Daher trägt der Händler die Rücksendekosten und auch das
Versandrisiko
.

dafür hätte ich gerne eine belastbare Quelle.

Gruß

S.J.

Daher trägt der Händler die Rücksendekosten und auch das
Versandrisiko
.

dafür hätte ich gerne eine belastbare Quelle.

Vlt. reicht dir ja google.de
MfG

dafür hätte ich gerne eine belastbare Quelle.

Vlt. reicht dir ja google.de

Nein. Reicht mir nicht.

Eine Stelle im BGB oder ein Urteil dazu würde mir schon eher reichen.

1 Like