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Hallo Henny,
als was bist Du laut Arbeitsvertrag eingestellt, und welches Entgelt wurde vereinbart, vorläufig ist das ausschlaggebend…
Dann kommt es auch darauf an, wieviele freie Stellen gibt es bei anderen Arbeitgebern als Einzelhandelskaufmann?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Chef Dir, weil Du verantwortungsvollere Tätigkeiten im Betrieb ausübst, mehr bezahlt?
So einfach kommst Du da nicht raus, außer ein Betriebsrat hilft da?
Mehr als reden nützt da nichts, gehst Du zum Arbeitsgericht, oder zum Rechtsanwalt, dann kann es sein, dass Du nicht allzu lange in diesem Unternehmen bleibst?
Bei der jetzigen Arbeitsmarktlage wirst Du Deine „Ansprüche“ wohl kaum realisieren können, leider…
Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.
LG… Hoelti
N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.
Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen