Angestellt als Verkäufer - Tätigkeit als Einzelhandelskaufmann

Hallo Leute die frage sagt fast alles, ich bin bei der Firma EDEKA angestellt als Verkäufer aber arbeite als Einzelhandelskaufmann kümmere mich eigentlich nur um die Regale und Bestellungen.

Ich habe meinen Chef darauf angesprochen der meinte ja des passt schon so, hier sind alle als Verkäufer eingestellt… Ist das normal??? Als Verkäufer verdient man ~1700 Brutto, als Einzelhandelskaufmann ~2000 Brutto

Was würdet ihr tun? Kennt sich da jemand aus?

Hallo Henney89,

ich kann ich Ihnen keine Antworten geben, die den Charakter einer Rechtsauskunft haben könnten.

Grundsätzlich ist zunächst der Wortlaut des Arbeitsvertrages zu beachten - insbesondere die Stellenbeschreibung. Dort wird der Tätigkeitsbereich beschrieben, in welchem Bereichen und für welche Tätigkeiten ein Mitarbeiter eingesetzt werden soll und kann. Diesen Arbeitsvertrag haben Sie unterschrieben.

Wenn Sie sich über Ihre Situation ein genaues Bild machen und Ihre Rechtsposition absichern wollen, sollten Sie diesen Arbeitsvertrag einer qualifizierten Fachkraft vorlegen.

Arbeitsrechtler und Ihre zuständige Gewerkschaft können und werden Ihnen zuverlässig Auskunft, wie auch eine für Ihre spezifische Situation passende Empfehlung geben können.

Viel Erfolg!

Ja, da würde ich einfach mal in den Arbeitsvertrag schauen und nachsehen, was du da unterschrieben hast.

Wenn keiner existiert, dann würde ich mich erst mal mit den 1700 Euro zufrieden geben und nach einem entsprechenden anderen Job suchen.

Denn, außer EDEKA, gibt’s da ja noch REAL, Globus, REWE,…ALDI … und was weiss ich noch alles.

Vielleicht kannst du ja dort die 2000 realisieren.

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Hallo Henny,

als was bist Du laut Arbeitsvertrag eingestellt, und welches Entgelt wurde vereinbart, vorläufig ist das ausschlaggebend…
Dann kommt es auch darauf an, wieviele freie Stellen gibt es bei anderen Arbeitgebern als Einzelhandelskaufmann?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Chef Dir, weil Du verantwortungsvollere Tätigkeiten im Betrieb ausübst, mehr bezahlt?

So einfach kommst Du da nicht raus, außer ein Betriebsrat hilft da?

Mehr als reden nützt da nichts, gehst Du zum Arbeitsgericht, oder zum Rechtsanwalt, dann kann es sein, dass Du nicht allzu lange in diesem Unternehmen bleibst?

Bei der jetzigen Arbeitsmarktlage wirst Du Deine „Ansprüche“ wohl kaum realisieren können, leider…

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.

Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.

Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen :smile:

Wenn du die Tätigkeiten eines Einzelhandelskaufmanns ausführst und diesen Beruf auch gelernt hast, dann hast du natürlich auch das Recht, als solcher bezahlt zu werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der AG einen Gewerkschaftsbund angehört. Andernfalls gilt die Vertragsfreiheit in Deutschland und es gelten die jeweils vertraglich festgelegten Löhne und Gehälter.

Hallo henny89,

Wie du schon gesehen hast verdienen Einzelhandelskauffrauen/ mann fast 300 € mehr. Das heisst die kosten/ Ausgaben des Arbeitgebers sind höher. Meines wissen werden auch Einzelhändler durch die kosten als Verkäufer Angestellt. Zumindest weiss ich das aus sehr vielen Firmen, die das so machen. Ich würde mich darüber malschlau machen ob es ein Gesetzt dafür gibt… vielleicht ist ein verstecktes gesetz versteckt… mehr kann ich dir leider nicht raten. Ich hoffe du findest eine lösung :smile:

du solltest dich an die verdi wenden, die können dir ghenau sagen, was da das richtige verhalten ist und ob dein arbeitgeber sich an die vorgaben hält

Hallo, da kann ich leider nichts dazu sagen.
MB

Hallo,
das obliegt Deinem Geschick. Du mußt den Arbeitsvertrag unterschreiben, den Du möchtest. Unterschreibst Du Verkäufer, wirst auch so bezahlt. Die Arbeitsaufgaben werden im Arbeitsvertrag ja auch geregelt. Also wie gesagt, wenn Du anders arbeiten und bezahlt werden möchtest, mußt Du das aushandeln, ggf. die Arbeitsstelle wechseln.
MfG Angelika

sorry, kann ich leider nicht helfen.

Hallo erstmal ,

Leider kann ich dir da diesbezüglich auch nicht helfen .

MLG

Güngör

Liebe/-r Experte/-in,

kann leider nicht helfen

gruss