Angestellt (Vollzeit) und als Freiberufler tätig sein

Liebe Community,

ich bin zurzeit Vollzeit angestellt und möchte parallel dazu ein zweites Standbein aufbauen. Die Nebenbeschäftigung soll als Freiberufler ausgeführt werden. Laut meinem Arbeitsvertrag spricht da nichts dagegen. Dennoch würde ich gerne wissen, ob die Nebentätigkeit als Freiberufler bei meinem Arbeitgeber zum Vorschein kommt? Sprich durch Steuerliche Abrechnungen oder sonst etwas. der Verdienst durch die Nebentätigkeit wird minimal weniger werden als meine Vollzeitstelle. Dadurch muss ich keine zusätzlichen Sozialabgaben abführen, laut Internet.

Ich würde gerne wissen, ob mein Arbeitgeber meine Freiberufliche Tätigkeit mitbekommt? Wenn ja, wie? Um Mistverständnisse zu vermeiden, es geht mir hierbei nicht darum um etwas zu verheimlichen. Ich möchte nur nicht dass es alle mitbekommen.
Danke!

Guckst Du hier:

Da steht zum Bleistift:

Eine Nebentätigkeit kann anzeigepflichtig bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Dies sind z. B. in Deutschland bis zu 10 Stunden täglich […] Auch darf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt werden. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen.

Nun wissen wir nicht, was der Hauptjob ist und was der Nebenjob sein soll und wie viel Zeit für den Nebenjob drauf geht, das musst Du selber abschätzen. Generell kann ich Dir aus meiner Erfahrung mit den drolligsten Nebenjobs nur erzählen, dass Personalabteilungen auf meine Anfrage nach Nebenjob sehr diskret und positiv reagiert haben. Ob Du Deinem Vorgesetzten vom Nebenjob erzählst liegt vermutlich an der Situation und ob Du ggf. mal kurzfristig zum Nebenjob eilen musst oder nicht :wink:

Hallo!

Das Finanzamt wahrt das Steuergeheimnis und teilt niemandem mit, welche Einkünfte du neben deiner nichtselbständigen Arbeit noch so hast.

Schöne Grüße!

Murphys Gesetz gilt auch hier. Ja, er wird es mitbekommen, auf irgend eine Weise. Schon in der analogen Welt gibt es unzählige Szeniarien, wie das passieren kann. Du hast im Nebenjob mit einer Person zu tun, die jemanden aus der Firma deines Arbeitgebers kennt. Zufällig fällt dein Name in einer Konversation und er/sie sagt: Na sowas, ich kenne da einen, der auch so heißt und Dienstleistungen in Bereich xxx anbietet. Und wenn du Mitglied in einem Berufsverband, der IHK oder ähnlichem bist, erhöht sich das Risiko zusätzlich.

Das Internet und die sozialen Medien verstärken das natürlich. Homepage, Branchenverzeichnisse, LinkedIn, nur wenn du darauf verzichtest, hast du eine Chance, dass dein Chef nichts mitbekommt. Und selbst dann besteht ein Risiko, dass andere deine Freiberufleraktivität im Netz verbreiten.

Das Risiko, dass dein Chef irgend wann mal per Zufall über deine Freiberuflerei stolpert ist also recht hoch. Und sollte er aus anderen Gründen Verdacht schöpfen, dann muss er schon ein rechter Internet-Dummy sein, um dich nicht nach kurzer Recherche aufzustöbern.

Hallo,
theoretisch könnte es auch sein, dass, was du als nebenberuflich bezeichnest, für die Krankenversicherung schon hauptberuflich ist, und damit wäre deine Krankenversicherung als Arbeitnehmer dahin. Damit würde dein Arbeitgeber zwangsläufig über die Krankenkasse erfahren, dass sich dein Status geändert hat, es sei denn, du wolltest auch der Krankenkasse deine „nebenberufliche Tätigkeit“ nicht anzeigen.
Gruss
Czauderna

Du solltest af jeden Fall deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen und eine Unbedenklichkeit seinerseits einholen. Sonst riskierst Du, daß bei der kleinsten Unstimmigkeit Dein Hauptjob gekündigt werden kann. Die Beurteilung, ob die Nebentätigkeit mit den Interessen des AG kollidiert oder nicht, obliegt allein dem AG.

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