Angestelltenprüfung II gleichwertig mit Studium?

Guten Tag,

immer wieder finde ich bei Bewerbungen die Aussage: Angestelltenprüfung II oder gleichwertiger Abschluss.

Was ist hier gemeint? Was wäre denn ein gleichwertiger Abschluss? Ein Studium? Welcher Fachrichtung?

Hallo,

da weitere Angaben fehlen, gehe ich mal davon aus, daß es sich hierbei um Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst handelt.

Das gleichwertige Studium ist ein Studium der Verwaltungswissenschaften mit dem Abschluß als Diplom-Verwaltungswirt (FH). Zumeist sind diese Dipl. Verwaltungswirte FH im Beamtenverhältnis.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungswirt

Voraussetzungen zu diesem Studium findest du z. B. hier: http://www.fhvr-aiv.de/de/studium/gvd/bewerbung.html

Bei der Angestelltenprüfung II handelt es sich um eine berufsbegleitende Fortbildung: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsfachwirt#Aus…

grüße
miamei

Guten Tag,

ja, es geht um Stellen im öffentlichen Dienst. Was ist denn mit einem Uni-Studium? Gibt es da was gleichwertiges?

Hi,

ein Unistudium ist in der Regel nicht gleichwertig sondern überqualifiziert.

Angestelltenprüfung II oder Diplomverwaltungswirt (FH) arbeiten im gehobenen Dienst. http://de.wikipedia.org/wiki/Gehobener_Dienst

Zum anderen sollte man sich im öffentlichen Recht gut bis sehr gut auskennen.
Damit scheiden schon mal so ziemlich alle anderen Studiengänge ausser vielleicht Jura aus, und mit Jura ist man für soch eine Stellenausschreibung definitiv überqualifiziert.

Grüße
miamei

Hallo,

nachdem ich unten den Dialog gelesen habe, ahne ich vielleicht, was du wissen möchtest.

Angestelltenprüfung II oder gleichwertiger Abschluss.
Was ist hier gemeint?

Die Angestelltenprüfung II im ÖD ist eine Aufstiegsweiterbildung und befähigt zu Tätigkeiten im gehobenen (Angestellten)-Dienst.

Was wäre denn ein gleichwertiger
Abschluss? Ein Studium?

Diese Qualifizierung erreicht man auch über eine einschlägiges FH-Studiums qualifiziert.
Welcher Fachrichtung?
Das kommt auf die jeweilige Behörde an. zB. Allgemeine innere Verwaltung, Justiz, Finanz, Sozial, BA, Wehr, Wetter usw.
Ein Unistudium wäre wäre nicht gleichwertig.

Gruß
Otto

Guten Tag,

danke für die Antwort!
Wenn ich dich richtig verstehe, wäre ein Uni-Studium eine noch höhere Qualifikation? Dann müsste ich ja mit jeder Fachrichtung besagte Stelle bekommen können??!

Hallo,

danke für die Antwort. Damit hat man als Nicht-Jurist bzw. Studierter anderer Fachrichtung gar keine Chance auf eine solche Stelle, obwohl die Quali höher ist? Mhhh, das ist schon doof.

Hi,
nein, nicht wirklich Schade weil man als Nicht-Verwaltungsleute auf einer solchen Stelle total fehlbesetzt ist und totunglücklich dabei werden würde und innerhalb von 3 Monaten wieder draussen wäre.

Die erwarten, daß man sich am 1. des Monats um 8.00 Uhr an den Schreibtisch setzt und gerichtsfeste behördliche Schreiben verfasst oder entsprechend verwaltungsgerichtsfeste Behördenhaushalte erstellt.
-Ohne Einarbeitung-.

Wenn die einen Studierten suchen, dann stehts auch in der Stellenausschreibung drin: Suchen Dipl. Geographen oder Architekten oder Informatiker oder Archäologen oder Mediziner.
Alles andere wandert in die Rundablage O.

Viel Glück bei deiner Stellensuche
Grüße
miamei

Hi,

ja, ein Unistudium berechtigt zum Eintritt in den höheren Dienst, die wollen aber einen für den gehobenen Dienst, dafür bist du überqualifiziert.
Auch wenn du dich bereit erklären würdest für weniger Geld zu arbeiten, darf die Behörde dieses Angebot aus Dienstrechtlichen Gründen nicht annehmen.
Die Bewerbung wird Postwendend zurückkommen.

grüße
miamei

Seit Bologna ist das falsch, denn Bachelor=gD und Master=hD. Ob der Abschluß von Uni oder FH kommt, ist schließlich egal.