Angestellter auf Honorarbasis bei Arbeitslosigkeit

Ich habe als Nebenjob einen Anstellungsvertrag als Lehrbeauftragter, den ich an einem Tag in der Woche mit einem Umfang von 8 Stunden ausführe. Der Nebenjob bring mir netto 640,-€ monatlich ein.
Nun werde ich für die nächsten 6 Monate arbeitslos sein. Mein Nebenverdienst wird auf mein ALG 1 angerechnet, sodass mir lediglich 165,-€ pro Monat bleiben. Die Lösung ist, an einem Tag pro Woche zu arbeiten und die restlichen Tage arbeitslos zu sein. Für den einen Tag/Woche beziehe ich dann kein ALG 1, sondern habe mein Auskommen mit meinem Nebenverdienst. An den restlichen 4 Tagen bin ich arbeitslos und beziehe ALG 1, wobei der Nebenverdienst nicht angerechnet wird und ich für diese Tage meinen vollen ALG 1-Satz erhalte.

Die Privatschule lehnt jedoch eine Anstellung auf Honorarbasis ab. Daher meine Frage: Wie kann ich auf Honorarbasis tätig sein, wenn ich mich tatsächlich in einem Anstellungsverhältnis befinde? Oder ist die Lösung ein Anstellungsvertrag, der meine Tätigkeit nur für einen Tag in der Woche vorsieht?

Letzteres!

Hallo Daniel2
Du solltest einen Anstellungsvertrag für diesen einen Tag annehmen und diesen bestätigen lassen.
So kommst Du nicht über eine Wöchendliche Arbeitszeit von 20 Stunden, welche ja dann wieder Versicherungspflichtig wäre und Du kein ALG I mehr bekommen würdest. Bei ALG I darfst Du 165€ im Monat anrechnungsfrei dazuverdienen, was darüber ist, wird angerechnet, jedoch wird von dem Anrechnungsbetrag wieder Werbungskosten usw. abgezogen.
Wenn Du auf Honorarbasis arbeiten möchtest, so würdest Du kein ALG I bekommen, denn dann bist Du ein Freiberufler. Das heist, Du mußt Dich beim Finanzamt als solcher eintragen lassen mit einer Pauschalbesteuerung, Krankenkasse,Pflegeversicherung usw. selber tragen.
Du mußt dann einen Mindeststundensatz von 35-40€ erheben um einigermaßen über die Runden zu kommen, und Arbeitsangebote von wenigstens 30 Stunden in der Woche haben.
karli3

Woww.Da muß ich sagen,das ich davon auch keine Ahnung habe.
Aber ich glaube,kein Mensch wird sie für einen Tag die Woche einstellen.
M.f.G.
R.Pape

Oh man, also entweder ist man Arbeitslos oder nicht. Wenn du dein Nebenverdienst bei der Privatschule als „Selbständig im Nebenerwerb“ anmelden würdest, dann könntest du vermutlich keine oder weniger Probleme bekommen, da sich diese Tätigkeit nicht ausbauen läßt zur Vollbeschäftigung. Du musst nur darauf achten, dass es nicht mehr als 15 Stunden sind in der Woche und Netto nicht mehr wie 345.- € wegen der Krankenversicherung. Netto heißt, dass du Fahrkosten, Werbekosten , Büroantel etc, abziehen mußt von den 640.- €. Dann bist du auch unter der Grenze wegen Steuer zahlen beim Finanzamt (17,500.-€).
Eine andere Lösung fällt mir nicht ein auf anhieb.

Hallo,
um ganz ehrlich zu sein ich verstehe ihr Problem nicht so richtig.
Sie schreiben:
Nun werde ich für die nächsten 6 Monate arbeitslos sein. Mein Nebenverdienst wird auf mein ALG 1 angerechnet, sodass mir lediglich 165,-€ pro Monat bleiben.

Warum werden sie für 6 Monate arbeitslos sein?

Es sind doch viele Leute, die aufstockend Arbeitslosengeld oder Alg II bekommen…wieso lediglich 165,-- Euro? Wieviel Arbeitslosengeld bekommen sie denn?

Mit vielen Grüßen

Leider FAQ 1129 nicht beachtet.
Hallo daniel2!

Es tut mir leid, aber Deine Frage darf so nicht beantwortet werden, weil
Du Dich leider nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden
Hinweis lesen:
"Beim Verfassen Deines Artikels beachte folgende Grundsätze:
– […]
Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder
Recht ( Link öffnet in neuem Fenster ).
"

Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu
lesen bekommen, die eben nicht nur im Forum gilt, sondern auch bei
der Expertenanfrage (und bedeutet, dass Du nicht in der Ich-Form
schreiben darfst, sondern anonymisiert formulieren musst!).

Nur so viel:

Nun werde ich für die nächsten 6 Monate arbeitslos sein. Mein
Nebenverdienst wird auf mein Alg I angerechnet, sodass mir lediglich
165,– € pro Monat bleiben.

Du schreibst leider nicht, wie lange Du Deinen Nebenjob parallel zu
Deinem normalen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt hast. Schau Dir
doch mal FAQ:2638 – hier insbesondere das, was unter *) steht! – und
FAQ:1769 an; vielleicht findest Du dort ja noch erhellende Infos, die Dir
noch nicht bekannt waren.

Wenn nicht oder falls dadurch neue Fragen aufgeworfen werden, kannst
Du Deine Fragen auch gerne noch einmal über die Expertenanfrage
stellen, sofern Du dann FAQ:1129 beachtest, oder aber auch im Brett
Arbeits- & Sozialamt“ (zur Erläuterung von FAQ:1129 siehe
dortige Vorschaltseite)!

Die Lösung ist, an einem Tag pro Woche zu arbeiten und die restlichen
Tage arbeitslos zu sein. Für den einen Tag/Woche beziehe ich dann
kein Alg I, sondern habe mein Auskommen mit meinem
Nebenverdienst. An den restlichen 4 Tagen bin ich arbeitslos und
beziehe Alg I, wobei der Nebenverdienst nicht angerechnet wird und
ich für diese Tage meinen vollen Alg-I-Satz erhalte.

Entweder verstehe ich hier was falsch oder Du machst hier
einen Denkfehler! Da ich hier wie gesagt nicht näher darauf eingehen
darf, wäre es echt gut, Du würdest es nochmal auf die FAQ:1129-
konforme Art versuchen (oder aber Du findest Deine Antworten bereits
in den beiden oben von mir verlinkten FAQs :smile:.

Daher meine Frage: Wie kann ich auf Honorarbasis tätig sein, wenn ich
mich tatsächlich in einem Anstellungsverhältnis befinde?

Gar nicht, würde ich spontan sagen. Aber das ist eine Frage fürs Brett
„Arbeitsrecht“!

LG
Jadzia

Wenn Du auf Honorarbasis arbeiten möchtest, so würdest Du kein ALG I bekommen, denn dann bist Du ein Freiberufler.

Das bedeutet, ich habe ab dem Zeitpunkt (unabhängig vom Stundenumfang), an dem ich freiberuflich tätig bin, keinen Anspruch mehr auf ALG1? Was ist denn mit „Selbständig im Nebenerwerb“
Grüße

Natürlich kannst Du Dich selbstständig im Nebenerwerb machen und noch weiter Dein ALG I bekommen, jedoch darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht 15 Stunden überschreiten.
Was Du verdienst wird auf das ALG I angerechnet abzüglich der 165 € die Du anrechnungsfrei dazuverdienen darfst.
karli3

Tut mir Leid, habe keine Ahnung , ob das Konstrukt 4 Tage arbeitslos und 1 Tag Arbeit geht. Habe meine Zweifel.

Gruss Reisebär

Hallo!

Tut mir leid in diesem Bereich kenne ich mich nicht aus! Hoffe du findest noch deien Infos!

lg