Leider FAQ 1129 nicht beachtet.
Hallo daniel2!
Es tut mir leid, aber Deine Frage darf so nicht beantwortet werden, weil
Du Dich leider nicht an FAQ:1129 gehalten hast.
Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden
Hinweis lesen:
"Beim Verfassen Deines Artikels beachte folgende Grundsätze:
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder
Recht ( Link öffnet in neuem Fenster ). "
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu
lesen bekommen, die eben nicht nur im Forum gilt, sondern auch bei
der Expertenanfrage (und bedeutet, dass Du nicht in der Ich-Form
schreiben darfst, sondern anonymisiert formulieren musst!).
Nur so viel:
Nun werde ich für die nächsten 6 Monate arbeitslos sein. Mein
Nebenverdienst wird auf mein Alg I angerechnet, sodass mir lediglich
165,– € pro Monat bleiben.
Du schreibst leider nicht, wie lange Du Deinen Nebenjob parallel zu
Deinem normalen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt hast. Schau Dir
doch mal FAQ:2638 – hier insbesondere das, was unter *) steht! – und
FAQ:1769 an; vielleicht findest Du dort ja noch erhellende Infos, die Dir
noch nicht bekannt waren.
Wenn nicht oder falls dadurch neue Fragen aufgeworfen werden, kannst
Du Deine Fragen auch gerne noch einmal über die Expertenanfrage
stellen, sofern Du dann FAQ:1129 beachtest, oder aber auch im Brett
„Arbeits- & Sozialamt“ (zur Erläuterung von FAQ:1129 siehe
dortige Vorschaltseite)!
Die Lösung ist, an einem Tag pro Woche zu arbeiten und die restlichen
Tage arbeitslos zu sein. Für den einen Tag/Woche beziehe ich dann
kein Alg I, sondern habe mein Auskommen mit meinem
Nebenverdienst. An den restlichen 4 Tagen bin ich arbeitslos und
beziehe Alg I, wobei der Nebenverdienst nicht angerechnet wird und
ich für diese Tage meinen vollen Alg-I-Satz erhalte.
Entweder verstehe ich hier was falsch oder Du machst hier
einen Denkfehler! Da ich hier wie gesagt nicht näher darauf eingehen
darf, wäre es echt gut, Du würdest es nochmal auf die FAQ:1129-
konforme Art versuchen (oder aber Du findest Deine Antworten bereits
in den beiden oben von mir verlinkten FAQs
.
Daher meine Frage: Wie kann ich auf Honorarbasis tätig sein, wenn ich
mich tatsächlich in einem Anstellungsverhältnis befinde?
Gar nicht, würde ich spontan sagen. Aber das ist eine Frage fürs Brett
„Arbeitsrecht“!
LG
Jadzia