Hallo Festanstellung Angestellter im Krankenhaus als Pflegekraft.
Gearbeitet wird in Lohnsteuerklasse 4, 80% und habe einen Bruttoverdienst von monatlich 2782 Euro, hinzu kommen noch einige Zuschläge die versteuert werden und ein 13. Monatsgehalt mit Mix Urlaubs/Weihnachtsgeld. Grob überschlagen zwischen 36500 bis 40000 brutto im Jahr.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe gerade begonnen mich über verschiedene Agenturen in andere Krankenhäuser ausleihen zu lassen. Der Bruttolohn wird als Nettolohn überwiesen und dieser muss am Ende des Jahres beim Finanzamt nachversteuert werden. Das Gehalt/Honorar wird als Gutschrift ohne Umsatzsteuer ausgewiesen, auch stelle nicht ich die Rechnung sondern die Vermittlerfirma, diese stellt einen Vertrag mit mir und dem leihenden Krankenhaus her und leitet das Honorar an mich weiter.
Ich habe mich jetzt beim Finanzamt angemeldet. Der Finanzbeamte hat mich jetzt als Selbständiger im Kleingewerbe angemeldet. Bedingung: Verdienst/Umsatz kleiner 17500/Jahr. Da werde ich auch definitiv nicht drüber kommen.
Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage was von meinem Honorar übrig bleibt? Wie kann ich das berechnen? Mit welcher Nachzahlung muss ich rechnen? Gibt es einen Prozentsatz? Beispiel ich verdiene monatlich 1300 Euro als Gutschrift, macht aufs Jahr 15600 Euro Honorar/Gutschrift. Was ginge davon ab? Ich wäre super dankbar wenn mir jemand einen Tipp geben könnte. Zum Steuerberater will ich nur wenn es unbedingt notwendig wäre.
Da ich erst mit der Nebentätigkeit begonnen habe, stellt sich mir auch die Frage ob sich der ganze Aufwand lohnt…
Vielen Dank!!!