Angriffe in Wohnungsloseneinrichtung

Hallo:

Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig, wenn nicht, bitte verschieben.

Jemand verliert seine Wohnung und wird in ein Heim für Wohnungslose untergebracht, durch Landesregierung mit Tagessatz wird bezahlt, ein Mietvertrag gibt es nicht, der Vermieter, der zugleich Inhaber der Anlage ist, arbeitet mit der Landesregierung zusammen und kassiert sehr hohe Tagessätze.

Die Bewohner des Wohnheims hat der Vermieter den Gefahren, die hier drohen, schutzlos ausgeliefert.

Der Täter, angeblich Minderjährig, eigentlich ist er nicht minderjährig, sieht nicht so aus (ausländischer Herkunft, evtl. Mitglied eines Clans Angehöriger eines Clans), angelblich wohnt seine Mutter hier, daher kommt er hierher ins Heim und greift und bedroht die Bewohner, greift die Unterkünfte, schwere Beleidigungen und Drohungen mit Enthauptung.

Die Mitarbeiter der Hausverwaltung sehen alles mit, sie wissen alles und werden auch unterrichtet, die Mitarbeiter vor Ort.

Da das Heim geschlossen ist, ein geschlossener Kontext darstellt UND die Clanmitglieder arabischer Herkunft sehr vereint agieren, ist es für Opfer aus diesen beiden Gründen sehr schwer, etwas nachzuweisen, dennoch konnten einige Aufnahmen von den Bekleidungen und Bedrohungen angefertigt werden.

Die Drohungen (Urinverlust beim Opfer durch Drohungen wegen Stürmen der Unterkunft und Kopfabschneiden), Beleidigungen haben beim Opfer schwere Folgen für das ganze Leben hinterlassen, schwere Krankheiten wurden hochgestuft.

Man kann einfach das Wohnheim nicht verlassen, weil man den Anspruch auf Unterbringung verliert.

Gibt es hier eine Verantwortung des Vermieters = Eigentümers? Verletzung der Fürsorgepflicht?

Der Täter greift immer wieder Leute an, immer wieder, er ist mehrfach polizeibekannt, mehrfach.

Bevor vergessen wird, er nutzt seine Mutter aus und missbraucht das Besuchsrecht bei seiner Mutter und greift hier immer wieder Leute, in Serie.

Hat er unter diesen Umständen dann ein Recht auf Besuch?

„ich“ kann doch nicht hingehen und Leute immer wieder angreifen und so das Besuchsrecht missbrauchen, in der Erwartungshaltung, dass die Hausverwaltung nichts tut.

In die Anlage kommen so ungefähr pro Woche zwischen 400 und 500 Leute, alle kommen und gehen wieder wie Luft.

Die Hausverwaltung machts nichts gegen den Täter, absolut gar nichts, wirklich gar nichts, obwohl die ganze Hausverwaltung weißt, was für eine Person das ist.

Gibt es eine Verantwortung des Vermieters? Gibt es Ansprüche gegen den Vermieter, was die Verschlechterung der Gesundheit des Opfers betrifft?

Kann man hier Erpressung sehen, dass die Hausverwaltung nichts tut, weil sie weißt, dass die Leute das Heim bei dieser Wohnungslage nicht so einfach verlassen können, weil sie den Anspruch auf Unterbringung verlieren.

Gibt es hier Schadenersatz oder Schmerzensgeldforderungen gegen die Hausverwaltung?

Abgesehen vom Mietrecht (hier gibt es kein Mietvertrag, es werden Tagessätze gezahlt) jetzt abgesehen vom Mietrecht, wenn man sich Schadenersatz und Schmerzensgeld an sich ansieht, gibt es hier vielleicht Ansprüche, die das Opfer geltend machen könnte?

Man kann klagen, ich frage konkret nach Möglichkeiten und wäre dankbar für Antworten.

Danke

Bei Frage bitte fragen.

hat sich was an der Situation geändert seit gestern oder warum die erneute Frage? (die von den ersten Sätzen gleich scheint)

Es wäre eventuell sinnvoll nur Änderungen bekannt zu geben und/oder Doppelposts ganz zu lassen.

grüße
lipi

Hallo guten Tag littlepinguin: Vielen Dank für Antwort.
Da ich keinerlei Antworten bekommen habe, musste ich das hier noch mal posten, in der Hoffnung, dass sich Experten melden. Ich habe noch eine Zusatzfrage hinzugefügt, nämlich unabhängig vom Mietrecht die Frage von Schadenersatz oder Schmerzensgeld gegen den Eigentümer.
Das Mietrecht scheint WOHL hier nicht zu greifen, weil es hier kein Mietvertrag gibt, sondern es wird mit Tagessatz gezahlt.
Der Eigentürmer hat nicht ein Mal ein Hausverbot erteilt, nicht ein mal ein Hausverbot, nicht ein mal befristet ein Hausverbot. Das gibt dem Täter immer mehr Kraft für weitere Angriffe.
ich kann die Krankheiten auch hier posten, falls es nötig ist und die Experten das möchten.

Es sieht so aus, als ob es für dieses Thema keine Experten gäbe.
Die Fragen sind:
Nach Verletzung der Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht durch den Inhaber = Vermieter = Eigentürmer der Anlage, gibt es eine Möglichkeit für Gewinnung einer Klage wegen Schadenersatz oder Schmerzensgeld (was von den beiden richtig ist, werden die Experten wissen).
Ein Mietvertrag gibt es nicht, es werden Tagessätze gezahlt.
Unabhängig von der Verletzung der Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht, allein die Gesundheitsschäden für das ganze Leben für sich genommen, gibt es eine Möglichkeit der Klage wegen Schmerzensgeld doer Schadenersatz?

Hi!

Wie kommst du darauf? Steht der Wohnungslose unter Betreuung?

Und, wurde er auch von dem Wohnungslosen schon angezeigt? Was hat die Polizei unternommen?

Gruß
Christa

Nein, der Wohnungslose steht nicht unter Betreuung. Was hat das mit den Fragen zu tun?
Ja, er ist Polizeibekannt, mehrfach. Intensivtäter, nutzt das Besuchen seiner Mutter, die in der Anlange wohnt, aus und greift hier immer wieder Leute an.
Nichts hat die Polizei unternommen.
Wenn ich diese Antwort lese, dann macht es den Eindruck, dass die Ausgangsfrage nicht verstanden wurde.

Deine Behauptung, dass der Vermieter die Aufsichts- und Fürsorgepflicht verletzt hätte.
Deshalb nochmal die Frage:

Vielleicht liest du dir die beiden Links oben, wer aufsichts- und wer fürsorgepflichtig ist, und verstehst dann wenigstens, warum ich nach einer Betreuung gefragt habe. Möglicherweise verstehst du dann auch endlich, dass der Vermieter weder das eine noch das andere hat!
Du solltest nicht mit Begriffen um dich werfen, die du irgendwo mal aufgeschnappt hast, deren Bedeutung dir aber absolut unklar ist.

Der Vermieter stellt Wohnraum zur Verfügung, er ist nicht für das Wohlbefinden der Mieter/dort Wohnenden zuständig.

Du eierst rum. Meine erste Frage, die du ignorierst hast, war:

Und wenn ich deine Antwort lese, erweckt die bei mir den Eindruck, dass du fixe Ideen hast, die du nur gern bestätigt bekommen möchtest, und dich gar nicht interessiert, dass du möglicherweise auf dem falschen Dampfer unterwegs bist.

2 Like

Welchen Kenntnisstand hat „die Polizei“?
Wer hat das Hausrecht in der Anlage, was ist dieser Person bzw. diesen Personen ganz konkret bekannt?

@Joerg_Zabel Dankeschön.
Die Polizei weißt alles über den Täter. Als die Polizei zu Drohung mit Enthauptung gerufen worden war, hat sie von sich aus Anzeige aufgenommen.
Das Hausrecht hat der Vermieter, der zugleich Eigentümer der Anlage ist. Die Anlage ist ein Wohnungslosenheim und die Landesregierung bringt hier Wohnungslose mit Tagessatz unter, Mietverträge gibt es hier nicht.
Der Täter ist ein Intensivtäter.
In die Anlage kommen nicht nur Bewohner, sondern auch andere Besucher, so dass pro Wochen zwischen 200 bis 300 Leute hier ein und ausgehen, keinerlei Probleme, die Leute kommen wie Luft und gehen wieder. Es geht nur um diese eine Person, der immer wieder Leute angreift, immer wieder, auch in den umliegenden Straßen ist er bekannt dafür.

Der Eigentümer = Vermieter hat nicht ein einziges Mal ein Hausverbot ausgesprochen, nicht ein mal befristet, dann hätte auch die Polizei mehr tun können.