Hallo:
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig, wenn nicht, bitte verschieben.
Jemand verliert seine Wohnung und wird in ein Heim für Wohnungslose untergebracht, durch Landesregierung mit Tagessatz wird bezahlt, ein Mietvertrag gibt es nicht, der Vermieter, der zugleich Inhaber der Anlage ist, arbeitet mit der Landesregierung zusammen und kassiert sehr hohe Tagessätze.
Die Bewohner des Wohnheims hat der Vermieter den Gefahren, die hier drohen, schutzlos ausgeliefert.
Der Täter, angeblich Minderjährig, eigentlich ist er nicht minderjährig, sieht nicht so aus (ausländischer Herkunft, evtl. Mitglied eines Clans Angehöriger eines Clans), angelblich wohnt seine Mutter hier, daher kommt er hierher ins Heim und greift und bedroht die Bewohner, greift die Unterkünfte, schwere Beleidigungen und Drohungen mit Enthauptung.
Die Mitarbeiter der Hausverwaltung sehen alles mit, sie wissen alles und werden auch unterrichtet, die Mitarbeiter vor Ort.
Da das Heim geschlossen ist, ein geschlossener Kontext darstellt UND die Clanmitglieder arabischer Herkunft sehr vereint agieren, ist es für Opfer aus diesen beiden Gründen sehr schwer, etwas nachzuweisen, dennoch konnten einige Aufnahmen von den Bekleidungen und Bedrohungen angefertigt werden.
Die Drohungen (Urinverlust beim Opfer durch Drohungen wegen Stürmen der Unterkunft und Kopfabschneiden), Beleidigungen haben beim Opfer schwere Folgen für das ganze Leben hinterlassen, schwere Krankheiten wurden hochgestuft.
Man kann einfach das Wohnheim nicht verlassen, weil man den Anspruch auf Unterbringung verliert.
Gibt es hier eine Verantwortung des Vermieters = Eigentümers? Verletzung der Fürsorgepflicht?
Der Täter greift immer wieder Leute an, immer wieder, er ist mehrfach polizeibekannt, mehrfach.
Bevor vergessen wird, er nutzt seine Mutter aus und missbraucht das Besuchsrecht bei seiner Mutter und greift hier immer wieder Leute, in Serie.
Hat er unter diesen Umständen dann ein Recht auf Besuch?
„ich“ kann doch nicht hingehen und Leute immer wieder angreifen und so das Besuchsrecht missbrauchen, in der Erwartungshaltung, dass die Hausverwaltung nichts tut.
In die Anlage kommen so ungefähr pro Woche zwischen 400 und 500 Leute, alle kommen und gehen wieder wie Luft.
Die Hausverwaltung machts nichts gegen den Täter, absolut gar nichts, wirklich gar nichts, obwohl die ganze Hausverwaltung weißt, was für eine Person das ist.
Gibt es eine Verantwortung des Vermieters? Gibt es Ansprüche gegen den Vermieter, was die Verschlechterung der Gesundheit des Opfers betrifft?
Kann man hier Erpressung sehen, dass die Hausverwaltung nichts tut, weil sie weißt, dass die Leute das Heim bei dieser Wohnungslage nicht so einfach verlassen können, weil sie den Anspruch auf Unterbringung verlieren.
Gibt es hier Schadenersatz oder Schmerzensgeldforderungen gegen die Hausverwaltung?
Abgesehen vom Mietrecht (hier gibt es kein Mietvertrag, es werden Tagessätze gezahlt) jetzt abgesehen vom Mietrecht, wenn man sich Schadenersatz und Schmerzensgeld an sich ansieht, gibt es hier vielleicht Ansprüche, die das Opfer geltend machen könnte?
Man kann klagen, ich frage konkret nach Möglichkeiten und wäre dankbar für Antworten.
Danke
Bei Frage bitte fragen.