Angriffskriege

Moin,

Wenn man den Auffassungen von kriegsführenden Nationen Glauben schenken mag, dann führt jeder nur einen Verteidigungskrieg. Dies Bezeichnung dient natürlich vielfach der Legitimation des eigenen Vorgehens und ist das IMHO als Bezeichnung für das, was tatsächlich stattfindet, denkbar ungeeignet.

Nun würde mich interessieren, wie eine objektive Definition von Angriffskrieg aussehen könnte, damit man kriegerische Handlungen fern von Parteinahme als das bezeichnen kann, was sie sind, nämlich entweder ein Angriff oder eine Verteidigung.

Meine persönliche Definition wäre: Ein Land, welches einen Krieg führt, dessen kriegerische Handlungen fast ausschließlich außerhalb der eigenen Grenzen stattfinden (die eigenen Zivilbevölkerung ist von militiärischen Aktionen nicht betroffen) führt einen Angriffskrieg.

Nach dieser Definition wären z.B. der Krieg der USA gegen den Irak, als auch der Krieg Israels im Westjordanland und Gazastreifen Angriffskriege.

Andere Meinungen ?

Gruß
Marion

Hallo,

Mir ist klar, daß wikipedia niemals den letzten Schluß der Weisheit darstellt, aber zur Dikussion kann man die dortige Definition ja heranziehen. Ich zitiere mal:

„Angriffskrieg bezeichnet einen Krieg, bei dem ein Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.“

Aus jurawiki.de:

"Die (nicht verbindliche) Resolution Nr. 3314 (XXIX) der Generalversammlung der UN vom 14.12.1974 definiert den Angriffskrieg

Art. 2 d. Resolution: „…the first use of armed force by a state in contravention of the Charter shall constitute prima facie an evidence of an act of aggression…“

Weiter erklärt Art. 3 d. Resolution:

ungeachtet einer Kriegserklärung o.ä. sind acts of aggression:
Invasion/Angriff der bewaffneten Macht eines Staats gegen das Gebiete eines anderen Staates
Bombardements u.ä. gegen fremdes Staatsgebiet
Duldung des Missbrauchs eigenen, aber fremder Verfügung überlassenen Gebiets als Basis für eine Agression gegen einen dritten Staat"

Folgt man diesen Definitionen, sind sowohl die kriegerischen Aktivitäten Israels als auch der Überfall der USA auf den Irak als Angriffskrieg zu sehen.

Allein der letzte Punkt „Duldung des Mißbrauchs“ könnte überhaupt eine Diskussionsgrundlage gegenteiliger Meinungen sein.

Gruß,

Malte.

hi,

gleich vorweg: die unterscheidung ist m.e. eine rein ideologische und daher für sachlichen austusch überflüssig. der ausdruck „angriffskrieg“/„verteidigungskrieg“ paßt sehr gut in gefärbte politische texte. nicht umsonst nimmt die genfer konvention darauf gar keinen bezug. einen gerechten krieg gibt es nicht, und wenn doch, dann ist es immer der eigene!

Art. 2 d. Resolution: „…the first use of armed force by
a state in contravention of the Charter shall constitute prima
facie an evidence of an act of aggression…“

Folgt man diesen Definitionen, sind sowohl die kriegerischen
Aktivitäten Israels als auch der Überfall der USA auf den Irak
als Angriffskrieg zu sehen.

  1. der angriff AUF israel 1948 wäre das ERSTE bewaffnete kriegsgeschehen im gesamten konflikt gewesen. vorher gab es kein israel.

  2. die attacke auf das world trade center wäre ebenfalls ein angriffskrieg gewesen, noch dazu von mehreren staaten gemeinsam geduldet und gefördert.

also wie gehabt: alles ideologisch. jeder dreht und wendet es so, daß es in sein schema paßt!

gruß
datafox

hi,

also wie gehabt: alles ideologisch. jeder dreht und wendet es
so, daß es in sein schema paßt!

dem kann ich mich nur anschließen…:smile:

mfg

Frank

Moin,

  1. der angriff AUF israel 1948 wäre das ERSTE bewaffnete
    kriegsgeschehen im gesamten konflikt gewesen.

richtig, 1948 gab es tatsächlich einen Angriffskrieg gegen Israel, nur reden wir über den kriegerischen Konflikt in 2004, indem Israel das Land ist, das einen Angriffskrieg führt.

  1. die attacke auf das world trade center wäre ebenfalls ein
    angriffskrieg gewesen, noch dazu von mehreren staaten
    gemeinsam geduldet und gefördert.

Falsch, der Angriff erfolgte nicht durch „first use of armed force by a state“ oder welche bewaffneten Streitkräfte eines Landes sollen da beteiligt gewesen sein ?

Gruß
Marion

Falsch, der Angriff erfolgte nicht durch „first use of armed
force by a state“ oder welche bewaffneten Streitkräfte eines
Landes sollen da beteiligt gewesen sein ?

war der amerikanische bürgerkrieg ein krieg?

gruß
datafox

Für Bürgerkriege gelten ja wohl andere Richtlinien als für Kriege zwischen souveränen Staaten…

Gruß
Christoph

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Für Bürgerkriege gelten ja wohl andere Richtlinien als für
Kriege zwischen souveränen Staaten…

ok stimmt. ich kam vom thema ab.
die wtc-versicherungen mußten ja zahlen, da es nicht um einen act of war handelte. der ist nämlich nur dann, wenn es eine kriegserklärung gibt.

gruß
datafox

ok stimmt. ich kam vom thema ab.
die wtc-versicherungen mußten ja zahlen, da es nicht um einen
act of war handelte. der ist nämlich nur dann, wenn es eine
kriegserklärung gibt.

So nimmt einem die Bürokratie die Entscheidung ab :smile:

gruß
datafox

Gruß
Christoph

So nimmt einem die Bürokratie die Entscheidung ab :smile:

ob wtc ein act of war war ist dennoch immer noch ein disput. ich würde es als das einstufen, wenn man nach der art der tat ausgeht. dem steht allerdings gegenüber, daß es nicht der akt eines bestimmten staates war.

gruß
datafox

Moin,

richtig, 1948 gab es tatsächlich einen Angriffskrieg gegen
Israel, nur reden wir über den kriegerischen Konflikt in 2004,
indem Israel das Land ist, das einen Angriffskrieg führt.

Deine Deutung um die Du doch gar nicht gebeten wurdest.

Falsch, der Angriff erfolgte nicht durch „first use of armed
force by a state“ oder welche bewaffneten Streitkräfte eines
Landes sollen da beteiligt gewesen sein ?

Wo hat datafox den was von bewaffneten Streitkräften eines Landes geschrieben?

jp

Blöde Versicherung?

Für Bürgerkriege gelten ja wohl andere Richtlinien als für
Kriege zwischen souveränen Staaten…

ok stimmt. ich kam vom thema ab.
die wtc-versicherungen mußten ja zahlen, da es nicht um einen
act of war handelte. der ist nämlich nur dann, wenn es eine
kriegserklärung gibt.

In den allermeisten Versicherungen steht sowas
wie „… Ausgeschlossen ist die Haftung, wenn …
Naturkatastrophen, … kriegerische Handlungen, …“

also nicht Krieg, sondern „kriegerische Handlungen“.

Für sowas brauchts keine Kriegserklärung, und
ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass
die WTC-Versicherung so blöd war obige Formulierung
nicht zu benutzen.

Gruss, Marco

Moin,

richtig, 1948 gab es tatsächlich einen Angriffskrieg gegen
Israel, nur reden wir über den kriegerischen Konflikt in 2004,
indem Israel das Land ist, das einen Angriffskrieg führt.

Deine Deutung um die Du doch gar nicht gebeten wurdest.

Dieser Thread ist eine Fortsetzung einer Diskussion, die off topic im Frauen und Feminismus Brett begann. Das kannst du natürlich nicht wissen, wenn du das Brett nicht liest. Ist ja nicht schlimm, aber vielleicht solltest du dich mit Kommentaren, um die du nicht gebeten wurdest, etwas zurückhalten :smile:

Falsch, der Angriff erfolgte nicht durch „first use of armed
force by a state“ oder welche bewaffneten Streitkräfte eines
Landes sollen da beteiligt gewesen sein ?

Wo hat datafox den was von bewaffneten Streitkräften eines
Landes geschrieben?

Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, in einem Thread die Postings in ihrer Reihenfolge zu lesen. Vielleicht liest du also erstmal das Posting von Malte, und dann das von datafox, dann sollte sich deine Frage erübrigen.

Hast du ansonsten zu dem Thema irgendwas beizutragen, oder wolltest du nur auch mal eben was gesagt haben ?

Gruß
Marion

Moin,

daß es nicht der akt
eines bestimmten staates war.

Das ist aber die Voraussetzung für eine Kriegshandlung im Sinne eines Angriffskrieges. Alles andere wäre Terror. Oder willst du jetzt die Terrorgruppen mit regulären Streitkräften eines Staates gleichsetzen ? Bislang hast du entsprechende Gleichsetzungen jedenfalls immer wehement abgestritten.

Im übrigen wird das auch in der Realität entsprechend gehandhabt, jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass z.B. Spanien es als Angriffskrieg Frankreichs aufgefasst hat, wenn baskische Separatisten von Frankreich aus Anschläge in Spanien vorbereitet haben.

Gruß
Marion

Herzlichen Dank für die Nebelkerzen.

Dieser Thread ist eine Fortsetzung einer Diskussion, die off
topic im Frauen und Feminismus Brett begann. Das kannst du
natürlich nicht wissen, wenn du das Brett nicht liest. Ist ja
nicht schlimm, aber vielleicht solltest du dich mit
Kommentaren, um die du nicht gebeten wurdest, etwas
zurückhalten :smile:

Magst Du dich noch inhaltlich mit dem Posting auseinandersetzen oder beschränkst Du Dich auf vermeintliche Formfehler?

Wo hat datafox den was von bewaffneten Streitkräften eines
Landes geschrieben?

Es hat sich als sinnvoll herausgestellt, in einem Thread die
Postings in ihrer Reihenfolge zu lesen. Vielleicht liest du
also erstmal das Posting von Malte, und dann das von datafox,
dann sollte sich deine Frage erübrigen.

Ich habe in chronologischer Reihenfolge gelesen. Du kannst zwischen einem „förmlichen Krieg“ mit bewaffneten Streitkräften und einer etwas abstrakteren Form (Duldung von Terrorcamps, sonstige Unterstützung von Terroristen) unterscheiden? Wenn ja hättest Du Dich schlicht doof gestellt. Beliebte Taktik der Links-, Gutmensch oder wie-auch-immer-Fraktion, wenn ihr das Gespräch entgleitet. Einfach mal ne Nebelkerze werfen oder Deutungen zu Wahrheiten erklären.

Hast du ansonsten zu dem Thema irgendwas beizutragen, oder
wolltest du nur auch mal eben was gesagt haben ?

War mir ein Vergnügen.

Inhaltslose Postings

Herzlichen Dank für die Nebelkerzen.

Gerne, nun sing uns doch noch ein herzhaftes Advendsliedlein dazu zwo drei…

Magst Du dich noch inhaltlich mit dem Posting
auseinandersetzen oder beschränkst Du Dich auf vermeintliche
Formfehler?

Ich konnte in deinem vorhergehenden Posting keinen weiteren Inhalt entdecken, insbesondere keinen, der irgendwas mit dem Thema dieses Bretts oder Threads zutun hat.

Ich habe in chronologischer Reihenfolge gelesen. Du kannst
zwischen einem „förmlichen Krieg“ mit bewaffneten
Streitkräften und einer etwas abstrakteren Form (Duldung von
Terrorcamps, sonstige Unterstützung von Terroristen)
unterscheiden?

Ja, das konnten bisher alle hier im Thread. Aber macht ja nichts, sag uns ruhig, was du zu dem Thema sagen möchtest, trau dich :smile:

Wenn ja hättest Du Dich schlicht doof gestellt.

Immer noch besser doof gestellt, als wie in deinem Fall offensichtlich nix kapiert. Aber hey, nein, das musst du jetzt nicht verstehen. Alles wird gut.

Beliebte Taktik der Links-, Gutmensch oder
wie-auch-immer-Fraktion, wenn ihr das Gespräch entgleitet.
Einfach mal ne Nebelkerze werfen oder Deutungen zu Wahrheiten
erklären.

Aber Jan-Philipp, wenn du mich nur ein wenig beleidigen wolltest, musst du doch dafür das Forum nicht strapazieren. Dafür kannst du gerne meine e-mail Adresse in Anspruch nehmen: [email protected]

Hast du ansonsten zu dem Thema irgendwas beizutragen, oder
wolltest du nur auch mal eben was gesagt haben ?

War mir ein Vergnügen.

Einen Beitrag von dir zum Thema kann ich leider immer noch nicht entdecken, aber schön, wenn du Spaß hast *tätschel*

Gruß
Marion

hallo Datafos,
dieser Krieg war ein Sezerssions- (Abspaltungs-)Krieg. Hier trifft der Satzteil nicht zu: auf fremden Territorium.
Es war also deffinitiv kein Angriffskrieg.
Grüße
Raimund

hallo datafox,
es kann nur dann ein „act of war“ sein, wenn ein Angreife, also ein angreifender Staat vorhanden ist. Terroristen zählen noch nicht als Staat (hätten sie gerne).
Grüße
Raimund

bellum iustum
Moin Marion,

mit diesem Thema haben sich bereits die alten Römer meines Wissens auseinandergesetzt. Stichwort: „bellum iustum“, was also ist ein gerechter Krieg?

Ich habe hier ein Quelle, die ganz interessant ist:

Die Kriterien der bellum iustum-Lehre:

  1. Die Aggression bzw. die Bedrohung muß das Leben oder die existentiellen Rechte und Güter Unschuldiger gefährden.

  2. Der Einsatz militärischer Mittel muß durch die rechtmäßige politische Autorität angeordnet sein.

  3. Alle anderen Möglichkeiten, die Aggression bzw. die Bedrohung abzuwehren, müssen ausgeschöpft sein.

  4. Der Zweck des Einsatzes militärischer Mittel muß sich auf die Abwehr der Aggression bzw. die Beseitigung der Bedrohung beschränken, darf sich also nicht seinerseits in eine Aggression verwandeln.

  5. Mit der Möglichkeit eines Erfolgs muß gerechnet werden können.

  6. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel muß beachtet werden, d. h. das Schadensrisiko des Einsatzes militärischer Mittel zur Abwehr der Aggression bzw. der Bedrohung ist abzuwägen gegen das Schadensrisiko einer hingenommenen Aggression bzw. einer fortdauernden Bedrohung.

  7. Schließlich muß das zur Hegung von Kriegen entwickelte Kriegsvölkerrecht, das ius in bello im Unterschied zum ius ad bellum, beachtet werden, d. h.
    a) die Wirkung der eingesetzten Waffen muß kontrollierbar, mithin auf militärische Zwecke begrenzbar bleiben, und
    b) die Immunität der Nichtkombattanten muß gewahrt werden können.

Quelle: Prof. Dr. Manfred Spieker
Vorlesung: „Krieg und Frieden. Zur Lehre vom bellum iustum“

Meine persönliche Definition wäre: Ein Land, welches einen
Krieg führt, dessen kriegerische Handlungen fast
ausschließlich außerhalb der eigenen Grenzen stattfinden (die
eigenen Zivilbevölkerung ist von militiärischen Aktionen nicht
betroffen) führt einen Angriffskrieg.

Ich halte dies für zu kurz gegriffen, denn die USA wurden im WW2 ganz klar von D angegriffen (Versenkung von Schiffen), trotzdem war nie ein Deutscher in Amerika kriegführen. Wer führte nun also den Angriffskrieg?:wink:
Vor allem klärt es aber für mich nicht die entscheidende Frage: Ist der Krieg (und sei es eben ein Angriffskrieg Deiner Definition) rechtfertigbar?

Grüße
Jürgen

Hallo Marion, ich hatte mir zu diesen Thema schon mal vor einigen wochen gedanken gemacht.
Damals schrieb ich:

Die wichtigste Aufgabe eines Volkes ist seine Kinder zu schützen und ihnen eine möglichst gute freie Zukunft zu bieten um selbst eigene Kinder aufzuziehen.
(richtig Philosphisch)

Wenn hier ein aggressiver Eingriff erfolgt, sind alle aufzubringenden Mittel zur Abwehr eines Schadens ethisch vertretbar, solange diese nur zur Abwendung eines schon begonnen Schadens gilt.

Zu beachten ist das die wichtigste Aufgabe für jedes Volg gilt.

Grüsse Zoomi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]