Angst. Ein Bekannter, ein Stalker macht mir bei der Arbeit Stress

Ich finde sehr kontraproduktiv, wenn sich hier Menschen äußern einfach so aus dem Bauch heraus und von einer Sache in keinerlei Aspekt irgendeine Ahnung haben. Das tust du hier und nicht zum ersten Mal.

Das Phänomen Stalking hat eine juristische Komponente, eine medizinische und eine persönliche bzgl. des Umgangs. In keinem dieser Gebiete liegt bei dir auch nur Ansatz von Expertise vor.

Dass du in der juristischen Bewertung völlig daneben liegst, hat dir der Link von Christa gezeigt, so du ihn überhaupt zur Kenntnis genommen hast. Im Gegensatz zu dir hat der Gesetzgeber durch Verschärfung des §238 das Phänomen juristisch aufgewertet, um nicht mehr erst dann Handhabe zu haben und Handlungen zu unterbinden, wenn diese mit anderen Straftatbeständen wie Körperverletzung und Co. zu greifen sind. Im Gegensatz zu dir hat der Gesetzgeber auch damit nicht die Schuld- und Problemverschiebung als akzeptabel gesehen hin zu einem Opfer, dass sich zusammenreißen und - falls das nicht gelingt - die (übertriebenen) Ängste doch mal beim Klempner „richtig“ behandeln lassen soll.

Es ist Metapher, der hier sehr professionell Rat gegeben hat, wie das eigene Erleben einzuordnen ist. Dazu gehört, Angst als grundsätzlich berechtigt und angemessen zu benennen, gleichzeitig aber Möglichkeiten aufzuzeigen, die Situation beherrschbar zu machen. Dadurch wird ein Opfer, das durch Stalking droht in eine Position der Ohnmacht und Hilflosigkeit zu rutschen - nicht, weil es zu blöd ist, sondern weil der Täter genau das erreichen will! - Handlungsfähigkeit behält oder wiedererlangt. Das ist es, was substanziell dazu beiträgt, mit der Angst gut umzugehen.

Du dagegen schaffst es mit deinen Kommentaren, die Situation auf ganzer Linie zu verschlechtern, so ein Betroffener dir folgen würde! Du nimmst die Situation nicht ernst. Du negierst, dass es hier einen klaren Täter gibt, und negierst die Tat bzw. zumindest bagatellisierst du sie. Du weist dem Opfer Schuld zu an der eigenen Situation. Du pathologisierst und verstärkst Ängste, in dem du das Opfer ohne professionellen Beistand als hilflos und unfähig darstellst, mit dem Problem umzugehen.

Um das alles noch abzurunden, stellst du dann auch noch die Foristen als das Problem und unprofessionell dar, die hier sachkundig geholfen haben.

Das ist alles in allem doch eine ordentliche Leistung.

Es gibt hier nur genau eine Stelle, wo ich fachlich Bedenken habe bei den Vorschlägen: Der Täter befindet sich offensichtlich aktuell nicht an seinem Wohnort. Normalerweise wäre ein Schritt der Polizei eine Gefährderansprache, die durchhaus auch früh unternommen wird, bevor es zu strafbaren Handlungen kommt. Hier weiß man u.U. ja nicht, wo sich der (potenzielle) Täter aufhält.

Spätestens dann, wenn der aber beim Arbeitgeber oder gar am Wohnumfeld auftaucht, gibt es die Möglichkeit und dann liegt auch ein akuter Notfall ein, sich an die 110 zu wenden.

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alles richtig.
kleine ergänzung:
das kommentarlose versenden dieses links an mein groupie:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html
hat mir mal geholfen, nachdem ich aufgrund meines reichtums & meiner schönheit hier auserwählt wurde.

danach war tatsächlich ruhe, bis auf ein wenig (ignoriertes) geweine.

e.c.

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Ich würde diesen Thread juristisch gern ein wenig aufräumen. Drei Bereiche sind zu unterscheiden: Strafrecht, Gefahrenabwehrrecht und Privatrecht.

Strafrecht
Stalking ist als „Nachstellung“ gemäß § 238 StGB strafbar. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren für mehrere Verbesserungen gesorgt. Der Straftatbestand wurde deutlich weiter gefasst, und Nachstellung ist kein Privatklagedelikt mehr. Letzteres bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nicht mehr so leicht einstellen kann.

Ob ein einzelner Polizist oder eine einzelne Polizistin in Sachen Stalking besonders geschult ist, spielt für die Strafverfolgung praktisch keine Rolle. Die Polizei muss beim Anfangsverdacht der Nachstellung ein Ermittlungsverfahren einleiten. Eine Beamtin oder ein Beamter, der das unterlässt, macht sich selbst wegen (ggf. versuchter) Strafvereitelung strafbar. Und wenn die Polizei sich trotzdem weigert? Dann erstattet man die Strafanzeige eben bei der Staatsanwaltschaft. Unabhängig davon, wer das Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, kann nur die Staatsanwaltschaft es einstellen. Meinung und Kenntnisstand der strafrechtlich in der Tat nicht immer sehr kompetenten Polizisten und Polizistinnen spielt also im Ergebnis keine Rolle.

Gefahrenabwehr
Es ist weithin unbekannt, dass die Polizei zwei voneinander getrennte Aufgaben wahrnimmt: Die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist die eine. Die andere liegt in der sogenannten Gefahrenabwehr. Die Gefahren, welche die Polizei abzuwehren hat, sind in keiner Weise auf die Verhinderung von Straftaten beschränkt.

Wenn jemand gerade von seinem Stalker belästigt wird, muss die Polizei darum nicht erst einmal ermitteln, ob der Täter der Nachstellung im Sinne von § 238 StGB schuldig ist. Das setzt zwar nach dem Gesetzeswortlaut „wiederholtes“ Verhalten voraus; von der Strafbarkeit hängt aber nicht ab, ob die Polizei eingreifen kann. Diesen Hinweis nur, weil der Beitrag von @asteiner ja nahelegt, § 238 StGB sei Grundlage allen polizeilichen Handelns.

Du, @lulamae, solltest dich also keineswegs von den Hinweisen entmutigen lassen, die Polizei werde dir womöglich nicht helfen. Damit will ich nicht leugnen, dass ein Strafverfahren unerfreulich enden kann. Auch behauptete ich nicht, die Polizei wirke im Rahmen der Gefahrenabwehr Wunder. Die Chancen stehen allerdings sehr gut, dass man dein Problem ernst nimmt und auch aktiv wird. Die bereits erwähnte Gefährderansprache durch die Polizei ist nicht unwahrscheinlich und vielleicht schon das Ende dieser Geschichte.

Privatrecht
Sollte gar nichts anderes helfen, bliebe das Privatrecht. Ich führe das nur aus, um zu zeigen, dass du der Sache so oder so ein Ende setzen kannst. Dieser Weg ist vielleicht etwas komplizierter, aber sehr effektiv.

Ich habe oben geschrieben, dass Nachstellung kein Privatklagedelikt ist. Der Begriff des Privatklagedelikts ist leider sehr missverständlich. Er hat mit Privatrecht nichts zu tun. Was du jederzeit tun kannst: eine Klage erheben. Der Typ würde verurteilt, seine Kontaktaufnahmeversuche zu unterlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung würde Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt. Vielleicht beim ersten Mal 50,00 Euro, beim zweiten Mal 500,00 Euro, dann 5.000,00 Euro … irgendwann ist Ruhe. Im Eilverfahren kannst du natürlich auch eine einstweilige Verfügung erwirken.

Anwaltlichen Beistand brauchst du dir aber nicht erst zu holen, wenn du vor Gericht ziehen willst. Ein einziges anwaltliches Schreiben ist manchmal schon das Ende der Geschichte.

Was die Kosten von Gericht & Rechtsbeistand angeht: Den Tipp mit dem Weißen Ring finde ich sehr gut. Ansonsten gehst du zum Amtsgericht und holst dir einen sogenannten Beratungsschein. Dort erklärst du mündlich, was dein Problem ist, du musst also keine rechtlichen Vorkenntnisse haben. Mit dem Beratungsschein kannst du dann eine (fast) kostenlose Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt bekommen. Dort erfährst du alles weitere, auch wie du das Geld für einen Prozess bekommst, wenn du die Mittel dafür nicht selbst aufbringen kannst.

Zur Klarstellung
Leider beschränkt sich meine Fachkompetenz auf die Juristerei. Ich wollte hier einige Aussagen zum Recht und zur Polizei richtigstellen, von denen ich dachte, dass sie dich verunsichern könnten. Außerjuristisch haben @Metapher und @Christa eh schon sehr gute Hinweise gegeben.

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Wenn dieser Eindruck erweckt wurde, habe ich schlecht formuliert. Eigentlich ging es genau um das Gegenteil. Es ging ja darum, die Gefährderansprache als Instrument zu betonen. Allerdings mit der Einschränkung, dass diese u.U. ganz akut daran scheitern könnte, dass man nicht weiß, wo sich der Mann aufhält. Das kann, wenn es um den Trauerfall in der Familie geht, die betreffende Wohnung sein, aber auch ganz woanders.
Wenn man ein Idee hat, wo der Aufenthaltsort ist, dann kann man die Polizei informieren. Das kann dann auch jeder Ort sein, von dem man weiß, dass sich derjenige (zu einem bestimmten) Zeitpunkt dort aufhält.

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Danke!
Ja @Christa , genau, ich möchte einfach und endlich in Frieden leben.

Und @Joerg_Zabel Danke! Ja, ich hab mir nun die Situation vorgestellt um mich darauf vorzubereiten, wenn er tatsächlich in unseren Laden käme. Ich würde ihn dann ganz normal wie einen Kunden behandeln, wenn er privat wird, sage ich ihm, dass er gehen soll. Wenn er das nicht macht, ziehe ich meine Chefin hinzu. Ich bin mir sicher, sie würde mir helfen. Trotzdem macht mich die Vorstellung dieser Situation sehr nervös, da ich hier ein neues Leben angefangen habe - indem meine 30 Jahre zurückliegende schreckliche Vergangenheit mit diesem Menschen nichts zu suchen hat; und schon gar nicht bei meinen Arbeitskolleginnen, mit denen ich mich gut verstehe. Sie würden mich nicht verurteilen, das weiß ich, aber es wäre nicht mehr so leicht, wie es momentan ist. Die Vorstellung, dass er da auftaucht uns Stress macht, ist für mich so schlimm, dass ich tatsächlich schon überlegte, mich krank schreiben zu lassen. Doch dann würde ich ihm ja eine Macht über mich zugestehen, was ich nicht möchte. Das Problem ich auch, dass ich dort auch sehr konzentriert bei der Kundenberatung arbeiten muss - und wenn ich vorher nicht schlafen kann, ist das für mich doppelt so stressig. Aber ich will mich der Möglichkeit einer solchen Situation stellen.

Und @asteiner und @Metapher auch danke, Eure Kommentare waren so hilfreich - auch für die Kommentare zu @Cook1 .
Zum Glück hab ich durch Therapien und einfach auch durch viel Lebenserfahrung mich zwar kopfschüttelnd gewundert, welche Annahmen über mich und die Angelegenheit hier @Cook1 von sich gegeben hat, mich aber dadurch nicht verunsichern lassen.

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Du solltest Deine Chefin vorher einbeziehen, damit sie informiert ist.
Ist es möglich, dass er von einer anderen Person bedient wird, dass Du nicht in seine Nähe musst?

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Du hast ja zu ganz vielen Punkten schon (meist) überaus kluge Ratschläge bekommen. Aber zu diesem Punkt möchte ich noch was schreiben. Ich habe eine Arbeitskollegin die ein analoges Problem hat. Ich war sehr dankbar, dass sie mir davon erzählt hatte und kann wo nötig diskret entsprechende Dinge veranlassen bzw. wenn ich merke, dass da „jemand“ mit meiner Kollegin spricht und sie sich unwohl zu fühlen scheint, kann ich entsprechend reagieren.

Das Ansehen dieser Kollegin (und glaub mir, das ist aus ganz anderen Gründen echt nicht besonders hoch fg) hat bei mir dadurch überhaupt keine Änderung erfahren. Ich war ihr dankbar für ihre Offenheit und ihr Vertrauen und werde sie selbstverständlich unterstützen, so gut ich das eben kann.

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Erstens einmal ist jedwede Reaktion auf so jemanden ein Fehler. Vollkommen ignorieren. Zweitens ist Nachstellung ein Straftatbestand. Anzeige erstatten. Drittens für etwaiges Auflauern Pfefferspray besorgen und sich in der Handhabung üben.

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Das andere Extrem ist auch nicht besser. Ob es einen Täter und eine Tat gibt und wenn ja wie schwerwiegend sie ist, entscheidest nicht Du oder sonst irgendjemand hier im Forum. Dazu ist nur ein Gericht befugt. Hier kann es nur konkrete Handlungsempfehlungen im Rahmen geltenden Rechts (und dazu gehört auch die Unschuldsvermutung) gegeben - und die gab es ja auch. Diskussionen über Schuldfragen oder die Qualifikation anwesender oder nicht anwesender Personen tragen im besten Fall nichts zum Thema bei.

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Es ist selbstverständlich allen Menschen erlaubt, sich über Tat & Täterschaft ein eigenes Urteil zu bilden. Dabei gilt auch keine Unschuldsvermutung. Und natürlich darf sich jeder in diesem Thread auf den Sachverhalt stützen, der hier geschildert wurde.

Hier war auch kein Schiedsspruch gefragt, sondern jemand hat aus einer persönlichen Wahrnehmung ihrer Situation um Rat gefragt.

Wenn jemand fragt „Wie kann ich eine Parabel integrieren?“, dann ist die Antwort „Es kann durchaus sein, dass das, was du für eine Parabel hältst, in Wirklichkeit eine e-Funktion ist. Dann solltest du Nachhilfe in Mathe nehmen.“ weder hilfreich noch der Frage angemessen.

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Hier geht es nicht um Mathematik, sondern um Menschen. Wenn man jemanden für einen Täter hält (egal ob berechtigt oder nicht) und deshalb bei der nächsten Begegnung in Panik gerät und z.B. mit dem oben vorgeschlagenen Pfefferspray auf ihn los geht, dann hat das andere Konsequenzen, als wenn man bei einer Matheaufgabe Parabeln und e-Funktionen verwechselt.

Wir können und dürfen hier nicht entscheiden, ob eine Tat vorliegt oder nicht. Alle Antworten müssen für beide Fälle funktionieren. Das ist beispielsweise bei den Empfehlungen von @Metapher der Fall. Alles was darüber hinaus geht, bleibt Polizei und Gerichten vorbehalten.

Es wird durch Wiederholung nicht richtiger.

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Wenn Du es für richtig hälst, dass man sich in einem Fall wie diesem willkürlich für eine Version entscheidet (für uns Außenstehende ist hier jedes Urteil willkürlich) und danach handelt, dann kann ich nur hoffen, dass @lulamae nicht auf Dich hört. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

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Ich schrieb:

Die Rechts-Bretter bei wer-weiss-was.de und überall sonst im Internet funktionieren so. Wenn @lulamae hier einen falschen Sachverhalt zur Diskussion gestellt hätte, dürfte sie natürlich auch auf die Antworten nicht vertrauen. Es ist aber absurd, ihr zu empfehlen, nicht auf mich zu „hören“ (was auch immer du damit sagen willst; hast du meinen langen Beitrag in diesem Thread überhaupt gelesen?), wenn du die Schwachstelle der Antworten in der Gefahr siehst, dass lulamae einen falschen Sachverhalt zur Diskussion gestellt hat. Das weiß sie doch am besten.

Du hast eigentlich von Anfang an nichts zu sagen gehabt. Deine Auffassung, nur Gerichte seien befugt, Sachverhalte juristisch zu beurteilen, ist (unter anderem) juristisch falsch. Mehr kam von dir nicht. Es gibt keinen konstruktiven Beitrag von dir in diesem Thread.

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Und DA hätte man so eine Person blocken sollen und gut ist.

Und nochmal: blockieren.

Warum? Blockieren!

Ich weiß ich wiederhole mich … blockieren.

Warum? Nochmal: blockieren. Nicht reagieren. Nicht antworten!

Ja, wenn auch eben zu spät, denn er hat Dich ja piesacken können.

Nein, wieso? Nochmal: blockiert lassen!

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Das Leben besteht nicht nur aus einer juristischen Dimension. Wenn man deine Haltung umsetzt, bedeutet das, Opfer ohne Hilfe und Unterstützung zu lassen, bis irgendein Gericht ein Urteil gefällt haben. Das ist - in unserer Verfassung übrigens - nicht vorgesehen.
Die Unschuldsvermutung ist ein Konzept, das zwischen Staat und einem potenziellen Täter existiert. Sie ist hier überhaupt nicht anwendbar.
Es gibt zahlreiche Aspekte gesellschaftlichen Miteinanders, die abseits irgendeiner strafrechtlichen Relevanz liegen - und dennoch ablaufen, ja sogar geregelt sind.

Ich halte das für eine ziemlich traurige Perspektive, wenn man nicht in der Lage ist, eine andere als nur die juristische, nein sogar nur die strafrechtliche Brille einzunehmen. Abgesehen davon, dass eine solche Brille viel Leid erzeugt.

Noch ein juristischer Aspekt, über den du mal nachdenken solltest! Unser Rechtssystem sieht nur vor, sich mit der Tat des Täters zu beschäftigen und so dessen Status zu überprüfen. Nicht vorgesehen ist, den Status eines Opfers zu überprüfen! Ein Opfer erlangt im Strafrecht nur indirekt diesen Status, wenn und falls es überhaupt zu einer Anklage kommt, weil nur dann überhaupt geprüft wird, ob es zu einer Tat gekommen ist. Nur dann gibt es ein „Opfer-Attest“.

Schon alleine daran zeigt, sich, dass es weder sinnvoll noch gewollt ist, das Prinzip der Unschuldsvermutung auf das Opfer zu übertragen. Denn sonst müsste man einem Opfer die Möglichkeit geben, auch dann offiziell an diesen Status zu kommen, wenn - aus welchen Gründen auch immer - der o.g. indirekte Weg nicht funktioniert. Und Gründe gibt es dafür viele:
Überlastetes Rechtssystem
Tat ist sicher, aber der Täter nicht verfügbar,
Täter unbekannt
Täter verstorben

Besonders sind übrigens solche Äußerungen wie deine, wenn sie ihrerseits gespickt sind mit unhaltbaren Vorwürfen. An welcher Stelle habe ich konkrete Handlungsempfehlungen außerhalb des Rechts gegeben? Nicht, dass dir irgendeine Unterstellung rausrutscht und man schon in Richtung Verleumdung denken könnte…

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Nein, das bedeutet es nicht und das habe ich oben auch geschrieben. Deine Antwort ist lediglich ein weiteres Beispiel dafür, wie schnell man sich eine falsche Meinung bilden und dann am Thema vorbei reden kann.

Das Problem ist folgendes: In naturwissenschaftlichen Foren erlebe ich ständig, dass Fragen mit falschen oder unvollständigen Informationen gestellt werden, ohne dass sich die Fragesteller dessen bewusst sind. Solange es theoretisch bleibt, kann da nicht viel passieren. Es gibt aber auch Fälle, in denen es um praktische Probleme geht, bei denen ernster Schaden enstehen kann. Dann ist es üblich auf entsprechende Experten zu verweisen (das wäre in diesem Fall z.B. die Polizei) und bestenfalls allgemeine Ratschläge zu geben, die auch dann keinen Schaden anrichten können, wenn sich die Realität anders darstellt als geschildert (wie z.B. in der sehr guten Antwort von @Metapher).

Man kann nicht einfach die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben voraussetzen und daraus konkrete Aussagen ableiten - z.B. „dass es hier einen klaren Täter gibt“. Man darf auch nicht davon ausgehen, dass solche Antworten im Falle von falschen Angaben nicht ernst genommen werden. Auch wenn im vorliegenden Fall nicht zu befürchten ist, dass demnächst Fackeln und Heugabeln ausgegeben werden, sollte man solche Behauptungen in einem öffentlichen Forum vermeiden.

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Nun sind wir hier aber nicht in deinem naturwissenschaftlichen Forum. Wir sind hier auch nicht in einem juristischen Forum.

Es ist - nicht nur unter naturwissenschaftlichem Gesichtspunkt - schlicht deine Schlamperei, dass du den Begriff „Täter“ ausschießlich strafrechtlich definierst und darauf deine gesamten Vorwürfe mit gegenüber aufbaust und dies sogar noch aufrecht hältst, obwohl ich dich bereits darauf hingewiesen habe, dass es (hier sogar auch, aber) nicht nur jene juristische Definition gibt.

Interessieren würde mich, warum du dich da auf mich eingeschossen hast. Ich habe nichts anderes gemacht, als Metapher. Der auch und das betont vom Stalkingopfer spricht. Ähnliches gilt für deine „Einordnung“ in allgemeine und konkrete Ratschläge, bei der ich wirklich neugierig bin, welchen Maßstab du dafür anlegst. Es müsste, ganz naturwissenschaftlich, übrigens derselbe sein.

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