Sogenannte schwarze Listen gibt es im Zusammenhang mit Embargos, Geldwäsche und ähnlichen Themenkreisen zu Hauf und sie bewegen sich nicht in rechtsfreien Räumen, sondern sind das Ergebnis entweder lokaler Gesetzgebung, von völkerrechtlichen Verträgen, der Arbeit von supranationalen Organisationen wie z.B. der FATF oder werden von einer lokalen Exekutive erstellt. Du wärest vermutlich überrascht, wie viele derartiger Listen kursieren - auch aus deutschen Quellen.
Die Liste(n) des US-Finanzministeriums ist/sind übrigens online abrufbar. Es wäre also kein Problem für Herrn Wippermann oder seinen Arbeitgeber gewesen, herauszubekommen, ob einer der Geschäftspartner auf einer der schwarzen Liste des US-Finanzministeriums steht. Was wir übrigens bei jeder Kontoeröffnung und jeder anderen Art der Geschäftsaufnahme standardmäßig prüfen.
Das Problem, daß man mit Staaten, Unternehmen und Menschen, die die USA entsprechend einstufen, keine Geschäfte machen darf, ist übrigens nicht neu: