Hallo Experten,
Hallo!
Wie ist das rechtlich, darf man einen ganz normalen für den
Straßenverkehr zugelassenen Fahrradanhänger an ein Mofa oder
ein Quad hinhängen?
Nein, da es sich dann um einen Mofa- bzw Quad-Anhänger handeln würde. Problematisch is das Nichtvorhandensein sicherer und mehr oder weniger genormter AHZV, das würde das Leben enorm erleichtern.
Wie sieht es aus, wenn man der Einfachheit halber eine
„Anhängerkupplung“ ans Fahrzeug anbringen will, oder ist es
rechtlich besser, nichts zu verändern, und den Hänger mit
einer Schnur zu befestigen?
Nen Anhänger mit ner Schnur befestigen? Gehts noch??? Mann, wir sind hier nich bei Werner-Beinhart, hier is DAS ECHTE LEBEN! Du brauchst ne geprüfte u amtlich anerkante Anhängerzugvorrichtung, mal abgesehen davon, dass der Anhänger natürlich auch bauartbedingt dafür geeignet sein muss (Rückstrahler, Rücklicht, ggf Blinker…) In der DDR gabs für die Simson-Mokicks den MKH-Hänger. alles geprüft u die zulässige vmax lag, da ungebremst, bei immerhin 40 km/h bei 60 kg max Anhängelast. Die Dinger hießen damals nich umsonst Klaufix 
Nick
Gruss
Mutschy