Hallo Leute,
wer kann mir helfen. Mein Anhänger wurde mir am 1.März 2020 geklaut. Ich habe eine Anzeige am 2.3 erstattet. Ein Monat später schreibt mir die autozulassungsstelle wo ich wohne dass mein Anhänger in eine andere Stadt gefunden wurde und ich soll es abholen von eine Abschleppdienst. Dafür brauche ich eine zustimmug von der Polizei. Die habe ich besorgt und der Abschleppfirma vorgelegt. Sie sagten mir der Anhänger stehe bei denen seit einen Monat und ich muss 428€ bezahlen. Die habe ich bezahlt weil in den Schreiben von der Polizei stand ich muss es innerhalb 3 Tage abholen sonst wird der Anhänger verschrottet.
Meine Frage bitte: bin ich verpflichtet diese 428€ zu bezahlen.
Waren die nur dafür, dass dein Anhänger da rumstand? Die haben den doch wahrscheinlich auch kostenpflichtig von der Polizei abgeholt, oder nicht?
PS: Ich weiß nicht, ob du das zahlen musst, nehme es aber an. Was ich genau weiß ist, dass du diese Kosten vom Dieb zurückverlangen kannst, wenn du ihn findest und dann die Belege noch hast …
Leider iss es so. Es sind die Abschleppkosten und Standgebühren, die werden dem Besitzer aufgebrummt und können vom Dieb, falls jemals erwischt, verlangt werden. Einziger Lichtblick wäre eine Diebstahlversicherung, die da einspringt.
Musste die gleiche Erfahrung machen: Motorad geklaut und zum Klump gefahren. Nachdem es von der Polizei gefunden wurde, dürfte ich mir den Schrott abholen und die Abschleppkosten bezahlen. Auf den Kosten sitze ich noch heute.
Nicht nur vom Dieb, auch von der Kaskoversicherung, so er für den Hänger eine abgeschlossen hatte.
Danke euch alle. Aber der Anhänger war von der Polizei am 23.3 abgeschleppt worden. Warum sagt mir die Polizei nicht sofort Bescheid dann wäre nicht so eine große Summe zusammen gekommen. Obwohl ich die Anzeige am 2.3 gemacht habe. Von der Polizei kam nix, nur ein Typ vom Zulassungstelle brachte mir diese ganze Informationen. Wenn der nicht wäre, dann hätte das vielleicht noch länger gedauert und mehr gekostet.
Hallo!
War ein Kennzeichen am Hänger dran ?
Also, konnte die Polizei dich als Halter einfach ermitteln ?
Dann verstehe ich auch nicht die Verzögerung von fast einem Monat bis zur Benachrichtigung.
Wenn man der Polizei da ein schuldhaftes Handeln nachweisen könnte müsste die für die unnötige Lagerzeit aufkommen .
Aber Überlastung bei Polizei wäre kein solcher Grund. Es war nicht so wichtig und dringend den Halter umgehend festzustellen und zu benachrichtigen. Aber ein bisschen lange war das schon. Vor allem wenn das ein so einfacher Vorgang war.
MfG
duck313
hi,
Zusammenfassung:
1.3. gestohlen
2.3. Anzeige erstattet
23.3. Anhänger abgeschleppt
2.4 Zulassungsstelle meldet sich (ergibt sich aus: einen Monat später)
Ohne Datum: Beschaffen der Zustimmung
um den 23.4.: Abholung des Anhängers (ergibt sich aus: 1 Monat Standzeit)
Daher: bist du nicht für einen Großteil der Zeit verantwortlich?
Du wusstest ab dem 2.4. Bescheid, Abgeschleppt wurde er am 23.3. Diese Woche bzw. anderthalbe Woche ist doch durchaus verständlich.
Warum wurde er aber erst weitere 3 Wochen später abgeholt?
Was von den 428€ sind denn überhaupt Standgebühren?
grüße
lipi
Bei der Abholung war kein Kennzeichen drauf. Abschleppdienst sagte ungefähr 13€ pro Tag.
Als die Zulassungsstelle mir Bescheid sagte ging ich direkt zum Polizei. Die sagten mir wir wissen nix davon der Dieb ist damit nach Polen gefahren (das habe ich vorhin nicht erwähnt. Er hat den Anhänger am 1.3 geklaut und damit einen Unfall gemacht, laut Polizei er hätte behauptet ich hätte ihn meinen Anhänger ausgeliehen und durfte nach dem Unfall weiter fahren) die Polizei sagte mir gehen Sie zum Zulassungsstelle und zeigen sie denen ihre Anzeige und sollen den Anhänger abmelden. Tage später schrieb mir Zulassungsstelle hier ist der Name von der Abschleppdienst gehen sie es abholen
Bitte verknüpfe die Ereignisse mal mit Ort und Datum.
01.03. an deinem Wohnort gestohlen
02.03. Anzeige erstattet (an deinem Wohnort / nächste Polizeidienststelle)
Wann hat er einen Unfall mit dem Hänger gehabt? Auch am 01.03.?
Wo hat er den Unfall gehabt? In Deutschland oder in Polen?
Wie kommt es zur Aussage der Polizei, der Dieb sei nach Polen gekommen und man solle den Anhänger abmelden? War das nur eine Vermutung (grenzwertig ein Vorurteil benutzend)?
Dass die Zulassungsstelle eine Meldung vom Auffinden des Anhängers bekommt, kann ich nicht nachvollziehen. Eine Halterabfrage an Hand der Fahrgestellnummer hätte die Polizei schon beim Anordnen des Abschleppens gemacht, zusätzlich zum Abgleich mit der Fahndungsdatenbank.
Dass da beides nicht gemacht wurde, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Wann genau geklaut weiß ich nicht genau. Ich hab’s am 1.3 gemerkt. 3.3 Anzeige bei der nächste Polizei erstattet, als ich der Polizei meinen Anhänger Kennzeichen gab sagte der Polizist ihr Anhänger hat am 1 oder 2 März weiß Ich nicht mehr genau wann. Einen Unfall gemacht in ein Dorf 40 km von mir. Der Dieb laut Polizist hätte behauptet ich wäre sein Freund und ich hätte ihn mein Anhänger ausgeliehen für einen Umzug nach Polen zu machen (sein Auto war mit polnischen Kennzeichen) die VerkehrPolizei hat seine Daten aufgenommen und ihn weiter fahren gelassen. Am 6.4 schreibt mir die Zulassungsstelle Sie müssen ihre Anhänger versichern ihr Anhänger ist gefunden wurden . Ich ging am selben Tag zu der Polizei und zeigte denen das Schreiben vom Zulassungstelle, der Polizist sagte wir wissen nix davon ihr Anhänger ist bestimmt schon in Polen. Ich bekam Kopfschmerzen ich wusste nicht mehr wenn ich glauben sollte. Am 20.4 schreibt mir Zulassungstelle hier ist die Aktenzeichen von ihren Fall und Ansprechpartner. Als ich das der Polizei zeigte, erst dann haben die mir Erlaubnis gegeben um meinen Anhänger raus zuholen
Dann ist doch alles klar.
Der Polizist hat wohl eine Fahndungsabfrage gemacht, denn das ist Standard, wenn Papiere fehlen.
Wegen der fehlenden Anzeige lag der Anhänger nicht im Fahndungssystem ein. Allerdings ploppte der Vorgang der Abfrage wenige Tage zuvor auf, als er dann aufnehmende Polizist die Daten des Anhängers ins System schrieb. Deshalb konnte er dir sofort sagen, was da passiert ist.
Der Hänger wurde dann vom Dieb einfach abgestellt, aber ohne Kennzeichen.
Die Stadt wird irgendwann dazu gerufen, denn diese ist für abgestellte und nicht zugelassene Fahrzeuge zuständig. Je nachdem, wo und wie diese stehen, werden die manchmal auch unverzüglich abgeschleppt. Über die Fahrgestellnummer wurdest du als Halter identifiziert und angeschrieben.
Das war seine Vermutung. Durch das polnische Zugfahrzeug sicher auch nicht unbegründet.
Auf das Schreiben vom 06.04. hat er nur so reagiert, obwohl in dem Schreiben schon stand, dass eine Herausgabe nur nach Freigabe durch die Polizei erfolgen kann? Dann verstehe ich das Verhalten des Polizisten überhaupt nicht. Er wäre verpflichtet gewesen, der Spur nachzugehen, das ist allerdings nur meine Meinung.
Spätestens jetzt wird es zur Sicherstellung des Anhängers gekommen sein.
Gab es dafür eine Art Formular?
Um eventuelle Schadenersatzansprüche stellen zu können, sollten in der Rechnung des Sicherstellers (das ist ein Abschleppunternehmen, welches besondere Voraussetzungen erfüllt) die Kosten des Abschleppens und die des Verwahrens getrennt genannt werden, ebenso der genau Zeitraum der Verwahrung.
Wenn das Abschleppen aus Gründen der Gefahrenabwehr bereits direkt beim ersten Antreffen des Anhängers eingeleitet wurde, hat niemand außer dem Dieb selber Schuld an diesen Kosten. Diese trägst dann du oder deine Kaskoversicherung.
Wenn das Abschleppen erst nach der ersten Benachrichtigung an dich erfolgte und dem Polizeibeamten ein Fehlverhalten nachgewiesen wird, trägt das Land die Kosten (als Folge eines Fehlverhaltens, aus dem ein finanzieller Schaden entstand). Ohne Nachweis des Fehlverhaltens zahlst wieder du, weil kein anderer außer der Dieb sich schuldig gemacht hat.
Bei den Verwahrkosten ist es genauso: Bis zu dem Tag, an dem der Anhänger das letzte Mal nur wegen der Schuld des Diebes verwahrt werden musste, also vor bis dem ersten Tag, an dem ein Beamter die Schuld an den weiteren Kosten hatte, zahlst effektiv du (und wenn der Dieb gefasst wird und zahlen kann, kannst du sie erfolgreich zurückfordern).
Auf dem Schreiben Der Polizei stand dass ich nur 2 Tage Zeit habe um den Anhänger raus zu holen sonst wird es verschrottet deswegen habe ich sofort 428€ bezahlt. Der Abschleppdienst sagte mir in diesen Schreiben steht dass ich das Geld bezahlen muss. Er sagte noch ich muss das umsetzen was in den Schreiben steht
Was der Bestohlene nicht zahlen muss, kann er vom Dieb auch nicht ersetzt verlangen.
Du hast also auch Briefe von der Polizei und vom Abschlepper bekommen?
Hi
ich vermute (hoffentlich richtig) dann hast du die Daten des Diebs und kannst das Geld von ihm zurückverlangen - und die ggf. erforderliche Reparatur (wegen des Unfalls) deines Anhängers auch
Gruß hex
Ich bedanke mich bei euch allen die dazu beigetragen haben.