Anhängerfahrt mit VAN, Verstoß gegen Sonntagsfahrverbot?

Moin,
Ich hab gesucht, aber nichts verwertbares geunden: Ich haben einen Peugeot Boxer 3,5t zGG, der laut KFZ-Schein als „VAN“ zugelassen ist und nicht als „LKW geschlossener Kasten“, wie ich das bisher kannte. Auf diesen Umstand wies mich erst der Autobahnpolizist hin, der mich wegen einer Hängerfahrt am Sonntag angehalten hat. Er gab daraufhin selbst zu, dass ich ein Sonderfall wäre und er mich weiterfahren lassen würde und ich abwarten solle, „ob da noch was kommt“, das könne er gar nicht sagen. Nun flattert das Ticket ins Haus: Verstoß gegen §30 Abs. 3 STVO, (hier ist aber immer nur von LASTKRAFTWAGEN die Rede). Trotzdem 120,00 Euro + Gebühren und Auslagen. Bin ich nun ein  VAN oder ein LASTKRAFTWAGEN? Und würde ein Einspruch Sinn machen oder nur noch mehr Kosten nach sich ziehen?

Hallo,

http://www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fahrze…

Suchbegriff „Van“ eingeben. Das Fahrzeug ist seit 2009 als „Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung oder mit besonderer Zweckbestimmung bis 3,5 t“ klassifiziert. Somit wird es wie ein entsprechender Lastkraftwagen behandelt.

Weitersuchen. In einer Fußnote heisst es " „Van“ = „Lastkraftwagen mit in den Aufbau integriertem Führerhaus".

Gruß
vdmaster

Aha, das scheint relativ eindeutig.
Also zahlen und für die Zukunft ne Sondergenehmigung holen…

Danke!