Anhängerkupplung wiederverwendbar?

Hallo liebe User,
ich fahre die Leasingautos meiner Firma immer 18 Monate, danach bekomme ich das Nächste. Zur Zeit ist das ein Golf VI, an den ich eine abnehmbare Anhängerkupplung bauen möchte. Natürlich muss ich die selber bezahlen und „das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer im ursprünglichen Zustand“ wieder abgeben, mit anderen Worten: Die AHK muss wieder ab, der Stoßstangenausschnitt für die AHK muss ersetzt werden.
Nun die entscheidende Frage: Kann ich die AHK nach Demontage am nächsten Golf VI (nicht Golf VII) einfach wieder anbringen?
Weiß jemand zufällig auch, was die Umprogrammierung der Elektronik (Check-Control, Park Distance Control) kostet?
Vielen Dank und beste Grüße,

Michael

Hallo,

Abbau und Wiederanbau sind beim gleichen Fahrzeug absolut möglich und zulässig.

Was das aus und einprogrammieren kostet, sagt Dir Deine Werkstatt.

MfG

Abbau und Wiederanbau sind beim gleichen Fahrzeug absolut
möglich und zulässig.

Richtig, wobei der Ausbau des Elektrosatzes und die entsprechende Rückrüstung recht aufwändig ist.

Was das aus und einprogrammieren kostet, sagt Dir Deine
Werkstatt.

Je nach Fz-Ausstattung würde ich mal einen guten Fuffi rechnen unter der Voraussetzung, dass alle Bauteile funktionieren.

Berro

Hallo Michael,
wie schon gesagt wurde, ist das Wiederherstellen des alten Zustandes ( spurlose Demontage der AHK ) recht aufwändig. Außerdem finde ich es unsinnig, denn das Fahrzeug wird durch den fachgerecht eingebauten HamsterHaken doch aufgewertet. Kann man nicht eine Lösung finden, dass der LeasingGeber die AHK akzeptiert ( wenn er nicht noch etwas dafür bezahlt )?
Freundliche Grüße
Thomas