Anhängerverkauf ins Ausland und dann Stilllegung

Hallo Zusammen!

Angenommen, jemand hätte einen Anhänger in Deutschland mit grünem Kennzeichen und hätte diesen ins EU-Ausland verkauft. Der Käufer hätte vor, den Anhänger am Ende des Transportes (für den er den Anhänger erworben hat) stillzulegen.
Der Verkäufer würde dem Käufer nun anbieten wollen, dass der Anhänger für die nächsten Wochen über ihn angemeldet bliebe. Der Käufer müsste nach dem Ende des Transportes die Kennzeichen und den Fahrzeugschein an den Käufer senden, damit der Verkäufer die Abmeldung vornehmen kann.
Dadurch könnte der Käufer die Kosten und den nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand für die Exportkennzeichen sparen.

Wäre das so möglich? Würdet ihr dieses Vorgehen unterstützen oder sollte man dies anders handhaben? Bitte nehmt an, das Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer sei groß.

Danke schon mal für alle Infos und Meinungen zu diesem -natürlich rein theoretischen-Sachverhalt!

viele Grüße,
Nic

[…]
Wäre das so möglich?

klar

Würdet ihr dieses Vorgehen unterstützen
oder sollte man dies anders handhaben?

Das kommt eben drauf an, auf der sicheren Seite ist man, wenn der Papierkram vorher erledigt ist.

Bitte nehmt an, das
Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer sei groß.

Dann kann der Verkäufer das Risiko das er hier eingeht, doch wohl noch am Besten einschätzen?!

Danke schon mal für alle Infos und Meinungen zu diesem
-natürlich rein theoretischen-Sachverhalt!

Ich hätte so meine Bedenken. Aber vielleicht ist der Käufer ja der Schwager des Verkäufers, dann würde ich es vielleicht tun.

Greetz
T.