Hi Mike,
Sorry, mein Fehler, natürlich unter O1 und nicht O2.
Wenn dort nur 750 kg gebremst eingetragen sind, dann ist dies leider so. Du darfst an dieser Stelle keinen Wowa mit über 750 kg ziehen. Egal mit welcher Kupplung.
Die EG Genehmigung sagt nur aus, dass die AHK für dein Fahrzeug geeignet ist und wie diese zu verbauen ist. Die Werte der AHK müssen über denen deines Fahrzeugs liegen.
Liegen diese darunter, dann müsste der Fahrzeugschein korrigiert werden.
Grundsätzlich kann man mit einer AHK aber nicht die Anhängelast des Fahrzeugs erhöhen.
So leid es mir tut, aber um einen Wowa zu ziehen ist dies definitiv das falsche Fahrzeug.
BtW: Ein Wowa mit einer Zuladung von 175 kg ist verdammt wenig! Wenn du dir Gedanken darüber machst einen Wowa zu kaufen und ggf. ein anderes Zugfahrzeug anzuschaffen, dann achte auch mehr Zuladung.
Meistens wiegt der Wowa tatsächlich schon etwas mehr als das Leergewicht angegeben ist.
Sagen wir an dieser Stelle nur ein voller Kühlschrank (ca. 10 kg), 1 Ersatzreifen (15-20 kg) und 1 volle Flasche Gas (20-25 kg) und natürlich 1 Kiste Bier (18 kg), dann bleiben schon nur noch 100 kg abzgl. Tolleranz über.
Da hast du noch kein Vorzelt, kein Besteck, keine Teller, keine Kleidung und keinen Grill dabei.
Nur als Gedankenanstoss nebenbei