Hallo zusammen,
kann ich einen Fabrikneuen Anhänger vor der Zulassung ablasten lassen?
Sprich reicht es nur mit dem Brief beim TÜV vorbei zugehen oder muss ich den Anhänger Vorfahren und vorher zulassen?
Danke schon mal.
Hallo zusammen,
kann ich einen Fabrikneuen Anhänger vor der Zulassung ablasten lassen?
Sprich reicht es nur mit dem Brief beim TÜV vorbei zugehen oder muss ich den Anhänger Vorfahren und vorher zulassen?
Danke schon mal.
Hallo,
schicke einfach die Frage per E-Mail an z.B.
www.tuev-sued.de , dann Privatkunden Service A-Z > Downloads & online services > Kontakt > Ihre Anfrage
Die Antwort ist in 2-3 Tagen da.
Habe vom TÜV und vom Straßeverkehrsamt zweierlei Antworten erhalten.
Amt sagt vor Zulassung TÜV nach Zulassung.
Zwei bekannte haben Anhänger nur mit dem Brief ablasten können.
Habe vom TÜV und vom Straßeverkehrsamt zweierlei Antworten erhalten.
Amt sagt vor Zulassung, TÜV nach Zulassung technische Änderungen eintragen.
Kurz um müsste 3x Amt und 2x TÜV
Zulassen, Ablasten, Umschreiben, 100er bestätigen lassen, 100er eintragen lassen.
Zwei bekannte haben Anhänger nur mit dem Brief ablasten können.
(Beitrag editiert – www Team)
Ok, ich arbeite in einem Autohaus und habe dir zuliebe meinen Chef angerufen (wenn das als Fachwissen reicht). Seiner Aussage nach ist es überhaupt kein Problem, den Anhänger erst beim TÜV unzugelassen abzulasten und danach beim Straßenverkehrsamt den Anhänger mit der TÜV-Bescheinigung zuzulassen.
Data
Hallo!
Nach im Laufe der Zeit etlichen Zulassungen lernte ich: Egal ob Auto oder Anhänger, ist eine Zulassung ohne TÜV gar nicht möglich. Der erste Weg führt also zum TÜV und danach samt TÜV-Zettel zur Zulassungsstelle. Zum TÜV muss man natürlich immer mit dem Fahrzeug fahren, aber für die Zulassungsstelle sind nur Papiere und Kennzeichen zum Draufkleben der Plaketten erforderlich.
Gruß
Wolfgang
Danke dir für die Mühe!
Mehr wollte ich nicht hören Ein Autohandel ist mit Fachkompetent genug!
Da ich nun von 3 Quellen die selbe Aussage kann ich mir nun Gedankenlos den Tag Urlaub nehmen.
Ein schönes Wochenende!
Tach.
So ähnlich kannte ich es auch. Nur sind meine Aktionen schon ein paar Jährchen her. Und darin, und in der Tatsache, dass es sich um einen fabrikneuen Anhänger handeln soll, liegt womöglich das Problem. Ich gehe mal davon aus, dass die Änderungen im Schein - auch ohne Vorfahrt und Zulassung - beim TÜV möglich ist. Kostet 20 - 30 Euronen.
Gruß.
B
PS: Geht sowas heut´ nicht auch online?
Und worin besteht der Sinn, einen Anhänger abzulasten zu lassen?
MfG kheinz
Um in meinen Fall die 100er zu bekommen, die Anhängelast darf nicht überschritten werden, weil die 100er Fahrzeug gebunden ist.
Wenn der TÜV etwas einträgt, will er immer das Fahrzeug sehen. So war es bisher immer.
Und die neue Regelung zur Zulassung:
Man kann kein Fahrzeug mehr ohne gültigen TÜV zulassen, es geht nur noch über die Kurzzulassung von 5 Tagen.