Anhänger verliehen, Knöllchen aus Österreich

Hallo Wissende,
Ich habe meinen Anhänger an einen Landwirt aus Bosnien verliehen, der sich hier bei mir aus meinen gekauften Resthof Gerätschaften ausbauen durfte. Diese hat der zwar mit einem größeren LKW abtransportiert, aber weil er wegen einer wichtigen familiären Angelegenheit ein paar Tage nach Bosnien zurück mußte, lieh ich ihm meinen PKW- Planenanhänger mit dem er bei der Gelegenheit Möbel ect. mitgenommen hat. In der Steiermark hat er in einem Bereich wohl die zulässige Geschwindigkeit um 15 km/h überschritten. Es ist die Aufforderung einer Lenkerauskunft gekommen. Muss ich der nachkommen? Wenn ich der nicht nachomme, was kann schlimmstenfalls passieren? Das Busgeld beträgt 50 Euro für 15 km/h zu schnell. Das Zugfahrzeug war seines mit bosnischen Kennzeichen.
Gruss Hartmut

Na dann teil ihnen halt den Fahrzeugführer mit.

Ist nicht die Beantwortung meiner Frage.

Aber wie muss man sich das überhaupt vorstellen. warum, hat man sich über das Hängerkennzeichen an Dich gewandt ?
Radarfoto ist gewöhnlich von vorn .
Anhaltekontrolle geht direkt an Fahrer, der muss sich ausweisen, also bekämst Du nix.

Und wo lebst du denn ? In Österreich oder in Deutschland.

Dass das auch nicht die Frage beantwortet weiß ich. Ist mir aber egal.
Dazu ist das Randgeschehen viel interessanter

der Öffentliche Nahverkehr wird aber auch immer teurer…

Ich wohne in Deutschland
Ist kein Radarfoto dabei.
Es betrifft wohl eine durchfahrene Strecke (section Control), da von Km 70.958 - Km 69.958 die Rede ist.
Fahrer wurde nicht angehalten. Vielleicht eine automatische Messung die nachträglich ausgewertet wird.
Sachen gibts!

Hallo,

nach österreichischem Recht MUSS man angeben, wer das Fahrzeug gelenkt hat. Das gilt namenltich nicht nur für das Lenken von Kraftfahrzeugen, sondern auch für das Verwenden von Anhängern.

Bei Verweigerung der Auskunft sind bis zu 5000€ Buße oder 6 Wochen „Vollpension mit grob gesiebter Luft“ möglich.
(In der Wirklichkeit angeblich zwischen 72 und 218 Euro)

In Deutschland kann diese Strafe nicht eingetrieben werden.
In AT aber schon (angeblich 3 Jahre Verjährungsfrist).

Also:
Willst du in den nächsten drei Jahren nach oder durch Österreich fahren, dann erteile die Lenkerauskunft.
Da du nicht wissen kannst, wer das Fahrzeug verwendete, gibst du wahrheitsgemäß Name und Anschrift der Person an, der du den Hänger geliehen hast. Und zwar nicht als Lenker, sondern als „die Person, die über den Lenker Auskunft erteilen kann“.

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Ja, so etwas ist hier in Österreich gebräuchlich, nennt sich Section Control: an z.B. gefährlichen Baustellen stehen am Beginn und Ende der Tempolimits Kameras und Computer, die die Kennzeichen festhalten und automatisch bei Unterschreitung der normalen Durchfahrzeit an die Behörden weitergeben. Mit zulässiger Geschwindigkeit bewegte Fahrzeuge werden automatisch wieder gelöscht.

LG

SL99

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Hallo,

darüber mußte ich erst einmal nachdenken. In D sprechen wir immer von Überschreiten der zugelassenen Geschwindigkeit.

Aber klar, wenn die Zeit zwischen zwei Punkten gemeint ist… achh herrrjeeee… ich werde alt… dann muss es natürlich unterschreiten heißen…tztzt herrlich…