Anhängerkupplung nachrüsten, Kabelsatz auf was ist zu achten?

Hallo Zusammen,

Ich habe an meinen US-Pickup im Internet eine Anhängerkupplung mit ABE gefunden, somit muss ich diese nicht eintragen.
Jetzt fehlt mir nur noch der ganze Elektrische Teil, welchen ich noch nachrüsten muss.
Nun meine Frage ich möchte nur einen bis 750 kg Führerscheinfreien Anhänger mit einem 7-poligen Stecker ziehen.
Was ist nun gesetzlich Pflicht bei meinem elektrischen Teil der Ahk?
Auf was muss ich achten das bei einem universellen Kabelsatz alles mit dabei ist?

Aber noch eine generelle Frage ich habe eine Leermasse von 2600 kg und eine zul. Gesamtmasse von 3019 kg. Einen bis 750 kg Anhänger darf ich aber trotz allem fahren oder?

Ich habe bei meinem SUV auch einen universellen Kabelsatz genommen ihne Probleme. Gesetzlich vorgeschrieben ob 7- oder 13-polig ist nichts, das kannst du selbst entscheiden, bzw. je nach AHK.

Wegrn dem Gewicht darst du mit Klasse B oder BE die 3500 kg Marke nicht überschreiten…das heißt Hänger und Fahrzeug maximal zusammen 3500 kg…von daher befürchte ich darfst du, sofern du keinen Lkw fuhrersch hast, das Gespann nicht fahren.

moin,
in dieser Konstellation reicht immer noch der B-Führerschein, den dürftest noch mit einem zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs von 3,5 T bewegen.
Der BE wäre dann bis zu einem zulässigem Gesamtzuggewicht von max. 4250 Kg.

Das kann man auch mit der Kennziffer „96“ und Klasse B bekommen.
Altbesitzer der Klasse 3 haben das in der Regel eingetragen bekommen.

MfG
duck313

Hallo!

Das hast Du dich geirrt.

3500 kg ist nicht das Zuggewicht. Das ist das Fahrzeuggewicht bei Klasse B.
einen Hänger bis 750 kg darf man immer anhängen.

Aber nicht wenn Hänger > 750 ´kg ist. Dann kommt das Gewicht der Fahrzeugkombi ins Spiel. Und das wäre hier über 3.500 kg.

Man braucht dann also Klasse B mit Codenummer 96 oder Klasse BE.

Dann gibt’s es das zul. GG des Zuges von 4250 kg. Im Beispiel kann man dann bei Zugfahrzeug 3019 kg einen Hänger mit zul. GG von 1200 kg ziehen.
Weil man noch unter 4250 kg bleibt.

MfG
duck313

Hallo!
Deine Gewichtsangaben sind leider falsch, 3.500 +750KG= 4.250KG, das ist mit B- Schein erlaubt.
MfG
airblue21

Stimmt, ihr habt recht, da habe ich mich geirrt was das Gewicht angeht. Ihr habt mich überstimmt :slight_smile:

Hallo,

Dass die Beleuchtung richtig funtioniert.

Guck http://www.ahk-ratgeber.de/2.html

Gruß
Otto

Hallo Zusammen,

vielen Dank für alle Antworten.
Leider bin ich mir jetzt immer noch nicht ganz sicher.

Das ich mit einem unter 750 kg Anhänger auch das zul. GG von 3500 kg überschreiten darf das weiß ich inzwischen.

Ist bei mir aber nicht der Fall, da 2600 kg Leergewicht + 750 kg Anhänger ergibt 3350 kg. Somit unter 3500 kg.

Aber meine zulässiges Gesamtgewicht ist im Schein mit 3019 kg eingetragen, un dieses wird bei 3350 kg überschritten. Soweit ich aber weiß da es sich um einen unter 750 kg Anhänger handelt darf dieses auch überschritten werden. oder täusche ich mich da jetzt?

Zur AHK-Elektronik, das alle Lichter Leuchten müssen ist mir klar, nur müssen auch Blinkerkonntrollen und sowas verbaut werden?

Danke für Antworten