Hallo,
am 7.11 erhielt ich eine Anhörung zum Bußgeldverfahren, datiert vom 06.11.
Vorgeworfen wird mir eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31km/h auf der Autobahn, stattgefunden am 15.8.2012.
Ich war zu dieser Zeit dienstlich mit einem Leihwagen unterwegs, daher ist das Anschreiben an meine Firma gerichtet, ich stehe aber namentlich in der Empfängeranschrift.
Das Schreiben beinhaltet als Beweismittel ein Foto und Zeugenaussage des POK.
Im Anhörungsbogen werde ich gefragt ob ich der Führer des PKW’s war und ob ich das Vergehen zugebe.
Nun meine Frage:
Es steht außer Frage das ich der Führer war, und auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht unwahrscheinlich, allerdings bezweifle ich die Höhe der Überschreitung.
Im Anschreiben fehlt mir eigentlich der Messaufbau, bzw. der Nachweis das eine korrekte Messung stattgefunden hat. Daher fällt es mir schwer das Vergehen direkt zuzugeben.
Soll ich nun nur meine Personalien angeben und zugeben das ich der Fahrzeugführer war und die Schuldfrage offen lassen? Ich würde dann darauf hoffen das die Polizei keine oder nur unzureichende Beweismittel hat und das Verfahren einstellt.
Wenn ich die Schuld zugebe wird doch direkt der Bußgeldbescheid erstellt oder?
Danke für die Hilfe