Anhörung im Bußgeldverfahren

Hallo,

ich habe ein Problem, und zwar wurde ich vor ca. 2 Wochen von der Polizei angehalten, das ich angeblich eine Rote Ampel überfahren habe, nach meinem Wissen war es aber noch gelb und bei Überqueren der Haltelinie mit dem mittleren Teil des Transit laut Mitarbeiter erst auf Rot umgeschaltet ist. Es war eine T-Kreuzung wo ich von unten kam und die Polizei stand auf der geraden Strecke noch hinter einem anderem Fahrzeug und konnten die Ampel auch nicht einsehen. Da ich gerade die Kreuzung überquert habe, haben die anderen schon grün gehabt, daraufhin wurde ich ja angehalten, das ich angeblich eine Rote Ampel überfahren hab. Habe mich kurz geäußert das ich bei gelb drüber gefahren bin.
Sie haben somit natürlich erstmal ein Verfahren aufgenommen und es dem Landkreis gemeldet…

Der Polizist hat gesagt, das es die kleine Anzeige wird
mit unter 1 Sec. .

Nun hab ich aber ein schreiben bekommen mit der Anhörung im Bußgeldverfahren, wo ich beschuldigt werde
nach

§§ 37Abs. 2, § 49, § 25 StVG; 132,3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Das kann ja nun nicht sein…
Ich bin definitiv, erst bei gelb drüber gefahren und laut dem Polizisten hat er es so auch selbst aufgenommen.

Wie soll ich da jetzt Verfahren, ich bin damit gar nicht einverstanden, weil es nicht der Wahrheit entspricht.

Vor allem ist diese Ampel von der Hauptstraße, finde ich ich das sie schnell auf grün umspringt, wenn die andere gerade mal Rot hat.

Kann ich da was machen?

Sonst muss ich mir ein Anwalt nehmen… Weil ich da Wirklich nicht länger als 1 Sekunde laut Anzeige drüber gefahren bin, bei mir war es gelb.

Ich habe auch einen Mitarbeiter der bestätigen kann, das der Polizist gesagt hat das er die kleine Anzeige aufgenommen hat.

Bin jetzt echt enttäuscht, natürlich hält man bei gelb an. Hab dazu gelernt…

Hallo,
cool bleiben, es ist erst eine Anhörung. Theoretisch musst Du nicht einmal zur Anhörung erscheinen, ist jedoch sinnvoll, um dabei deine Version hierzu offiziell zu Papier und zu den Akten zu bringen.

Ein Anwalt ist dafür nicht erforderlich.

Bis jetzt hast Du alles richtig gemacht, mit der Aussage, bei Gelb gefahren zu sein. Der Mitarbeiter (Beifahrer?) kann bezeugen, dass ein Halten vor der Haltelinie der Ampel nicht mehr möglich war, Punkt-Amen.

Eine Aussage, wie:
die Ampel wurde erst rot, als der mittlere Teil des Transit die Haltelinie überquerte, ist sicher nicht hilfreich und sollte auf jeden Fall unterbleiben. Dieses impliziert, dass doch noch genügend Zeit zum Abbremsen vorhanden war.

Auch die Äußerung deiner persönliche Meinung, die Zeitsteuerung der Ampelphasen sei zu kurz und der Polizist hat gesagt…, sollte unterbleiben.

Außer deiner kurzen Stellungnahme und Angabe des Zeugen musst Du keine weiteren Fragen beantworten.

Viel Erfolg!
MfG

Hallo Namenloser
natürlich hast Du dich richtig verhalten
Aber es wird schwierig sein Dein Status zu beweisen
Ich rate Dir nur gehe zu einem Fachanwalt welchen Dir Deine Versicherung nennt
wenn Du deine Sache deren schilderst sagen die Dir was machbarist.
Habe nur positive Erfahrungen gemacht
Aber du brauchst Rechtsschutz