Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

Hallo,

Barni Geröllheimer’s altes Auto (kein Kat und keine Feinstaubplakette) war in Dino-City geparkt. Ohne Feinstaubplakette - da wurde er aufgeschrieben, denn Fahren ohne Feinstaubplakette bedeutet: Bußgeldverfahren und 1 Punkt in Stonehendge!
Die Politesse hat Barni aber nicht gesehen. Als Halter bekommt er daher 'nen Anhörungsbogen.
Fred sein bester Freund rät ihm den Bogen nicht zu beantworten: Anhörungsbögen finden eh keine Beachtung, sagt er und Verfahren werden nur sehr selten eingestellt. Da die Feinstaubplakette ausserhalb von Dino-City keine Pflicht ist, würde den Halter höchstens die Verfahrenskosten treffen. Die Behörde kann den Fahrer erst mal nicht feststellen.

Meine Fragen zu dem Fall:

  • Sollte Barni nicht wenigstens der Behörde melden, daß er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht?
  • Welche Möglichkeiten hat die Behörde sonst, an die Infos zu kommen: Sheriffs schicken?
  • Fahrtenbuch und so Späße werden die bereits bei „unspektakulären“ Vergehen verhängt?

Danke und Gruß,

Michael