Anhörung eines Kleinkindes vor Gericht

Der Umgang eines 3-jährigen Kindes mit dem Kindsvater soll geregelt werden. Zwischen den Eltern ist keine Einigung möglich, das Gericht muss entscheiden.

Ab welchem Alter wird ein Kind vor Gericht angehört? Sind die Angaben eines 3-jährigen Kindes verbindlich?

Dahinter versteckt sich sicherlich eine Problematik, die mit dieser Antwort nicht gelöst werden kann.
Aber kurz:
Ein Gericht kann ein 3jähriges Kind anhören, wenn es dies für erforderlich hält. Da Kinde aber als Zeugen nicht zu vernehmen sind und Richter ohnehin wenigstens zum Teil dafür sensibilisiert sind, dass Kleinkinder von Eltern manipuliert werden, werden die Aussagen des Kindes sorgfältig geprüft und sind nicht immer entscheidend.

Ich empfehle den Eltern dringend, mit Hilfe psychologischer Fachkräfte ihre Differenzen zu beseitigen im Sinne des Kindes - denn ganz sicher und zu 100% sind die Meinungsunterschiede ausschließlich auf Streit zwischen den Eltern zurückzuführen und NICHT auf begründete Einwände gegen den Umgang mit beiden Eltern. Und genau diesen Umgang will das Kind.

Hallo,

kein Familiengericht in Deutschald wird ein 3 jähriges Kind anhöhren. Ab 14 Jahren können Kinder vor Gericht entscheiden, ob sie beim Vater oder Mutter leben wollen.
Erstens versucht man, die Belastung des Kindes vor Gericht zu ersparen, und zweitens, wie glaubwürdig ist ein 3 jähriges Kind, was immmer von Mutter oder Vater manipuliert werden kann, etwas auszusagen, was es letztendlich gar nicht will bzw. versteht.

Das GEricht, Jugendamt und natürlich die Eltern werden hier eine Umgangsregelung herbeiführen.

Viel Glück.
Ralf

Also was die Regelung angeht, weiss ich es nicht. Aber ganz sicher werden 3jährige nicht angehört. Schätzungsweise ab einem Alter ab 9 oder 10, frühestens.

hallo ,

in der regel werden kinder in diesem alter nicht angehört …und sollte das dennoch aus irgendwelchen gründen angeordnet werden …dann findet die "anhörung " hinter verschlossenen türen statt -das heisst das kind wird im richter zimmer angehört .

aber das ist so selten bzw kommt so gut wie nie vor …gruss nancy

Guten Tag,
leider schaue ich jetzt erst in meine Mails. Ich kann auch nichts zu der Altersbegrenzung sagen. Meine wurden erst mit 6 Jahren angehört. Als mein Jüngster so alt war, also 3 Jahre, wurde nur die Große eingeladen. Was soll ein 3-jähriges Kind auch dazu sagen, es liebt ja schließlich beide und versteht das alles noch gar nicht.
Alles Gute
Simone

Hallo,

hängt vom Richter ab. Der eine fragt ein dreijähriges Kind, der andere nicht. Eventuell setzt der Richter einen Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) ein.

Gruß

meiner meinung nach hat ein kind Nichts beim geriht verloren, wenn ein kind vor gericht erscheint kann es gut sein das der erziehungsberechtigte der das zulässt als erziehungsunfähing gesehen wird,
nach dem motto das kleine kind soll ihre probleme lösen.
das kind kann umgagn mit dem vater haben
wenn die mutter meint das der vater
nicht schizo,alki oder sonst wie unfähig ist sich
um die sicherheit des kindes zu kümmern,
ansonsten kann die mutter einen begleiteten umgang beantragen beim jugendamt, diese übernehmen die kosten da für in der regel, sollte man von ihnen eine unterschrift haben wollen, damit informationen dem richter mitgeteilt werden darf , so können sie diese Ablehnen, statt dessen ein schreiben vorbeireiten, welches vom jugendamt unterschrieben wereden soll
welches ihnen die sicherheit ihres kindes während des umganges garantiert, als mutter und erziehungsberechtigt, haben sie meiner meinung nach einen anspruch darauf,
denn wenn sich die eltern bei gericht nciht einigen können wird oft ein begleiteter umgang beim kinderschutzbund vorgeschlagen, sie könne aber auch einen umgang wo anderst vorschlagen,
oder das das kind in begleitung mit siener vertrauensperson zu umgang gehen soll, bsp.oma, patentante , onkel usw,
wie gesagt ein kind ist ein kind, und das gericht sieht es so das es deswegen manipulierbar ist und somit dem bei gericht eh nicht geglaubt wird, veilleicht so ab 10jahren aufwärts.
wenn sie bei gericht sind und man bietet ihnen eine
einigung an, denken sie daran, das ist ein Vergleich,
und ein verglich ist bindend für Immmmmerr, da kommen sie nicht mehr raus. sie haben als mutter das erzihungsrecht und sie sollten forderungen stellen
und dem vater natürlcih den umgang gewähren, sonst sehen sie negativ vor gericht da. am besten ist es wenn es nicht zum gericht geht. wenn sie vorher sich mittels einen mediater gemeinsam dort schriftlich mit dem vater einigen können, das hat dann gültigkeit und mann bedarf dann kein gerichtsBeschlus.
mehr weiss ich nicht, so weit meine vorschläge, entscheiden sie selbst was gut für ihr kind ist.