meiner meinung nach hat ein kind Nichts beim geriht verloren, wenn ein kind vor gericht erscheint kann es gut sein das der erziehungsberechtigte der das zulässt als erziehungsunfähing gesehen wird,
nach dem motto das kleine kind soll ihre probleme lösen.
das kind kann umgagn mit dem vater haben
wenn die mutter meint das der vater
nicht schizo,alki oder sonst wie unfähig ist sich
um die sicherheit des kindes zu kümmern,
ansonsten kann die mutter einen begleiteten umgang beantragen beim jugendamt, diese übernehmen die kosten da für in der regel, sollte man von ihnen eine unterschrift haben wollen, damit informationen dem richter mitgeteilt werden darf , so können sie diese Ablehnen, statt dessen ein schreiben vorbeireiten, welches vom jugendamt unterschrieben wereden soll
welches ihnen die sicherheit ihres kindes während des umganges garantiert, als mutter und erziehungsberechtigt, haben sie meiner meinung nach einen anspruch darauf,
denn wenn sich die eltern bei gericht nciht einigen können wird oft ein begleiteter umgang beim kinderschutzbund vorgeschlagen, sie könne aber auch einen umgang wo anderst vorschlagen,
oder das das kind in begleitung mit siener vertrauensperson zu umgang gehen soll, bsp.oma, patentante , onkel usw,
wie gesagt ein kind ist ein kind, und das gericht sieht es so das es deswegen manipulierbar ist und somit dem bei gericht eh nicht geglaubt wird, veilleicht so ab 10jahren aufwärts.
wenn sie bei gericht sind und man bietet ihnen eine
einigung an, denken sie daran, das ist ein Vergleich,
und ein verglich ist bindend für Immmmmerr, da kommen sie nicht mehr raus. sie haben als mutter das erzihungsrecht und sie sollten forderungen stellen
und dem vater natürlcih den umgang gewähren, sonst sehen sie negativ vor gericht da. am besten ist es wenn es nicht zum gericht geht. wenn sie vorher sich mittels einen mediater gemeinsam dort schriftlich mit dem vater einigen können, das hat dann gültigkeit und mann bedarf dann kein gerichtsBeschlus.
mehr weiss ich nicht, so weit meine vorschläge, entscheiden sie selbst was gut für ihr kind ist.