Anhörungesbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Hallo zusammen,

mir flatterte heute ein Anhörungsbogen ins Haus, in dem mir vorgeworfen wird, als Führer eines Kraftfahrzeuges folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

"123624 Sie benutzten als Führer eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon oder den Hörer des Mobiltelefones aufnahmen oder hielten. §23 Abs 1 a.
Beweismittel: Zeugenaussage …
Bemerkungen: der Fahrer hielt das Mobiltelefon mit der linken Hand auf Lenkradhöhe und tippte mit dem Daumen auf das Display.

Vorbemerkungen von mir:

  • ich kann nicht bestätigen, an genannter Zeit bzw. Ort dort gefahren zu sein
  • ich bin im Besitz einer Freisprecheinrichtung im Fahrzeug, so dass ich nicht während
    der Fahrt auf dem Display tappen muss

Meine Fragen dazu:

  • welchen Wert hat die Zeugenaussage eines Hr. oder Frau … POK
  • es steht fest, dass ich nicht telefoniert habe
  • und wenn, wie ist denn diese Aussage beweisbar?
  • mögliches Szenario: es hat das Handy auf dem Beifahrersitz gelegen. Der Ordnung halber habe ich es wohl wieder in die Handyhalterung gesteckt, so dass ich just in diesem Moment entdeckt worden sein könnte.

Welche Chancen hat ein Rechtsstreit?
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückgeben?
Wenn ich den Verstoß nicht zugebe (weil ich keinen Verstoß begangen habe), was geschieht dann?

Danke schon mal vorab für eure qualifizierten Hilfestellungen!

Bernd

Das kommt ganz auf die Qualitäten deines Rechtsanwalts an, den dir hoffentlich deine Verkehrsrechtschutzversicherung bezahlt, wenn es „schief geht“.

Und ja, den Anhörungsbogen MUSS man mindestens mit den persönlichen Daten zurückschicken.

Hallo,
wenn Du Dich zu besagter Zeit nicht an benannten Ort aufgehalten hast, dann teile es schriftlich mit und gib die Begründung an. Dann erübrigt sich der Rest.
LG, Mao

Geht das in der Tat so einfach?
Und wenn es doch ein Foto gibt?

Du wirst ja hoffentlich wissen ob du zur betreffenden Zeit in der betrefffenden Gegend gewesen bist…

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Natürlich geht das nicht so einfach, das ist Blödsinn. Wenn zwei POKs bestätigen dich mit Handy gesehen zu haben, brauchts nicht mal ein Foto. Du sagst, nicht an diesem Ort gewesen zu sein. Zwei Polizisten sagen das Gegenteil. Frage ist, warum sollten die sich etwas aus den Fingern saugen?
Hast du ggf. einen Zeugen, der bestätigt, das zum besagten Zeitpunkt nicht an besagtem Ort warst? Wenn nicht, bezahl die 40? Euro, nimm den Punkt und gut ist.

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Es war nur 1 POK, der als Zeuge angegeben ist.
Was ist denn, wenn ich per Anhörungsbogen die Tat bestreite?

Natürlich habe ich einen Zeugen, der angeben könnte, dass ich nicht dort war

Man wirft Dir eine OWi vor.
Dafür gibt es einen Zeugen.

Bestreitest Du die Tat gibt es zwei Möglichkeiten:
➢ Das Verfahren wird folgenlos eingestellt.
➢ Der Vorwurf wird aufrecht erhalten, es wird eine mündliche Gerichtsverhandlung angesetzt, der Zeuge sagt gegen Dich aus.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeiten sind musst Du selbst ausloten.

Gruß Crack

Dann werden die Dinge ihren Lauf nehmen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, das die Behörde den Einwand ohne weitere Prüfung akzeptiert. Letztlich wird es wohl zu einer Verhandlung kommen. Und die Chancen da? Naja.

Dann überlege ich , warum du fragst: „Wenn es doch ein Foto“ gibt. Das sollte doch dann def. nicht möglich sein, oder?
Ich denke, du bewegst dich hier auf ganz dünnem Eis.

Gegen einen Polizeioberkommissar als Zeuge hast du keine Chance.

Danke für die Antwort. Ich habe sowas schon mal gehört.

Aber: sind denn das Götter? Können die sich alles erlauben und bekommen dafür auch noch recht?

Wie sagte man seinerzeit in Berliner Unterweltkreisen? „Den Eid möchte ick sehen, den ick nich schwöre“…

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Sagen wirs mal so: in den seltensten Fällen haben die derlei kriminelle Energie, daß sie jemanden, den sie nie zuvor gesehen haben, so aus der hohlen Hand heraus einer nicht begangenen Ordnungwidrigkeit bezichtigen… Wenn Du nicht gerade damit argumentieren willst, daß der POK geistesgestört/blind/ein Gangster/dein Todfeind ist, sieht das eher schlecht aus.

Nein, sind sie nicht.
Ich weiß jetzt auch nicht was sich Zeugen so alles „erlauben“ wenn sie eine Beobachtung beschreiben…?

Du musst das Thema anders angehen.

Hier geht es um Zeuge gegen Betroffenen bzw. Beschuldigten.
Ein Zeuge hat in aller Regel kein Interesse daran etwas Falsches zu behaupten - im Gegenteil, er muss sogar die Wahrheit sagen.
Ein Betroffener/Beschuldigter darf aber sogar lügen um sich zu schützen.
Allein schon aus diesem Grund kommt einem Zeugen eine höhere Glaubwürdigkeit zu…

Gruß Crack

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Er muß dafür lügen, oder? Das Foto und die Aussage des POK beweisen das Gegenteil. Ich würde den möglichen „Zeugen“ nicht in sowas hineinziehen, wenn ihr noch befreundet bleiben wollt.

Gruß T

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Schutzbehauptungen ohne Wert !
Es hat genau den richtigen erwischt.

Und der ist natürlich uneinsichtig und wendet sich wie ein Aal und sucht und sucht, wie er die Sache abwenden kann und den Zeugen unglaubwürdig machen kann.

Moin,

das Aufnehmen des Handys, um es in die Halterung zu stecken, stellt keine Benutzung im Sinne des §23 StVO dar.

Irgendein OLG musste sich schon damit beschäftigen, dass ein Fahrer sein Handy aus dem Fußraum des Beifahrers holte, um es auf dem Armaturenbrett abzulegen. Auich das stellte keine Benutzung dar.

Hingegen ist das in der Hand halten ordnungswidrig, wenn man auf dem Display die Uhrzeit ablesen wollte…

(Noch) nicht ordnungswidrig im Sinne des §23 wiederum wäre es, wenn man als Fahrer während der Fahrt einen i-Pod benutzen, bedienen und in der Hand halten würde.

Falls es also gar nicht dein I-Phone. sondern dein I-Pod war (sieht übrigens fast gleich aus…) - ach, lassen wir das.

Einem POK wird übrigens nicht automatisch mehr geglaubt als einer anderen Person. In der Regel wird der Richter die Zeugenaussage eines Polizisten, der dich überhaupt nicht kennt, eher als glaubhaft bewerten, als eine anderslautende Aussage deiner Ehefrau.
Das liegt aber im Ermessen des Richters.