Hallo zusammen,
mir flatterte heute ein Anhörungsbogen ins Haus, in dem mir vorgeworfen wird, als Führer eines Kraftfahrzeuges folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
"123624 Sie benutzten als Führer eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon oder den Hörer des Mobiltelefones aufnahmen oder hielten. §23 Abs 1 a.
Beweismittel: Zeugenaussage …
Bemerkungen: der Fahrer hielt das Mobiltelefon mit der linken Hand auf Lenkradhöhe und tippte mit dem Daumen auf das Display.
Vorbemerkungen von mir:
- ich kann nicht bestätigen, an genannter Zeit bzw. Ort dort gefahren zu sein
- ich bin im Besitz einer Freisprecheinrichtung im Fahrzeug, so dass ich nicht während
der Fahrt auf dem Display tappen muss
Meine Fragen dazu:
- welchen Wert hat die Zeugenaussage eines Hr. oder Frau … POK
- es steht fest, dass ich nicht telefoniert habe
- und wenn, wie ist denn diese Aussage beweisbar?
- mögliches Szenario: es hat das Handy auf dem Beifahrersitz gelegen. Der Ordnung halber habe ich es wohl wieder in die Handyhalterung gesteckt, so dass ich just in diesem Moment entdeckt worden sein könnte.
Welche Chancen hat ein Rechtsstreit?
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückgeben?
Wenn ich den Verstoß nicht zugebe (weil ich keinen Verstoß begangen habe), was geschieht dann?
Danke schon mal vorab für eure qualifizierten Hilfestellungen!
Bernd