Ankündigung einer Verwarnung

Hallo,

angenommen man parkt im Urlaubsort am Straßenrand und findet bei der Rückkehr zum Auto einen kleinen Zettel unterm Wischer. Kein Knöllchen, aber die Ankündigung dafür. Sinngemäß: „Wir senden Ihnen demnächst eine Verwarnung. Anfragen zum Grund oder der Verwarnungshöhe sind vor Zugang der Verwarnung zwecklos. gez. Der Bürgermeister“ Zuhause angekommen erhält man dann die Verwarnung mit entsprechender Begründung. Da man aber nicht mehr vor Ort ist, kann man den Grund kaum mehr nachvollziehen. Z.B. wenn man mit Parkscheibe am Straßenrand in entsprechender Zone geparkt hat und nun die Verwarnung mit Parken im eingeschränkten Halteverbot begründet wird. Nun zur Frage:
Ist die oben beschriebene Vorgehensweise mit der allgemein gehaltenen Nachricht unterm Wischer rechtsmäßig? Oder muss der Verwarnte sein Vergehen vor Ort und zum Zeitpunkt der Verwarnung prüfen können?

Ist die oben beschriebene Vorgehensweise mit der allgemein
gehaltenen Nachricht unterm Wischer rechtsmäßig?

Hi,

ja

Oder muss der
Verwarnte sein Vergehen vor Ort und zum Zeitpunkt der
Verwarnung prüfen können?

Nein.

Es muss nicht mal ein Zettel am Auto sein. Es reicht aus wenn es mit der Post kommt.

Q-Gruß

Hallo.

Da man aber nicht mehr vor Ort ist, kann man den Grund kaum mehr
nachvollziehen…

… und deshalb auch keinen begründeten Widerspruch einlegen.
Also bezahlt man das Knöllchen, bevor es noch teurer wird. In Zeiten knapper Kassen der öffentlichen Hand wird auch hier mit Mahnbescheiden/Gerichtsverfaren nicht mehr lange gezögert.

Gruß
T.

jaaaa
Man merkt wirklich, wie gut du dich in der Sache auskennst.

Ach ja: das war kein Lob, das war Ironie

1 Like

Hallo!

Ob das der ultimative Tip ist, weiß ich nicht. Allerdings gibt es Menschen, die eine Rechtsschutzversicherung mit entsprechendem Umfang abschließen und dann gegen alle derartigen Strafzettel Einspruch über einen Rechtsanwalt einlegen lassen.

Die horrenden Preise für Srafzettel in manchen Ländern und zahlreiche für den Fremden nur sehr schwer nachvollziehbare Regelungen (ein Schelm, wer böses dabei denkt…) erfordern in den Augen mancher eben eine gewisse Gegenwehr.

Gruß,
M.

Hallo,

Allerdings gibt
es Menschen, die eine Rechtsschutzversicherung mit
entsprechendem Umfang abschließen und dann gegen alle
derartigen Strafzettel Einspruch über einen Rechtsanwalt
einlegen lassen.

Ja. Aber auf eigene Kosten. Mangels Erfolgsaussicht keine Deckungszusage. Halte ich für eine Urban Legend, diese Geschichte.
Gruß
loderunner (ianal)

Widerspruch gegen Verwarnung gibbet nich

wow - wie lautet der Spruch von Nuhr über Leute, die keine Ahnung haben?