Hallo,
angenommen man parkt im Urlaubsort am Straßenrand und findet bei der Rückkehr zum Auto einen kleinen Zettel unterm Wischer. Kein Knöllchen, aber die Ankündigung dafür. Sinngemäß: „Wir senden Ihnen demnächst eine Verwarnung. Anfragen zum Grund oder der Verwarnungshöhe sind vor Zugang der Verwarnung zwecklos. gez. Der Bürgermeister“ Zuhause angekommen erhält man dann die Verwarnung mit entsprechender Begründung. Da man aber nicht mehr vor Ort ist, kann man den Grund kaum mehr nachvollziehen. Z.B. wenn man mit Parkscheibe am Straßenrand in entsprechender Zone geparkt hat und nun die Verwarnung mit Parken im eingeschränkten Halteverbot begründet wird. Nun zur Frage:
Ist die oben beschriebene Vorgehensweise mit der allgemein gehaltenen Nachricht unterm Wischer rechtsmäßig? Oder muss der Verwarnte sein Vergehen vor Ort und zum Zeitpunkt der Verwarnung prüfen können?