In Bayern bekommt ein typischer Postdoc (m/w/d) an einer Uni einen befristeten Arbeitsvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) und muss bei der Neueinstellung als zusätzliche Altersvorsorge zwischen VBL Klassik und VBL Extra wählen. Angenommen, er/sie/es wählte den Vertrag AVB extra im Jahre 2018. Wird der Postdoc (m/w/d) nun im Sinne der Anlage AV der Einkommensteuererklärung im Jahr der Einstellung unmittelbar begünstigt (Zeile 9), mittelbar begünstigt (Zeile 19), oder gar nicht begünstigt? Die Anleitung zur Anlage AV ist unklar geschrieben in diesem Punkt.
PS. Die Ausdrücke „der Postdoc (m/w/d)“ und „wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)“ sind absichtlich politisch korrekt geschrieben, damit sich Herr Goethe wegen unserer verschrobenen Sprache im Grabe noch einmal umdrehen darf. Eigentlich verabscheue ich diese Sprachvergewaltigung.