Anlage FW vs. Eigenheimzulage

Hallo,

inwiefern unterscheiden sich die Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) und der Antrag auf Eigenheimzulage? Was ich damit meine: ich dachte immer, dass die Eigenheimzulage vor allem deshalb ausgezahlt wird, damit man sonst nichts mehr geltend machen kann, quasi als Pauschale für Einzelposten, die man sonst eben angeben müsste/würde.
Was genau ist nun die Anlage FW? Wer muss sie ausfüllen? Warum?

Danke,
HOFee.

Hallo HoFee,

die Anlage FW dient der im groben derBaufördeung nach § 10e EStG und dem Baukindergeld nach § 34 f EStG. Dabei handelt es sich um den Vorgänger der EHZ, bei der die Förderung noch steuerlich erfolgte, während es jetzt ja eine Subvention ist.
Gruß
Michael

die Anlage FW dient der im groben derBaufördeung nach § 10e
EStG und dem Baukindergeld nach § 34 f EStG. Dabei handelt es
sich um den Vorgänger der EHZ, bei der die Förderung noch
steuerlich erfolgte, während es jetzt ja eine Subvention ist.

Ja, das meinte ich.
Wenn man die Eigenheimzulage also bereits bekommt, dann braucht man diese Anlage FW also nicht?

Ja, zumindest für das Objekt, für das es EHZ gibt, brauchst du die Anlage FW nicht.
Gruß
Michael

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Ja, zumindest für das Objekt, für das es EHZ gibt, brauchst du
die Anlage FW nicht.

Danke, dann habe ich das ja doch alles richtig verstanden.
Was mich allerdings stutzig machte (daher auch die Frage): auf dem Formular kann man ankreuzen, ob man für das Objekt die EHZ beantragt hat. An anderer Stelle steht die Formulierung „wenn die EHZ 2004, 2005 oder 2006 in Anspruch genommen wird“.
Wie ist das zu verstehen?

Hier ist noch eine Frage offen - danke! (o.T.)

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