… Lebensunterhaltes.
Guten Tag ,
sehr geehrte Experten.
Ich möchte gern folgende Frage an sie stellen.
Ich lebe mit meinen Eltern unter der gleichen Adresse.
das wir alle 3 im gleichen Haushalt leben (also eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft? sind
laut Arge.
Meine Eltern haben eine eigene Bg-Nummer und beziehen Alg 2. Ich besitze eine andere Bg ( Bedarfsgemeinschaftsnummer ) und beziehe auch Alg2.
Gestern erhielt ich zwei Schreiben vom Jobcenter und
eines hörte sich recht merkwürdig an.
Dieser Brief nannte sich " Anlage oder Antrag zur Mitwirkung für die Bewilligung von Leistungen nach Sgb
2 " oder so ähnlich.In diesem wurde ich unter anderem
auch aufgefodert eine Anlage KDU ( Anlage für Kosten
der Unterkunft und Heizung) auszufüllen und
mir wurde noch in diesem Brief mitgeteilt , dass ich bis zum 22.07 dieses Jahres Zeit hätte , sonst würden
mir die Geldleistungen teilweise entzogen.
Ich war sehr recht irritiert , in Panik , und meine Eltern wohl auch.Gestern ruften wir im Jobcenter an
zur Feststezung einen Termins für den 8.07 und ich verstehe diese Sache auch nicht so ganz.
Denn ein Elternteil hat einen Dauerauftrag für die Miete gemacht , und die Gesamtmiete für die Familie wird von ihrem Konto abgebucht , ich wäre also nur eine
Untermieteren in dem Sinne ? -weiss ich aber nicht genau. Ich musste vorher auch niemals eine Anlage
KDU ausfüllen , nur meinen Hauptantrag und eine Anlage EK.(Einkommensbescheinigung oder so)
Ich habe gestern nur beiläufig erfahren das man eine
Anlage KDU ( Kosten für Unterkunft und Miete ) nur braucht wenn man eine Wohnung neu mietet ?Falls diese
Anlage Kdu erforderlich ist - währen im Mietvertrag meiner Eltern gegebenenfalls diese erfoderlichen Angaben zu finden. Noch dazu zu nennen ist das wir
in keinem Eigenheim leben sondern alle zusammen in einer Mietwohnung.
Ich war so ziemlich unter Stress - villeicht und hoffentliche bekomme ich hier hilfe.
fr gruss