Anlage Kdu und Mitwirkung zur Sicherung des

… Lebensunterhaltes.

Guten Tag ,

sehr geehrte Experten.

Ich möchte gern folgende Frage an sie stellen.
Ich lebe mit meinen Eltern unter der gleichen Adresse.
das wir alle 3 im gleichen Haushalt leben (also eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft? sind
laut Arge.

Meine Eltern haben eine eigene Bg-Nummer und beziehen Alg 2. Ich besitze eine andere Bg ( Bedarfsgemeinschaftsnummer ) und beziehe auch Alg2.

Gestern erhielt ich zwei Schreiben vom Jobcenter und
eines hörte sich recht merkwürdig an.
Dieser Brief nannte sich " Anlage oder Antrag zur Mitwirkung für die Bewilligung von Leistungen nach Sgb
2 " oder so ähnlich.In diesem wurde ich unter anderem
auch aufgefodert eine Anlage KDU ( Anlage für Kosten
der Unterkunft und Heizung) auszufüllen und
mir wurde noch in diesem Brief mitgeteilt , dass ich bis zum 22.07 dieses Jahres Zeit hätte , sonst würden
mir die Geldleistungen teilweise entzogen.

Ich war sehr recht irritiert , in Panik , und meine Eltern wohl auch.Gestern ruften wir im Jobcenter an
zur Feststezung einen Termins für den 8.07 und ich verstehe diese Sache auch nicht so ganz.
Denn ein Elternteil hat einen Dauerauftrag für die Miete gemacht , und die Gesamtmiete für die Familie wird von ihrem Konto abgebucht , ich wäre also nur eine
Untermieteren in dem Sinne ? -weiss ich aber nicht genau. Ich musste vorher auch niemals eine Anlage
KDU ausfüllen , nur meinen Hauptantrag und eine Anlage EK.(Einkommensbescheinigung oder so)
Ich habe gestern nur beiläufig erfahren das man eine
Anlage KDU ( Kosten für Unterkunft und Miete ) nur braucht wenn man eine Wohnung neu mietet ?Falls diese
Anlage Kdu erforderlich ist - währen im Mietvertrag meiner Eltern gegebenenfalls diese erfoderlichen Angaben zu finden. Noch dazu zu nennen ist das wir
in keinem Eigenheim leben sondern alle zusammen in einer Mietwohnung.

Ich war so ziemlich unter Stress - villeicht und hoffentliche bekomme ich hier hilfe.

fr gruss

Wenn Sie nicht zusammen leben in einem gemeinsamen Haushalt und Sie sind über 25 Jahre sollte dass was ihre Eltern machen, wo Sie wohnen, wie Sie wohnen ziemlich egal sein.

Hallo,

also, vom Grundsatz her ist es so, dass alle Kinder, die unter 25 Jahre alt sind, zur BG der Eltern mit dazu zählen. Sind sie dann über 25, bilden sie eine eigene BG, sofern sie in der gleichen Wohnung/Hauseigentum der Eltern wohnen. Ich denke mal, Sie sind über 25, sonst würden sie keine eigene BG bilden.

Jetzt ist es so, dass sie sich dem Grunde nach an der Miete der Eltern beteilgen müssten. Wenn nur sie und die Eltern im Haus wohnen, zu einem Drittel. Genauso wie an den Nebenkosten und den Heizkosten. Ich denke mal, genau das will jetzt das Jobcenter rausfinden. Das die von Ihnen die ganzen Unterlagen wollen, kann daran liegen, dass sie evtl. durch eine anderen Abteilung geführt werden als die Eltern. Evtl. will man aber auch ihre Angaben mit denen der Eltern vergleichen.

Im Endeffekt ist es aber kein Problem. Denn zu Dritt dürfen sie natürlich in der Wohnung wohnen, es geht jetzt nur darum, wer welche Kosten erstattet bekommt.

Gruß
Alex

Hallo Kamaron,

leider kann ich dir bei diesem Problem nicht wirklich weiter helfen. Jedoch war die Idee, beim Amt anzurufen und einen Termin zu vereinbaren schon mal gut. Die müssen dir nämlich beim Aufüllen der Anträge helfen, wenn du das möchtest.

Also Anträge mitnehmen und dir den Sinn erklären lassen. Ich gehe nicht davon aus, dass sie dir was wollen, wenn du höflich nachfragst, warum du den Antrag ausfüllen musst, weil du ja bei den Eltern wohnst. Und dass du dich kümmerst, spricht ja für dich. Ich würde soweit vorhanden den Mietvertrag und sämtliche anderen Unterlagen mitnehmen, um das vor Ort gleich zu klären. da hast du dann hinterher den Stress nicht mehr, wenn du alles zu Hause ausfüllen willst.

Viele Grüße

Michael Köhler

Hallo Kamaron,

leider kann ich nicht weiterhelfen.

Gruß

knuffel1958

Nehme den Mietvertrag deiner Eltern mit.Es ist normal das die von der Arge nachfragen , du wohnst ja dort.Meine Tochter hat auch bei mir als Untermieterin gewohnt , die musste auch nur den Mietvertrag hinbringen .
Wenn du das nicht selber ausfüllen kannst müssen die beim Amt helfen.( KDU ) hoffe ich konnte helfen
Gruss

Hallo
Ärger mit dem jobcenter ist unter diesen Voraussetzungen vorprogrammiert.
Ich hätte einen Untermietvertrag gemacht, damit der Eigenanteil der Miete mit Nebenkosten in Zahlen festgelegt wird. Und zusätzlich einen Dauerauftrag mit Überweisung an die wohl, hier Mutter, von deren Konto die gesammte Miete abgeht. Beim jobcenter muss alles Hand und Fuß haben. Ihr könntet ja sonst zusammen leben und zusammen essen !!! Denn eine gemeinsame Haushaltsführung, sprich gemeinsames Essen ohne Geldeinteilung geht gar nicht.
Bei sowas muss man arg aufpassen, sonst ist gleich mal
ALG II weg. Ihr müsst alle Kosten der Miete durch 3 Teilen—die Eltern 2 Teile und der Rest bleibt dann übrig. Das muss neu eingereicht werden.
Am besten beim Termin NUR zuhören und dann jeder seins
machen.
LG

Hallo. Also ich bin der Meinung, d. jeder der zur BG Gemeinschaft gehört, so eine Anlage ausfüllen muß.
Erkundigt euch doch mal auf der Seite Hartz4 Forum. LG

Es tut mir leid, aber warum ich hier Ihre Frage beantworten soll, weiß ich nicht. Ich habe leider keine Ahnung.

Hallo,

ich kann Die nur empfehlen, mal bei Deiner Sachbearbeitung persönlich votzusprechen. Die Aufforderung zur Mitwirkung ist ein ganz regulärer Vordruck des Jobcenters, um bei den Kunden Unterlagen anzufordern.

Da Du eine eigene BG hast, egal ob Du bei Deinen wohnst, wirst Du auch alleine betrachtet. In der Regel ist das so, wenn Du mit Deinen Eltern zusammen wohnst, dass Deine Eltern, dann 2/3 der Miete erhalten und Du dann 1/3 der Miete. Die Unterlagen werden zwischen den Sachbearbeitern nicht einfach ausgetauscht. Dann nehme doch noch mal den Mietvertrag und die Mietbescheinigung mit, spreche bei Deinem Sachbearbeiter vor und erkläre ihm noch mal, dass Deinen Eltern bisher die ganze Miete gewährt wurde. Vielleicht weiß das auch die Sachbearbeitung nicht, weil diese vielleicht gewechselt hat oder das noch mal aktuell notieren möchte.

Also kein Grund Bauschschmerzen zu bekommen ;o)

Viele Grüße

hallo…Ich war sehr recht irritiert , in Panik , und meine Eltern wohl auch.Gestern ruften wir im Jobcenter an
Es müsste heißen …riefen . wir riefen im Jobcenter an.
Und im übrigen habe ich keine Ahnung von Hartz 4 und dergleichen.

Liebe® Kamaron,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehme ich, dass Sie mit eigenem Hausstand Untermieter(in) bei Ihren Eltern sind. Wenn dem so ist, müsste ein schriftlicher Untermietvertrag zwischen Ihnen und Ihren Eltern abgeschlossen und - damit Sie nach § 22 SGB II Ihre angemessenen Unterkunftskosten und Heizkosten gewährt bekommen - in der Regel auch der Mietvertrag dem JobCenter vorgelegt worden sein. Wie auch immer, die Androhung nach § 66 SGB I, Ihnen die Leistungen zu kürzen, sollten Sie ernst nehmen vor dem Hintergrund, dass zu Ihren Pflichten auch die Mitwirkung gehört, bei der nötigen Aufklärung im zumutbaren Umfang mitzuwirken und die erforderlichen Angaben zu machen. Um auf Daten zu verweisen, die über den Leistungsanspruch Ihrer Eltern eingebracht wurden, bedürfte es berechtigter Gründe, die es unzumutbar machen, das Formular auszufüllen. Inwieweit Sie solche Gründe geltend machen könn(t)en, ergibt sich nicht aus Ihrer Sachverhaltsschilderung. Ob Eigenheim oder Mietwohnung spielt hierbei keine Rolle.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Keine Panik!
Das Arbeitsamt hat das Recht Fragen zu stellen.
Wenn sich bei dir nichts geändert hat, gibt es doch kein Problem. Die Drohung mit der Frist mußt Du ernst nehmen. Einfach „wahrheistgemäß“ ausfüllen und pünktlich abschicken. Einspruch gegen den Bescheid,
der dann kommt, kannst Du immer noch einlegen.
Gruß vom Wuddel

Hallo Kamaron,
ich kann da leider nicht antworten.
Grüße
Almut

Hallo,

dann musst du auch als Untermieterin eingetragen sein. Ansonsten ist das wohl Erschleichung von Geldleistungen, oder so ähnlich.

Nämlich wenn du Miete bekommst und deine Eltern noch mal die volle Miete erhalten wurde zu viel gezahlt. Die Miete des Untermieters ist Einkommen und von der tatsächlichen Miete abzurechnen. So weit mir bekannt.

Gruß