Anlage Unterhalt - Studium Kind über 25 Jahre

Lieber Experte / liebe Expertin,
ich habe einen Sohn Ü25, für den ich bis einschl. 08/2021 Kindergeld bezog, aber weiterhin unterstützen muss aufgrund seine Studiums in einer anderen Stadt.
Ab 09/2021 kann ich dies über Außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen.

Im Steuerprogramm wird nun gefragt, ob ich eine Bedürftigkeitsbescheinigung für den Unterhalt mit beifüge (034401/1 Unterhaltserklärung deutsch (05/2009)) bzw. dies wird empfohlen, da das Finanzamt die Angaben sonst anzweifeln könnte.

Auf der Bescheinigung sind dann die Einkünfte etc. nochmals einzutragen. Benötige ich die Bescheinigung überhaupt?

Mein Sohn wohnt nicht im Ausland und seine geringen Einkünfte die er als Student hatte kann man auch so im Programm eintragen. Die Überweisungsbelege kann ich ohnehin beifügen. Ich bin etwas irritiert, denn auf der Bedürfnisbescheinigung ist noch ein Feld vorgesehen für die Bestätigung der ausländischen Meldebehörde. Er ist ja in Deutschland. Müsste er dann noch die Unterschrift des Einwohnermeldeamtes einholen oder reicht dann nur seine Unterschrift auf dem Formular?

Ich hoffe, es kann mir jemand in der Sache weiterhelfen.
Herzlichen Dank, Astrid