Hallo zusammen,
Person A hat eine Anlage V bei der ESt - bezahlt in 2014 7000 € für eine Restschuldversicherung. Wie wird dieses bei der Anlage V berücksichtigt? Als Schuldzinsen? Normal als Werbungskosten?
Lieben Dank für die Hilfe!
Hallo zusammen,
Person A hat eine Anlage V bei der ESt - bezahlt in 2014 7000 € für eine Restschuldversicherung. Wie wird dieses bei der Anlage V berücksichtigt? Als Schuldzinsen? Normal als Werbungskosten?
Lieben Dank für die Hilfe!
Servus,
die Krabbelkiste für alles „Ungefähre“ im Zusammenhang mit der Finanzierung ist Zeile 37 „Geldbeschaffungskosten“.
Wenn man den Betrag unter Schuldzinsen oder unter Hausversicherungen erklärt, kann es passieren, dass er als unplausibel hoch auffällt und dann lästige Beleganforderungen und sowas losgehen.
Schöne Grüße
MM
Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
BFH-Urteil vom 13.10.2015, IX R 35/14
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Danke!
MM
Schwachsinnige profiskalische Begründung. Ab Tz 18 b) gehts los. Genau so hätte man auch das Gegenteil begründen können.