Liebe Leser,
beim Renovieren meiner vermieteten Wohnung habe ich den ausführenden Handwerkern Trinkgeld zukommen lassen. Da ich dazu wegen fehlender Quittungen Eigenbelege für die Steuer erstellen muss, stellt sich für mich die Frage, ob ich die Handwerker namentlich nennen muss oder ob es genügt, wenn ich schreibe, dass es z.B. 2 Monteure der Fa. XY waren. Ich hatte mir im Moment nicht die Namen nennen lassen und müsste dort nochmal anrufen und mir die Namen geben lassen.
Macht es dann auch noch einen Unterschied, ob der Chef bei einem EinMannBetrieb Trinkgeld bekam?
Danke fürs Lesen und Eure Antwort.