Anlage V verwirrende Texte

Hallo Zusammen
weis jemand, kurz und knapp, welche Zahlen der Miete in der Anlage V was bedeuten?
Abschreibung und Zinsen, Werbeungskosten wie Fahrten zur ET Versammlung, alles kein Prob.

Aber die Miete an sich …

Angenommen: Wohnung, an Fremde vermietet, Bsp Zahlen:
Vom Mieter wurde bezahlt
Miete 100 € (*12)
sein NK Anteil 50 € (*12)

an den Mieter wurde bezahlt
sein Anteil an zu viel bezahlen NK: 40€ (Grundsteuer ist berücksichtigt)

An die Hausverwaltung wurde bezahlt
80€ (*12) Mieter Anteil NK (50€) und Eigentümer Anteil NK (20€) und Rücklage(10€)

Von der Hausverwaltung bekam der Eigentümer
20€ sein Anteil zu viel bezahlte NK

Aus den Rücklagen wurden 60€ (sein Anteil) für Handwerker ausgegeben

welche Zahl gehört im Formular wo hin?
Vielen Dank!

Servus,

sei nicht böse, aber verwirrend ist eher Deine Darstellung, finde ich. Die Anlage V ist ziemlich einfach aufgebaut: Auf Seite 1 stehen die Einnahmen und ganz unten die Einkünfte, auf Seite 2 die Werbungskosten.

Zeile 9, wie es da auch steht.

Zeile 13, wie es da auch steht

verrechnet mit

Zeile 46, aber nur die abziehbaren Werbungskosten - so wie es da aufgeführt ist

sind Privatvergnügen und kommen nicht in die Anlage V

bezieht sich worauf? Auf die vermietete Wohnung? Auf die selbstgenutzte Wohnung? Auf die Instandhaltungsrücklage? - Der Betrag ist dort zu verrechnen, wo er hingehört. Ggf. entsprechend aufteilen.

Zeile 39 oder 40. je nach dem, was zutrifft.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank, das hilft schon einmal.
Trotzdem bitte diese Nachfragen

Das ist ja warscheinlich das Problem vom Vermieter
Oben steht der NK anteil vom Mieter gehört in Zeile 13,
Hier soll er (teilweise?) nach Zeile 46?

Der Eigentümeranteil der NK ist privatvergnügen?
Es sind doch Kosten die nur entstehen weil er die Wohnung hat und vermietet.

Bei der Rücklage versteh ich das, die ist ja zunächst wie ein Sparbuch.

Bezieht sich auf die NK die der Eigentümer zahlt (oben im Bsp die 20 Euro von den 80 Euro (*12)
Da hat die Hausverwaltung nun errechnet, das im vergangenen Jahr pro Partei 20 Euro zuviel bezahlt wurden.

Wenn die NK, die der Vermieter aufbringn muß privatvergnügen sind, müsste diese Erstattung ja auch Steuerneutral sein,oder?

Vielen Dank nocheinmal!

Servus,

die Anlage V ist so aufgebaut:

Auf Seite 1 stehen alle Einnahmen, auch Einnahmen aus Betriebskostenumlagen. Wenn sich aus einer Betriebskostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter ergibt, ist das als negative Einnahme zu betrachten. Die Betriebskostenumlagen werden dann nicht plötzlich zu Betriebskosten, die der Eigentümer an die Hausverwaltung, an den Stromversorger oder an die Stadt zahlt.

Auf Seite 2 stehen alle Ausgaben. die zur Erzielung der Mieteinnahmen dienen. Die Ausgaben, die jemand für seine selbst genutzte Wohnung hat, dienen nicht der Erzielung von Mieteinnahmen.

Wenn die Erstattung eines Guthabens von Hausgeldzahlungen nur die selbst genutzte Wohnung betrifft, hat sie keine Auswirkung auf die Höhe der Werbungskosten. Wenn sie auch die vermietete Wohnung betriifft, muss man halt den Anteil ermitteln, der die Werbungskosten mindert.

Schöne Grüße

MM

Hallo und vielen Dank nocheinmal.
Bitte entschuldige, das ich das nichtverstehe. Du schreibst von Kosten für die selbst genutzte Wohnung.
Irgend etwas passt aber noch nicht. Auf Nachfrage wurde mir vom Vermieter versichert, meine erste Schilderung ist richtig. Der Vermieter zahlt (ohne das er da wohnt) mehr an die Hausverwaltung, als er vom Mieter bekommt. Und mit diesem ‚mehr‘ sind nicht nur die Rücklagen enthalten sondern auch Verwalter oder Bank kosten. M.e. sind das also Kosten, die der Miet erziehlung dienen, da sie ohne die Mietwohnung ja nicht anfallen würden.
Vielen Dank

Hallo Max,

nach und nach beginne ich die Begriffe aus Deiner Frage erst zu verstehen - sie sind ziemlich unüblich.

Die Aufteilung des Hausgelds in Mieteranteil und Eigentümeranteil hatte ich spontan so aufgefasst, dass da im selben Mehrfamilienhaus eine Wohnung durch den Eigentümer genutzt wird und dieser eine andere Wohnung, die ebenfalls ihm gehört, vermietet.

Offenbar geht es aber schlicht um umlagefähige und nicht umlagefähige Nebenkosten.

Werbungskosten sind sie alle - die Ausnahme hast Du ja selber schon genannt: Das, was keine Kosten sind, sondern bloß von den einzelnen Eigentümer in einen gemeinsamen Fonds fließt - die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage.

Alles andere sind Werbungskosten - wie Du auf Seite 2 der Anlage V sehen kannst, allerdings nicht in umlagefähig/nicht umlagefähig aufzugliedern, sondern sachlich: Aufzug, Hausmeister, Verwaltung, Allgemeinstrom usw. usw.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch,
Vielen Dank, da werde ich am WE mal versuchen die Zahlen den Zeilen zuzuordnen. DANKE

kleine Anmerkung, als Entschuldigung meinerseits!
Wenn ich ‚vom Fach‘ wäre und die richtigen Begriffe kennen würde, hätte ich nicht gefragt.
Mir wurde das Thema geschildert, ich haben ein, zwei Fragen gestellt und die Sachlage verstanden.
Bei der Zuordnung dessen, was ich gehört und verstanden habe, zu dem was im Formular abgefragt wird habe ich die mir geschilderte Sachlage nicht abbilden können.
Es tut mir leid, das ich ‚Unübliche‘ Fachbegriffe verwendet und dabei das Thema unnötig in die Länge gezogen habe.

Also: D A N K E !!