Anlage V - Werbungskosten ohne Einnahmen?

Guten Tag zusammen,
wie verhält es sich den bei einer ESt-Erklärung.
Ehepaar kauft Ende 2016 ein Haus - 2017 wird umgebaut - 2018 werden 45% vermietet und 55% eigen genutzt.

Kann man im Jahr 2017 nun schon eine Anlage V machen - und die Schuldzinsen, sowie die Abschreibung anteilig zu 45% als WK geltend machen?

Herzlichen Dank für die Hilfe!

Hallo,

kann man, allerdings sollte man die ernsthafte Vermietungsabsicht bzw. die erfolgte Vermietung nachweisen (bspw. durch Einreichung einer Kopie des Mietvertrages), um Rückfragen oder gar Diskussionen zu vermeiden.

Es ist allerdings gut möglich, daß dann direkt quartalsweise Steuervorauszahlungen für die zu erwartenden Mieteinnahmen festgelegt werden. Für die eigene Kalkulation sollte man zudem berücksichtigen, daß der Anteil des Kaufpreises, der auf das Grundstück entfällt, nicht abgeschrieben werden kann. Außerdem sollte man daran denken, daß zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten auch die Notargebühren, die Gebühren für das Grundbuchamt usw. usf. gehören.

Gruß
C.

Sehr komplett! Noch eine Anmerkung hierzu

Soweit diese Gebühren jedoch durch die Fremdfinanzierung verursacht wurden, gehören sie auch zu den anteiligen Werbungskosten.

Danke für die Ergänzung. Ich dachte in dem Moment nur an die Gebühren, die für den Eigentümerwechsel anfielen - also Auflassungsvormerkung, Umschreibung usw.

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Ich bin erst bei dem Wort Schuldzinsen im Fragetext wachgeworden.