dann reicht der Beleg über die zwei Weißbier aus und dass es sich lediglich um ein Trinkgeld handelt ?
Nein!
Wenn ich dich richtig verstanden habe, wurden ihm 10€ aus der Firmenkasse bar in die Hand gegeben.
Darüber fehlt der Beleg.
Wofür der Mitarbeiter das ausgegeben hat, ist egal.
Der Firma fehlt ein Beleg für 10€ an Mitarbeiter Horst Mustermann.
Ich empfehle eine Quittung von Herrn Mustermann über 10€, als Zahlungsgrund würde ich lügen und Erstattung Reinigungskosten Bekleidung schreiben.
dann schreib von Anfang an die korrekte Story und die Leute können helfen … mal dies mal jenes hilft nur bedingt !
Servus,
das ist - wie immer, wenn keine Geschäftspartner mit am Tisch sitzen - nicht nach den Kriterien „Bewirtung“ zu beurteilen.
Erfreulicherweise gibt es aber 8.1 Abs. 8 Nr. 1 LStR und R 19.6 Abs. 2 Satz 2 LStR.
Wenn das Essen während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes stattfindet, kann dieser Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Aber es muss schon während des Kloschrubbens gegessen werden - hinterher giltet es nicht mehr.
Natürlich ist der begünstigte außergewöhnliche Arbeitseinsatz normalerweise sowas wie ein Umzug des Betriebs oder ein Brand im Lager, wo zu „Gefahr vorbei“ alle, die geholfen haben, den Krempel flott rauszubringen, Pizza kriegen, bevor sie sich nach der Pause daran machen, den verbrannten Schrott auch noch nach draußen zu schaffen, damit man nach verbliebenen Glutnestern suchen kann. Aber wenn es dem Mitarbeiter nichts ausmacht, seine Pizza auf dem Scheißhaus zu verzehren, solange irgendein Scheuer-Fix einwirkt und bevor er sich dann an das abschließende Wienern macht, kann ihm die Pizza durchaus steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden - falls es sich bei dem Mitarbeiter nicht um den Kloschrubber vom Dienst handelt, weil dann ist das ja nicht mehr außergewöhnlich.
Ach soo? Der Mann ist gar kein Mitarbeiter?
Na, dann ist ja alles anders. Dann stell Deine Frage ordentlich, bitteschön.
PW: Der schönste Bewirtungsbeleg, den ich je verbucht habe, kam von einer Messe in Düsseldorf, wo ein Vertriebsoberkasper seine gesammelten zehn Stück Außendienstler (allesamt selbständige Handelsvertreter) freigehalten hatte. Auf der Rechnung stand „98 Alt und eine Currywurst / Pommes“. Ich fragte den Mann, was denn die Currywurst da verloren hätte. Da sagte er: ‚Ha no, sonsch wärs doch kai Bewirdung gwäse!‘
In diesem Sinne
MM
Servus,
lustigerweise sind die Hausnummern 6805, 6530 und 6815 auch bei mir die ersten, die ich auswendig konnte - abgesehen natürlich vom Zauberkonto 1370 - Wäre interessant, ob das allen Buchhalternasen so geht?
Schöne Grüße
MM
im Fall Weißbier: Klar 5100 - Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
Da verplätschern die Dreieurosiebzig ganz gemütlich im Rohertrag und niemand interessiert sich dafür.
Schöne Grüße
MM
Rohstoff eher nicht, aber sowohl Hilfsstoff als auch Betriebsstoff überzeugen mich völlig!