Anlass für Bewirtungsbeleg

Hallo,

ein Mitarbeiter hat die verstopfte Toilette gereinigt und dafür sich was zu essen gekauft.
Was kann man als Anlass schreiben für den Bewirtungsbeleg.
Vielen Dank

Gruß

Schön, manche erbrechen nach so einer Sch…arbeit, andere bestellen sich halt Essen und essen es mit Genuss. Da ist nichts zu sagen.
Nur hier ?
Wo ist der Zusammenhang zw. Arbeit und Essen. Wer braucht einen Beleg ?

mfG
duck313

Nichts.
Ich sehe hier keine betrieblich veranlasste Bewirtung, kein Geschäftsessen.

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Wie könnte man so etwas verbuchen ? Als Trinkgeld ?

Das ist Arbeitslohn. Er hat etwas für den Arbeitgeber getan und bekommt dafür Sacharbeitslohn. Eventuell kann man das irgendwie freistellen (44 €?), aber dem Grunde nach ist es Arbeitslohn. Details kann vielleicht @DrSoon beisteuern, die ist bei diesem Thema näher dran als ich.

Die Person arbeitet als Honorarkraft

Eine Honorarkraft, die Toilette putzt? Sehr exotisch.

Wenn einem gewerblichen Dienstleister das Entgelt in Form einer belegten Semmel gezahlt wurde, bleibt es trotzdem Entgelt.

Um wieviel Euronen geht es denn überhaupt?

soll man aus deiner Beschreibung schließen, der Chef hat als „Belohnung“ für diese schmutzige Arbeit das Essen bezahlt oder will es nachher erstatten, bittet aber deswegen um einen Beleg aus dem Lokal ?

So ungefähr ja…die person hat sich allerdings nichts zu essen gehohlt sondern 2 Weisbier gezischt… verständlich nach der Arbeit…

10 Euro betrug die zwei Weißbier die er getrunken hat.

Wenn du nicht genau schreibst, wie die Situation war und was genau du jetzt damit zu tun hast, bleiben die Antworten auch nur ungefähr.

Soon

der ganze Aufwand wegen 10 Euro ?

Dann buchst du das irgendwo weg, auf „Sonstigen Aufwand“ oder irgendein anderes Konto, das „Sonstiges“ in der Bezeichnung führt.

Kannst du vielleicht nur eine Version dieses Märchens schildern und die 10 Euro einfach mal so zahlen?

Und das nächste Mal einfach beim Rewe schauen, 5 Liter für 9 Euro:
https://shop.rewe.de/p/paulaner-hefe-weissbier-naturtrueb-10x0-5l/9581189

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Naja, jeder hat mal klein angefangen. Ich kann mich erinnern als ich meine ersten Schritte in der Buchhaltung gemacht habe. Sobald etwas nicht eindeutig Telefon, Tanken oder Bürobedarf war, bin ich ins Schwitzen geraten.

Soon

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ich kann da gar nichts zahlen …

Na dann halt zahlen lassen!

unbenommen … und das wollte ich auch gar nicht in Frage stellen; mir geht’s um den Betrag.

Und, die story klingt schon irgendwie schräg, oder?
Mal ein Essen, dann 2 Bier - mal ein Mitarbeiter, dann eine Honorarkraft - ein externer der die Toilette reinigt und und ein Chef der wg. 10 Euro einen Bewirtungsbeleg in Erwägung zieht … :wink:

tja ist nunmal so . Er hat die Toilette gereinigt weil eben die Kunden gekommen sind . Man will es kaum glauben, aber es gibt eben Leute die sich dafür nicht zu schade sind. Die Chefin hat im daraufhin angeboten das er sich am Mittag was zu essen kaufen kann. Er hat sich dann aber für zwei Weißbier entschieden. Nun bin ich im Büro tätig und muss die Kassenabrechnung machen . Die 10 Euro hab ich ihm aus der Kasse gegeben. Jetzt meint die Buchhaltung nunmal das man dafür einen Bewirtungsbeleg braucht. Wobei der Anlass fraglich ist…

Das ist die Essenz:
Aus der Barkasse wurden 10€ als Prämie an den Mitarbeiter gezahlt.
Den Beleg stellt der Mitarbeiter aus, eine Quittung über die erhaltenen 10€.
Er hat kein Essen, kein Bier bekommen, sondern Geld - und das ist zu belegen.
Offensichtlich war es ihm ja überlassen, was er damit anfängt.