Anlassbezogener Mitarbeitergespräch

Habe diese Woche ein sogenanntes anlassbezogene Mitarbeitergespräch gehabt. Dieses „Gespräch“ ist unterwegs zu einer Arbeitsstätte geführt wurde, aber das habe ich erst am nächsten tag erfahren, wo ich das Schreiben in die Hand gedrückt gekriegt habe mit der Aufforderung dies zu unterschreiben. Für mich war es nicht ersichtlich, das es ein Mitarbeitergespräch war, es war ehe eine Unterhaltung zwischen zwei Kollegen. Ich habe mich geweigert das Protokoll zu unterschreiben, Begründung:

  • Es war für mich nicht ersichtlich, das wir ein Mitarbeitergespräch geführt haben!
  • Ich bin mit gewissen Punkten, die in dem Protokoll aufgeführt waren nicht einverstanden gewesen!

Frage:

  • wie sind die Richtlinien für so ein anlassbezogener Mitarbeitergespräch, wie ist die Rechtslage?
  • was soll in einem Mitarbeitergespächsprotokoll drin stehen? Nur die Aussagen, Anschuldigungen vom Vorgesetzten, oder auch Aussagen vom Arbeitnehmer?
  • welche sind die Konsequenzen für mich, wenn ich nicht unterschreibe?
  • wie kann ich mich dagegen wehren?

Hallo,

falls es im Betrieb einen BR geben würde, könnte der AN das Recht gem. § 82 Abs. 1 Satz 1 + 2 geltend machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__82.html

Ansonswten gilt, daß der AN gar nichts unterschreiben muß, mit dem er nicht einverstanden ist bzw. das er nicht rechtlich überprüfen lassen kann. Damit ist das Dokument zwar nicht „aus der Welt“, aber der AG hat u. U. erhebliche Beweisschwierigekiten, wenn er es dennoch arbeitsrechtlich verwenden will.

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Die Nichteinräumung einer angemessenen Frist zur Prüfung bedeutet im allgemeinen, daß die Postion des AG recht schwach ist bzw. der AG Böses im Schilde führt.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

… und um was für einen ANLASS handelte es sich ?

Gruß H.

Ein Protokoll gibt ein Ergebnis oder einen Verlauf wieder.
Wenn du davon ausgehst, dass weder das eine noch das andere seiner Richtigkeit entspricht, dann kannst du es nicht unterschreiben.

ein Mitarbeitergespräch ist m.W. nicht an eine bestimmte Form gebunden. Es kann also auch auf einer Dienstfahrt geführt werden
Theoretisch kannst du das Protokoll nutzen, um auf die Anschuldigungen schriftlich ein zu gehen.

Aussagen und Anschuldigungen alleine lösen keine Probleme. Solltest du also reagieren und nicht nur auf rechtlicher Ebene sondern auch indem du auf die reelen Probleme eingehen möchtest, die u.U. hinter Anschuldigungen stehen, dann biete etwas an, wie die angesprochenen PUnkte zukünftig vermieden können.