Anleitung oder Aufklärung?

Hallo,

ein Jurist beobachtet, dass klassische Medien zu vielen Rechtsfragen (teils haarsträubende) Falschinformationen verbreiten. Tritt er an die Öffentlichkeit, um darüber zu informieren, indem er die einschlägigen Gesetze nennt, ihre möglichen Auslegungen erläutert, Rechtsprechung und Jurisprudenz zitiert und alles mit Quellen belegt, auch unter Hinweis darauf, wo und wie man all das prüfen kann (Unibibliotheken, Datenbanken usw.), wäre dies ein Beitrag zur Aufklärung im Sinne der Definition von Kant? Ich frage, weil

  • es etwas von „Anleitung“ bei dem Vorgang hat, sich des Verstandes zu bedienen, nämlich durch diesen Juristen, und
  • Kant selbst die Lektüre von Büchern als etwas potenziell Unaufgeklärtes nennt.

Andererseits frage ich mich, was sonst überhaupt noch Aufklärung sein könnte. Nicht jeder Mensch kann die komplette Geistesgeschichte ganz neu erfinden. Ihm die Werkzeuge an die Hand zu geben, derer es etwa zur Prüfung rechtlicher Fragen bedarf, kann doch nicht falsch sein. Und eine eigene Interpretation des Gesetzes? Muss der Jurist auf die eigene Subsumtion verzichten? Zu viel Anleitung?

Ich bin mir fast sicher, dass die Antwort lautet: Ja, das wäre Aufklärung. Aber um ganz sicher zu gehen und für etwaige Nuancen bei der Betrachtung dieses Themas frage ich trotzdem.

Viele Grüße,

Pennywise