Anleitung zum Sozialbetrug

Hallo,

eine nette Geschichte, die ich gestern am Stammtisch gehört habe:

Person A bezieht Hartz IV und bessert mit Arbeitslohn aus einer geringfügig entlohnten Tätigkeit auf. Verdienst hier rund 300 Euro.

Damit Person A keine Abzüge vom Hartz IV bekommt, hat der Arbeitgeber vorgeschlagen, dass zu splitten. 100 Euro bekommt Person A aufs Konto und 200 Euro würden dann bei der Tochter (Person B) landen.

Ist sowas legal?
Welche Strafen könnten hier drohen?

Danke für Eure Meinung.

Die Tochter gehört doch zur Bedarfsgemeinschaft, oder?
Da sind auch nur 100€ Zuverdienst ohne Abzüge möglich.

Im Übrigen ist es natürlich nicht legal.
Man denke alleine ans MiLoG.

Naja, es ist ja nicht genannt worden, wie lang er arbeitet.

Oder wolltest Du auf den Nachweis hinaus?

VG
Guido

Gemacht wird sowas sicherlich häufiger und ist fast unmöglich nachzuweisen.

Wenn die Tochter zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist der Nachweis banalst zu führen und der Arbeitgeber bei klar vorsätzlichem Handeln auch mit im Boot.

Im anderen Fall muss man halt warten bis zur nächsten SV-Prüfung (anders als Betriebssteuern wird in der Sozialversicherung in allen Betriebsgrößen im Anschluss geprüft) und beten, dass der seltsame Nettoabzug im Lohnkonto nicht auffällt - wobei gerade Nettoabzüge da im Fokus stehen, weil es „da unten“ in den Abrechnungen allerhand windige „Gestaltungen“ gibt.

Hässlich ist, dass da bei allen Beteiligten zweifelsfrei Vorsatz im Spiel ist und auch bei nicht dramatisch hohen Beträgen die Staatsanwaltschaft schon deswegen leichter ‚öffentliches Interesse‘ konstatieren wird, weil mit dieser Betrügerei die öffentliche Hand geschröpft werden soll.

Aber jedem, wie er mag. Bloß hinterher Rumpienzen, wenn man die Rechnung präsentiert kriegt, ist bissel blöde.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

hier, lies mal:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Wahrscheinlicher ist aber, dass das Jobcenter sich nicht den Deu mit der Staatsanwaltschaft antut, sondern schlicht ein Bußgeld verhängt, das sich zwischen 35,00 und 2.500 Euro bewegt - in so einem Fall mit Rücksicht auf die kriminelle Energie, die da alle Beteiligten zeigen, wohl eher im oberen Bereich der Spanne.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nett, was am Stammtisch so alles erzählt und geglaubt wird.

Könnte man erst beurteilen, wenn man den „wahren“ Sachverhalt kennen würde. Stammtischgeschwätz ist keine Basis. Strafbar für wen?

Gruß
Otto

Für den Täter und für den Arbeitgeber, der Beihilfe zum Betrug leistet. § 27 StGB gilt auch hier.

Es macht also keinen Unterschied, welchen der Beteiligten der Fragesteller meint. Bloß das Strafmaß ist verschieden, nicht die Strafbarkeit.

Schöne Grüße

MM

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Na, ich denke mal, dass 300€ vermutlich (!) nicht viel über dem Mindestlohn sein wird. ALG2 Bezieher sind selten teuer bezahlte Fachkräfte.
Somit wäre eine Bezahlung von 100€ für die selbe Arbeitszeit deutlich unter Mindestlohn.
Oder man fälscht noch die Aufzeichnungen der Arbeitszeiten für Vater und Tochter.
Oder man macht es nicht, dann würde die Tochter Geld bekommen für die Arbeit des Vaters, sie würde dann wie eine Leiharbeitsfirma agieren. Natürlich auch alles verboten.

Hi!

Oh man - ich bin zu gut für diese Welt.
Auf diese Ideen wäre ich nicht gekommen - danke.

VG
Guido