Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Kommunalen Abgabengesetz aus.
Folgende Situation:
Es handelt sich um eine Landesstraße, welche durch einen Ort führt. Diese Straße mit Ihrer Fahrbahn wurde von 6,5m auf 5,5m inkl. Gosse reduziert und um mindestens eine Gehwegseite mit 1,5m (wegen Fördermittel) zu erreichen. Der Bordstein wurde auf 3-5 cm abgesenkt, um den Gehweg als befahrbar zu gestalten.
Nun meine Fragen:
Muss der Anlieger bei Landesstraßen die Gehwege inkl. Bordstein bezahlen?
Laut STVO ist ein befahren eines Gehweges mit Fahrzeugen verboten. Kann die Gemeinde einen Schulweg bzw. den Gehweg als befahrbar deklarieren und wie müsste dies aussehen?
Ich finde es schon einmal interessant, da man Kindern sagt auf dem Fußweg ist man sicher und anderseits der Schwerlastverkehr auf den Gehweg ausweichen muss.
Danke schon mal im Voraus…