Anliegergebühr bei Ortsdurchfahrten

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Kommunalen Abgabengesetz aus.

Folgende Situation:

Es handelt sich um eine Landesstraße, welche durch einen Ort führt. Diese Straße mit Ihrer Fahrbahn wurde von 6,5m auf 5,5m inkl. Gosse reduziert und um mindestens eine Gehwegseite mit 1,5m (wegen Fördermittel) zu erreichen. Der Bordstein wurde auf 3-5 cm abgesenkt, um den Gehweg als befahrbar zu gestalten.

Nun meine Fragen:

Muss der Anlieger bei Landesstraßen die Gehwege inkl. Bordstein bezahlen?

Laut STVO ist ein befahren eines Gehweges mit Fahrzeugen verboten. Kann die Gemeinde einen Schulweg bzw. den Gehweg als befahrbar deklarieren und wie müsste dies aussehen?

Ich finde es schon einmal interessant, da man Kindern sagt auf dem Fußweg ist man sicher und anderseits der Schwerlastverkehr auf den Gehweg ausweichen muss.

Danke schon mal im Voraus…

Hallo Mario,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
H. Militzke

Hallo Mario
Bei einer Neuanlegung eines Gehweges entlang einer Verkehrsstrasse werden die Bordsteikosten immer anteilsmäsig Kommune/Anlieger verrechnet. Wenn aber der Gehweg befahren werden darf, braucht dieser auch einen stärkeren Aufbau alle damit anfallenden Mehrkosten, dürfen daher nicht auf den Anlieger umgelegt werden.
Noch zur Sicherheit auf Gehwegen: Man ist auf Gehwegen nie hundertprozent sicher, denken Sie an Zu und Ausfahrten (wo ja auch der Bordstein abgesenkt ist), oder an Parkraudis, die auf dem Gehweg parken.

Trotzdem Danke Horst.

Bei einer Neuanlegung eines Gehweges entlang einer
Verkehrsstrasse werden die Bordsteikosten immer anteilsmäsig
Kommune/Anlieger verrechnet. Wenn aber der Gehweg befahren
werden darf, braucht dieser auch einen stärkeren Aufbau alle
damit anfallenden Mehrkosten, dürfen daher nicht auf den
Anlieger umgelegt werden.

Hallo Eugen

Danke für die Antwort, das klingt interessant. Kann man das irgendwo nachlesen? Die Gemeinde hat nämlich einen Preis von 280€ pro m² Fußweg berechnet. Was einen ortsüblichen Preis pro m² mehrerer Firmen um das dreifache übersteigt.

Danke schonmal…

Hallo Horst
Es giebt da einen Kostenteilungsschlüssel.Aber wo Du diesen jetzt findest, kann ich Dir nicht genau sagen, da ich schon 13 Jahre im Ruhestand bin. Ich hoffe für Dich daß Du, noch jemanden findest, der Dir weiterhefen kann.