Anlügen des Arbeitgebers

Hallo,

angenommen Arbeitnehmer A ist mit seinem Kollegen B in einem Sportclub. B hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und macht trotzdem Sport im Sportverein. Der Arbeitgeber fragt nun A ob er B beim Sport gesehen hat. A verneint dies.
Der Arbeitgebener bekommt aus anderer Stelle aber bestätigt das B Sport gemacht hat. Kann die Lüge von A konsequenzen für A haben?

Hallo - ob der Arbeitgeber nach Recht und Gesetz Konsequenzen ziehen kann weiß ich nicht sicher (glaube eher nicht). Aber mit Sicherheit wird er diese Falschaussage „abspeichern“, und irgendwann wird er sie in Entscheidungen einfließen lassen, und entsprechend reagieren.
Gruß Fritz

Auch wenn B Sport gemacht hat, kann es trotzdem sein, dass A ihn nicht gesehen hat!

Beatrix

Moin.Wenn B sich sportlich betätigen kann,wieso geht er dann nicht arbeiten?

Es gibt sicher auch Krankheiten, wo man Sport machen kann. Man darf „nur“ nichts tun, was der Genesung entgegensteht.

z.B.

Beatrix

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Nicht nur das. Es gibt sogar Rehasport. Letztlich deutet die Frage möglicherweise schon auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis und /oder Probleme im Unternehmen hin. Das sollten A und B registrieren und sich vielleicht mal umschauen.

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Hallo huesla,
wenn eine im Krankenstand befindliche Person beim Sport gesehen wird (kommt auch drauf an, welcher, also nicht Fußball, wenn wegen Atemnot oder einer Bänderverletzung am Knie/Knöchel krank geschrieben) empfiehlt es sich, dem Arbeitgeber ein Attest des Arztes vorzulegen. Das kann auf jeden Fall Klarheit schaffen - so oder so- und niemand muss sich um eine der Wahrheit entsprechende Antwort herumwinden.

Gruß

dafy

sag mal: hast du die frage nicht gelesen oder nicht verstanden?

Hallo dwarswart

Ich habe - was du wohl meinen Worten nicht wirklich entnehmen konntest - versucht, einen guten, also für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tauglichen Weg zu erläutern.

Macht nix, nicht jeder muss alles verstehen!

dafy

nett. hat aber mit der frage insofern genau nichts zu tun als dass der fragesteller gar nicht derjenige ist, der krankgeschrieben wurde. er kann natürlich auch kein attest erwirken. es geht ihn nicht mal was an.

der kranke müsste das attest auch selber bezahlen. und willst du jetzt durch die hintertür eine neue version von krankschreibung einführen? eine, bei der aus der anzahl der ‚das-geht-trotzdem-nennungen‘ der arbeitgeber dann schließen kann, um was es sich handelt - obwohl gerade das durch den gelben schein OHNE angabe IRGENDWELCHER gründe verhindert werden soll? kommt als nächstes dann der vorschlag, der krankgeschriebene könnte doch einfach dem arbeitgeber mitteilen, was er hat? nur so zur sicherheit?

und natürlich ging es genau gar nicht um dieses thema bei der hier gestellten frage.

du hast hier was ganz und gar nicht verstanden. macht nix, musst ja auch nicht antworten.

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