Hallo liebe Experten:
Ich habe eine Frage zum 2. Staatsexamen/Referendariat in Baden-Württemberg.
Ich möchte meinen Abschluss mit dem 1. Examen machen und dann mein Glück auf dem „freien Markt“ versuchen. Sollte ich mich aber doch eines Tages dazu entscheiden, ins Lehramt zu gehen, muss ich da etwas beachten? Gibt es eine maximale Frist, die zwischen 1. und 2. Staatsexamen liegen darf? Ich möchte nicht fünf Jahre später mit der Information vor den Kopf gestoßen werden, dass ich mich nicht mehr anmelden kann, weil zu viel Zeit verflossen ist…
Lieben Dank für jede weiterführende Info,
Lilia