Das größte praktische Problem kann sein, dass man recht schnell ohne Wohnung auf der Straße stehen kann. Z.B. wenn „Anmeldung nicht möglich“ im Zusammenhang mit einer Überbelegung steht. Denn die muss bei Bekanntwerden beendet werden. Das kann durch behördliches Einschreiten passieren oder dadurch, dass der Vermieter dem Mieter kündigt. Zudem muss man nicht nur an eine Überbelegung, sondern auch an ggf. nicht als zu Wohnzwecken nutzbare/genehmigte Räumlichkeiten im Keller oder Dach denken, die man bei Bekanntwerden einer Wohnnutzung auch schnell wieder los sein kann. Zudem kann die fehlende Genehmigung durchaus nachvollziehbare Gründe haben, die einen dann auch mal böse treffen können. Z.B. wenn eine Genehmigung aus Gründen des Brandschutzes nicht möglich ist, könnte es sein, dass man dies dann ganz plötzlich bei einem Brand sehr nachvollziehbar findet.
Dazu kommt dann eine ggf. unzulässige Untervermietung, die zu den selben Konsequenzen führen kann.
Grundsätzlich sollte man auf Geschäfte mit Leuten verzichten, bei denen man schon vor dem ersten persönlichen Kontakt große Fragezeichen dahingehend hat, ob bei denen alles mit rechten Dingen zugeht. Das erspart einem viel Ärger!