Anmeldung Wohnung für nciht deutschen EU sowie nicht EU Bürger

Hallo an alle, ich habe einen Kollegen, welchem ich gerne bei der Anmeldung helfen möchte.
Er ist Grieche, seine Ehefrau Russin, mit russischem Pass, seine 2 Kinder (unter 6 Jahre) beide in Griechenland geboren, mit griechischem Pass.
Nun möchte er sich in Deutschland offiziell anmelden, eine Mietwohnung und Arbeit hat er. Die Ehefrau arbeitet nicht, ihren Visumstatus kenne ich nicht (ist der für die Anmeldung relevant?)

Meine Fragen nun:
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung aller 4 Personen benötigt? Falls die Anmeldung eine andere Person übernimmt, benötigt man für jede einzelne Person eine Vollmacht?

Danke schonmal.
Liebe Grüße

Hallo!

Info der Stadt Hannover:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bürger-Service/Bürger-Service-in-der-Landeshauptstadt-Hannover/Bürgerämter-der-Landeshauptstadt/Was-möchten-Sie-erledigen/Anmeldung-einer-Wohnung-Zuzug-nach-Hannover-Hannover

Hier steht „sie müssen persönlich erscheinen“.
Und das kann überall gelten.

Und ob und ggf. wie man sich vertreten lassen kann, könnte man durch einen kurzen Anruf bei der zuständigen Stelle erfragen.

MfG
duck313

Hallo,

wenn alle Personen nun in Deutschland wohnen:
Bei Anmeldungen von gemeinsam zuziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind. Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen mitnehmen, Heirats- und Geburtsurkunden mit deutscher Übersetzung mitnehmen wäre auch immer vorteilhaft. Die Wohnungsgeberbestätigung über den erfolgten Einzug aller Personen mitnehmen.

Falls eine andere Person (also nicht Familienmitglied) die Meldung übernimmt, so sind alle genannten Dokumente mitzunehmen und das Meldeformular muss -von dem Ehepaar- ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden, zusätzlich Vollmacht vom Ehepaar geben lassen, dass die Meldeangelegenheit von der bevollmächtigen Person erledigt werden und die Meldebestätigung an diese Person ausgehändigt werden darf.

Aber bitte direkt mal bei der zuständigen Meldebehörde anrufen, ob das dort auch so durchgeführt wird, meine Erfahrungen beziehen sich auf die Meldebehörde Nürnberg/Bayern.

Viel Gruß von Tara