Guten Abend,
Vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten.
Ich merke das die Thematik nicht ganz ohne ist und es auf die Details ankommt.
Daher schreibe ich jetzt etwas ausführlicher, damit es für alle klarer wird.
Ich habe eine 6.600kwp Anlage beantragt und genehmigt bekommen, dient als Einspeisung ins Netz, also Netzgekoppelt. Mein ursprünglicher Plan war es die Anlage mit eine Batterie (19,2kw) in einer Erweiterung auszubauen. Dazu ist ebenfalls eine Anmeldung notwendig.
Jetzt habe ich die Gelegenheit weitere Module kostengünstig zu erwerben, der Platz gibt es auch her. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit eine 14.000kwp zusätzlich zur 6.600 kwp zu betreiben. Die Aufstellung wäre auf dem selben Gebäude.
Da ich diese Energie der neuen Anlage aber nicht einspeisen, sondern stattdessen dort den Batteriespeicher betreiben möchte, war meine Frage darauf bezogen, muss ich diese Anlage anmelden.
(Und wenn ja, muss ich EEg Umlage bezahlen, in welcher Höhe fällt diese aus, kann man die Anlage von der ersten getrennt betrachten?)
Die Anlage wäre natürlich theoretisch auch an das Netz gekoppelt, jedoch würden die WR den Betrieb einstellen, wenn Eigenverbrauch null und Batterie voll wären. Es kämen Geräte der FA. SMA zum Einsatz.
Vielen Dank für eure Unterstützung.